nTLDs

Bundesregierung interveniert bei ICANN

Die Bundesregierung hat sich im Zuge der Einführung neuer generischer Top Level Domains (nTLDs) bei der Internet-Verwaltung ICANN über unzureichenden Schutz für Inhaber von Markenrechten beklagt.

In einem Schreiben an ICANN-CEO Rod Beckstrom vom 01. Februar 2011 würdigt Bernd Pfaffenbach, Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, die Einführung neuer Domain-Endungen mit gemischten Gefühlen. Zwar steht die Bundesregierung dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber; die vergangenen Monate hätten jedoch gezeigt, dass es noch einige ungelöste Fragen gäbe, welche die Einführung von nTLDS in hohem Maße problematisch machen würden. Von besonderer Bedeutung für die Bundesrepublik ist dabei der Schutz von Markeninhabern sowohl auf Ebene der Top- als auch der Second Level Domain. Und hier vermutet Pfaffenbach einen erheblichen Nachteil für Inhaber deutscher Marken: die Schutzregelungen im Bewerberhandbuch seien auf solche Marken zugeschnitten, deren Jurisdiktion vor Eintragung eine „substantielle Prüfung“ vorsähe; dies sei hier und in vielen anderen europäischen Ländern nicht der Fall, weshalb dieses Erfordernis gestrichen werden müsse.

Auch mit dem Uniform Rapid Suspension System (URS) ist die Regierung unzufrieden und kritisiert es als außerordentlich bürokratisch. Und schließlich hält man auch das ebenfalls zum Schutz von Markeninhabern gedachte Post-Delegation Dispute Resolution Procedure für problematisch, da es die Registries nur zur Verantwortung zieht, wenn sie bösgläubig und systematisch rechtsverletzende Domain-Namen zu Profit-Zwecken registriert haben. Ein verbesserter Schutz von Markenrechten liegt nach Ansicht von Pfaffenbach im eigenen Interesse sowohl von ICANN als auch der Registries, da er das Risiko reduziere, selbst Partei eines Gerichtsverfahrens zu werden. Er empfehle daher dringend, diese und andere vom Regierungsbeirat Governmental Advisory Committee (GAC) angesprochene Probleme zu lösen.

Angesichts der anhaltenden Diskussionen hat nun auch ICANN-Vize Kurt Pritz die Einschätzung geäußert, dass die Endfassung des Bewerberhandbuchs nicht beim für Mitte März 2011 angesetzten Meeting in San Francisco beschlossen werden kann; zuvor haben sich bereits ICANN-Aufsichtsrat Peter Dengate Thrush und CEO Beckstrom skeptisch gezeigt. Pritz wies jedoch darauf hin, dass die Fassung nach Abschluss der Gespräche mit dem GAC nicht notwendigerweise erneut zur öffentlichen Stellungnahme ausgelegt werden müsse. Damit würde sich ICANN Zeit sparen – und weitere Diskussionen.

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