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Donuts-Tochter verliert Millionenprozess wegen .web-Auktion

Die Donuts-Tochtergesellschaft Ruby Glen LLC hat ihren millionenschweren Schadensersatzprozess gegen die Internet-Verwaltung ICANN um die neue Top Level Domain .web in erster Instanz verloren: nach Ansicht des US District Court, Central District of California, hat Ruby Glen auf das Recht, Klage erheben zu dürfen, wirksam verzichtet.

Gut fünf Monate sind vergangen, seit der Domain-Neuling Nu Dot Co LLC mit finanzkräftiger Unterstützung von Verisign Inc. den Registry-Vertrag für die globale Top Level Domain .web ersteigert hat. Der Start der Domain-Registrierung steht jedoch nach wie vor in den Sternen. Eine der Ursachen: am 08. August 2016 erhob Ruby Glen im Rahmen eines anhängigen Rechtsstreits eine Klage gegen ICANN auf Schadensersatzforderung in Höhe von mindestens US$ 22,5 Millionen. Nach Ansicht der Donuts-Tochtergesellschaft hätten weder Nu Dot Co noch VeriSign offengelegt, dass sich die Gesellschafter- bzw. Geschäftsführungsverhältnisse geändert hätten. Da ICANN den Zuschlag für .web im Rahmen einer »auction of last resort« dennoch an Nu Dot Co erteilt habe, seien die Regelungen des Bewerberhandbuchs verletzt worden. Der Betrag von US$ 22,5 Millionen orientiert sich an dem Anteil, den Donuts erhalten hätte, wenn sich die insgesamt sechs unterlegenen Bewerber der .web-Auktion gütlich, also ohne die ICANN-Auktion, geeinigt hätten.

Der U.S. District Court, Central District of California, unter Vorsitz von Percy Anderson ließ Ruby Glen allerdings abblitzen. Mit Urteil vom 28. November 2016 entschied das Gericht, dass eine Klage unzulässig sei, weil Ruby Glen auf das Recht, Klage erheben zu dürfen, wirksam verzichtet hat. Im Mittelpunkt des Urteils steht Ziffer 6. der »Top-Level Domain Application Terms and Conditions«, also den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen des Bewerberhandbuchs. Darin muss jeder Bewerber detailliert erklären, dass er auf das Recht, ICANN im Zuge des Bewerberprogramms zu verklagen, verzichtet. Für Gary Klausner, ebenfalls Richter am Central District of California, verstösst diese Regelung gegen § 1668 des kalifornischen Civil Code. Würde man der vertraglichen Regelung ihrem Wortlaut nach folgen, wäre eine Klage in jedem Fall ausgeschlossen, also selbst dann, wenn ICANN einen arglistigen oder vorsätzlichen Vertragsverstoss begangen hätte. Dieser Ansicht folgt Richter Percy Anderson nicht; seiner Auffassung nach ist die Regelung allenfalls in einem geringen Bereich prozessual »unverschämt« oder unwirksam im Hinblick auf § 1668 des kalifornischen Civil Code. Ohne die Regelung in Ziffer 6 der »Terms and Conditions« könne jeder frustrierte Bewerber das gesamte von ICANN entwickelte Bewerbungsverfahren zum Entgleisen bringen. Dieses erhebliche Risiko von Klagen würde ohne die Regelung einseitig ICANN aufgebürdet; das alleine begründe ein berechtigtes Interesse an der Regelung. Damit wies er die Klage ab, ohne in der Sache entscheiden zu müssen.

Jon Nevett, Mitgründer und Executive Vice President von Donuts, will dieses Urteil nicht auf sich sitzen lassen. Es sei seiner Ansicht unglücklich, dass das Auktionsverfahren um .web in fehlende Transparenz und Wettbewerbswidrigkeiten verstrickt sei. Man werde die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um das Fehlverhalten von ICANN aufzuzeigen. Spekuliert wird daher nun, dass Donuts entweder in die zweite Instanz zieht oder ein Verfahren nach dem »Independent Review Process« anstrengt, das erste nach der IANA-Transition; zudem laufen Vergleichsverhandlungen. Man sollte also besser nicht davon ausgehen, dass .web-Domains schon in Kürze registriert werden können.

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