DotConnectAfrica Trust (DCA) lässt im Streit um die Bewerbung für .africa nicht locker: am 22. Januar 2014 teilte das Unternehmen mit, dass man auf Grundlage des Independent Review Process (IRP) ein Schiedsverfahren gegen die Internet-Verwaltung ICANN eingeleitet hat.
Das offenbar schon im Oktober 2013 initiierte IRP-Verfahren ist in Article IV, Section 3 der ICANN-Statuten geregelt und erlaubt es jeder Person, die in erheblicher Weise von einer Entscheidung oder Handlung ICANNs betroffen ist, eine Überprüfung auf Einhaltung der Statuten durch unabhängige Dritte zu verlangen. Zuständig für die Entscheidung ist das International Center for Dispute Resolution (ICDR) mit Niederlassungen in New York City, Dublin und Mexico City; die Schriftsätze werden auf der ICANN-Website veröffentlicht. Bisher gab es lediglich zwei solcher IRP-Verfahren; die ersten beiden befassten sich mit der umstrittenen, aber inzwischen eingeführten Rotlicht-Domain .xxx. ICANN selbst zeigte sich bisher unbeeindruckt: im Zwischenbericht weist die InternetVerwaltung die DCA-Bewerbung um .africa nach Abschluss der »initial evaluation« weiterhin als unvollständig aus. In der öffentlichen Bewerberdatenbank führt ICANN die Bewerbung außerdem offiziell mit dem Status »not approved«. Wann mit einem Urteil des ICDR zu rechnen ist, ist derzeit offen.
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