Die seit Jahren umstrittene Kontinental-Domain .africa ist ihrer Einführung ein gutes Stück näher gekommen: der California Superior Court hat auch einen zweiten Antrag von DotConnectAfrica (DCA), die Delegierung zu Gunsten der designierten Registry ZA Central Registry (ZACR) vorläufig zu unterbinden, abgelehnt.
Zum Verhängnis wurde DCA die Regelung »Covenant Not to Sue« im Bewerberhandbuch; darin mussten die nTLD-Bewerber versprechen, ICANN nicht zu verklagen. Allerdings ist umstritten, ob diese Regelung wirksam ist. Der Central District Court of California sah darin einen Verstoß gegen § 1668 des California Civil Code, da die Regelung auch dann gelte, wenn ICANN einen arglistigen oder vorsätzlichen Verstoss begangen habe. Zuletzt hatte ein anderer Richter am Central District Court of California die Regelung jedoch als wirksam erachtet. ICANN hat mittlerweile mitgeteilt, dass man in Übereinstimmung mit den Regelungen im Registry-Agreement nun zur Delegierung übergehe; in der offiziellen ICANN-Datenbank führt die Bewerbung bereits den Status »Transition to Delegation«. Ob und wann die ersten Domains unter .africa registriert werden können, ist derzeit jedoch noch offen.