Die Internetverwaltung ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) hat die dritte Entwurfsfassung des Bewerberhandbuchs für neue generische Top Level Domains veröffentlicht. Eine verbindliche Klärung aller Diskussionspunkte liegt damit allerdings nicht vor.
Wie die beiden im Oktober 2008 und Februar 2009 veröffentlichten Vorversionen ist auch die dritte Entwurfsfassung des „Applicant Guidebook“ aus insgesamt sechs verschiedenen Modulen aufgebaut: einem einführenden Überblick, den Evaluierungsregelungen, den Regelungen zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten, Lösungsmechanismen im Fall konkurrierender Bewerbungen um die selbe Zeichenkette, die Abläufe von der Zuteilung bis zur Delegierung einer TLD sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ICANNs, denen ein Bewerber zuzustimmen hat. Gegenüber der Vorversion hat die dritte Entwurfsfassung zahlreiche Änderungen in über 50 Bereichen erfahren, die von sprachlicher Präzisierung bis zur inhaltlichen Neufassung kompletter Absätze reichen.
Eingeleitet wird der gesamte Bewerbungsprozess unverändert mit einer befristeten Bewerbungsphase, wobei sich interessierte Kandidaten vorab für das Online-Bewerbungssystem registrieren lassen können. Zu diesem Zeitpunkt ist auch die Bewerbungsgebühr zu bezahlen, die ICANN mit US$ 185.000,00 unverändert lässt; allerdings werden davon mindestens 20 Prozent erstattet, sollte die Bewerbung erfolglos bleiben. Als Zugeständnis für Bewerber aus der ersten Phase zur Einführung neuer TLDs im Jahr 2000 ist sogar ein Kredit von bis zu US$ 86.000,00 vorgesehen. Hinzu kommen weitere Gebühren, die unter Umständen fällig werden, so etwa eine zusätzliche Prüfungsgebühr von US$ 50.000,00 und Gerichtsgebühren im Fall von Streitigkeiten, wobei ICANN Stundensätze von US$ 122.000,00 oder darüber hinaus für ein 3-Panel-Gremium erwartet. Hinzu kommen in jedem Fall die jährlichen Registry-Gebühren, sollte die Bewerbung Erfolg haben.
Im Fall der Schutzmaßnahmen für Inhaber von Kennzeichenrechten drückt sich das Bewerberhandbuch vor verbindlichen Entscheidungen und überlässt diese dem ICANN-Vorstand. Zwar berücksichtigt die Neufassung einige Empfehlungen des eigens installierten Implementation Recommendation Team (IRT), so etwa die Forderung nach einem „thick WHOIS“ und einem „postdelegation dispute procedure“; die Schaffung eines zentralen „IP Clearinghouse“, in dem Rechteinhaber ihre Zeichen gebündelt erfassen und so schützen lassen können, als auch die Etablierung eines „Uniform Rapid Suspension“-Verfahrens als eine Art Nachfolger der UDRP klammert der Entwurf aus. Wer sich selbst einen Überblick verschaffen will: ICANN hat auf seiner Website eine Fassung veröffentlicht, in der sämtliche Änderungen gegenüber der Vorversion farblich gekennzeichnet sind.
Bis vorerst 22. November 2009 hat die Öffentlichkeit nun Gelegenheit, zum überarbeiteten Bewerberhandbuch Stellung zu nehmen. Intensive Diskussionen sind jedoch bereits für das ICANN-Meeting in Seoul zu erwarten, das am 25. Oktober 2009 beginnt. Allgemein wird erwartet, dass ICANN eine vierte Version des Handbuchs folgen lässt, bevor das Bewerberverfahren im zweiten Quartal 2010 startet.