nTLDs

4. Entwurf des Bewerberhandbuchs ist da!

Die Internet-Verwaltung ICANN hat die nunmehr vierte Entwurfsfassung des Bewerberhandbuchs für neue generische Top Level Domains veröffentlicht. Schon jetzt wird klar: potentielle Bewerber benötigen einen langen Atem – und viel Geld.

Wie ihre Vorgängerversionen ist die vierte, 312 Seiten lange Entwurfsfassung aus insgesamt sechs verschiedenen Modulen aufgebaut: einem einführenden Überblick, den Evaluierungsregelungen, den Regelungen zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten, Lösungsmechanismen im Fall konkurrierender Bewerbungen um die selbe Zeichenkette, die Abläufe von der Zuteilung bis zur Delegierung einer TLD sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ICANNs, denen ein Bewerber zuzustimmen hat. Los geht es mit einer zeitlich begrenzten Anmeldephase, in der sich potentielle Bewerber für das TLD Application System (TAS) registrieren lassen können. Die Bewerbergebühr beträgt wie in den Vorversionen US$ 185.000,–, wobei die ersten US$ 5.000,– mit der Registrierung beim TAS hinterlegt werden müssen. Sollte ein Kandidat seine Bewerbung zurückziehen, werden je nach dem Stand der Prüfung maximal US$ 130.000,– zurückerstattet. Ebenfalls unverändert sind weitere Gebühren, die unter Umständen fällig werden, so zum Beispiel eine zusätzliche Prüfgebühr von US$ 50.000,– und Gerichtsgebühren im Fall von Streitigkeiten, wobei man bei ICANN auch hier nach wie vor Stundensätze von US$ 122.000,– oder darüber hinaus für ein 3-Panel-Gremium erwartet. Dazu kommen in jedem Fall die jährlichen Registry-Gebühren, sollte die Bewerbung Erfolg haben.

Wen diese Kosten nicht abschrecken, der sollte zudem etwas Geduld mitbringen. Allein die Phase der „Initial Evaluation“, die der Anmeldung beim TAS und einer ersten Vollständigkeitsprüfung folgt, dauert nach vorläufiger Einschätzung von ICANN etwa fünf Monate; sollten mehr als 400 Bewerbungen eingehen, kann sich diese Phase um ein bis drei Monate verlängern. Wer durchfällt, kann mit weiteren fünf Monaten in der Phase der „Extended Evaluation“ rechnen. Kommt es zu Streitigkeiten, etwa wenn außenstehende Dritte sich durch eine Bewerbung in ihren Rechten verletzt sehen, ist mit einer Dauer von mindestens weiteren fünfeinhalb Monaten zu rechnen. Alles in allem geht ICANN zumindest derzeit davon aus, dass eine Bewerbung – ICANN spricht von einem „lifecycle“ – voraussichtlich acht, bei komplexen Prüfungen 19 Monate und länger dauert. Dass die ersten neuen TLDs so vor 2012 starten, ist damit unwahrscheinlicher denn je.

Im Fall der Schutzmaßnahmen für Inhaber von Kennzeichenrechten sieht der Entwurf die Schaffung eines zentralen „IP Clearinghouse“, in dem Rechteinhaber ihre Zeichen gebündelt erfassen und so beispielsweise für Sunrise-Phasen zentral schützen lassen können, vor. Geschützt sein sollen national oder international eingetragene Wortmarken, gerichtsgeprüfte Marken sowie solche Begriffe, die aufgrund einer mindestens seit 26. Juni 2008 in Kraft stehenden Regelung geschützt sind. Zu den Kosten für eine Anmeldung beim IP Clearinghouse schweigt sich ICANN indes aus; offenbar überlässt man das jener Stelle, der diese Aufgabe zur Verwaltung der Datenbank übertragen werden soll. Im Fall von Länder- und Kontinentnamen bleiben die Anforderungen hoch: so sind Länderdomains wie .deutschland ausgeschlossen, für Kontinentaldomains wie .africa müssen 60 Prozent der nationalen Regierungen zustimmen.

Bis vorläufig zum 21. Juli 2010 hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, zu der vierten Entwurfsfassung oder zu einzelnen Modulen Stellung zu nehmen. Wegweisende Diskussionen sind jedoch bereits für das ICANN-Meeting im belgischen Brüssel zu erwarten, das vom 20. bis 25. Juni 2010 stattfindet. Als offen gilt, ob es noch eine fünfte Entwurfsfassung geben wird.

Weitere allgemeine Informationen zu den nTLDs findet man bei ICANN.

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