nTLDs

Independent Objector gibt sich grosszügig

Der »Independent Objector« ist dazu ausersehen, im Rahmen der Einführung neuer Domain-Endungen Einsprüche gegen Endungen einzulegen, die gegen den guten Geschmack verstoßen und die nicht im Interesse der damit bezeichneten Gemeinschaft stehen. Gegen 16 solcher Bewerbungen gab er Frühwarnungen ab. Nun teilt er aber mit, keine Objection-Filings gegen eine Bewerbung einzureichen.

ICANN hatte am 14. Mai 2012 den französischen Jura-Professor Alain Pellet als Independent Objector benannt. Pellets Aufgabe liegt darin, Kommentare zu den unterschiedlichen Bewerbungen um nTLDs zu sichten und in allen Fällen, in denen Einwände berechtigt sind, sich aber niemand findet, der im Wege eines Objection-Filings gegen eine Bewerbung vorgeht, seinerseits als unabhängiger Einspruchsführer im Interesse der Allgemeinheit ein Einspruchsverfahren durchzuführen. Nun hat Pellet in 16 Fällen, die aus seiner Sicht überhaupt nur relevant zu sein scheinen und bei denen er eine frühe Warnung abgegeben hatte, erklärt, er werde kein Einspruchsverfahren einleiten.

Bei den 16 Endungen handelt es sich um .adult, .africa, .army, .catholic, .church, .gay, .gcc, .hot, .islam, .lgbt, .persian gulf, .porn, .sex, .sexy, .vodka und .wtf. In einem aktuellen Statement zu jeder der 16 Endungen heisst es sinngemäß, der Independent Objector habe bei Prüfung der Bewerbung festgestellt, dass sie reichlich kommentiert worden sei. Um die Transparenz des Verfahrens und die öffentlichen Bedenken hinsichtlich der umstrittenen Bewerbung zu wahren, erkläre er nunmehr, warum er kein Einspruchsverfahren durchführe, wobei damit aber nicht abschließend gesagt sei, er werde keinen Einspruch gegen die Bewerbung einlegen. Danach findet er für jede der 16 Endungen Gründe genug, keinen Einspruch einlegen zu müssen. Am nachhaltigsten scheint der Umstand, dass das Government Advisory Committee (GAC) ja Einspruch einlegen könne, welches sich seinerseits gegen diverse Bewerbungen geäußert habe.

Es fragt sich dann allerdings: wofür ist denn der »Independent Objector« (Einzelheiten zum Amt des »Independent Objectors« findet man im Applicant Guide Book (AGB) unter Ziffer 3.2.5.) dann da? Denn letztlich sind alle Endungen mehr oder weniger umstritten und jedenfalls vielfach kommentiert. Und wo ein Kommentar gegen die Bewerbung ist, ist fast ausnahmslos auch ein potentieller Einspruchsteller, auf den Pellet seine eigenen Pflichten abwälzen kann, wie auch Michael Berkins von thedomains.com meint. Doch wie Rechtsanwalt Doug Isenberg bereits vor 14 Tagen festgestellt hat: So wie sich die Sache darstellt, ist das Amt des Independant Objector schon abgeschafft. Bleibt nur noch die Frage: wer wird gegen welche Bewerbung bis zum 13. März 2013 im Wege eines Einspruch vorgehen?

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