nTLDs

neuer Ärger für ICANN

Neuer Ärger für ICANN: sowohl Name-Space Inc. als auch Image Online Design Inc. (IOD) haben die Internet-Verwaltung wegen der Einführung neuer globaler Top Level Domains verklagt. So ganz von der Hand zu weisen sind ihre Argumente nicht.

Rechtsstreitigkeiten gehören zum täglichen Brot von ICANN, machen doch die Kosten für Gerichtsverfahren und Rechtsanwälte inzwischen einen nicht unerheblichen Teil des jährlichen Budgets aus. So kommt es nicht überraschend, dass auch das nTLD-Programm zum Auslöser gerichtlicher Auseinandersetzungen wird. Mit Name.Space und IOD versuchen nun zwei Betreiber alternativen (das heisst, nur mit Änderungen in der TCP/IP-Netzwerkkonfiguration des eigenen PCs oder Routers erreichbaren) Namensraumes, vor dem Central District Court of California die Delegierung neuer Endungen zu verhindern; doch während sich IOD lediglich gegen .web wendet, nimmt Name.Space den Kampf gegen gleich 189 mögliche neue Top Level Domains auf.

Die Klagebegründung ähnelt sich jeweils: beide Kläger hatten sich im Jahr 2000 bei der ersten Einführungsrunde um den Zuschlag für im Fall von IOD eine, im Fall von Name.Space für 118 Top Level Domains beworben und auch die Bewerbungsgebühr von pauschal US$ 50.000,– bezahlt. Die Bewerbung blieb erfolglos, auch wenn beide Unternehmen behaupten, nie eine offizielle Ablehnung von ICANN erhalten zu haben. IOD zitiert stattdessen aus einem ICANN-Schreiben, wonach damals gar keine Bewerbung zurückgewiesen wurde, sondern in der Schwebe bleibe; dies untermauert man durch weitere Schreiben sowie eine Anhörung vom damaligen ICANN-Chef Vinton Cerf vor dem US-Kongress, in denen zum Ausdruck gebracht wurde, dass die Bewerbung später geprüft werde. Mit dem Applicant Guide Book und der Schaffung eines neuen Verfahren, das mit US$ 185.000,– pro Endung (wobei man den Nachlass von US$ 86.000,– für Altbewerber unerwähnt lässt) nicht nur viel höhere Gebühren vorsehe, sondern auch die Anforderungen an die Registry drastisch erhöhe, sei ICANN vertragsbrüchig geworden; zudem beruft man sich auf eine Verletzung von Marken- und Wettbewerbsrecht.

Von ICANN selbst war bisher keine öffentliche Stellungnahme zu den beiden Klagen zu erhalten. Allerdings hatte man den Nachlass von US$ 86.000,– bei der Bewerbungsgebühr für Altbewerber mit der Bedingung verknüpft, dass auf Ansprüche aus der ersten Einführungsrunde im Jahr 2000 verzichtet wird; so ganz sicher scheint man sich der Sache daher nicht zu sein. Ob und welchen Einfluss die Klagen daher auf das laufende Prüfungsverfahren haben werden, ist noch nicht abzusehen.

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