Das National Arbitration Forum (NAF) nimmt zu den Vorschlägen des Implementation Recommendation Team (IRT) Stellung und kritisiert das empfohlene neue Streitbeilegungsverfahren (URSS): NAF hält das für überflüssig. Derweil teilt ICANN mit, dass ab dem 1. Quartal 2010 Bewerbungen für die neuen Top Level Domains angenommen werden. Wird es zu einem neuen und eigenständigen Streitbeilegungsverfahren für die neuen generischen Top Level Domains kommen?
Die Kritik an ICANN und der Einführung neuer generischer Top Level Domains reisst nicht ab. Nun hat sich das National Arbitration Forum (NAF), das wie die World Intellectual Property Organization ein akkreditiertes Domain-Streitbeilegungsgericht ist, zu den Empfehlungen des von ICANN eingesetzten IRT zur Klärung von Fragen, den Schutz vor Rechtsverletzungen durch neue Top Level Domains betreffend, geäußert. IRT legt in seinem Bericht nahe, eine eigene Streitbeilegungsordnung, das „Uniform Rapid Suspension System“ (URSS), einzuführen. Dieses Verfahren soll Inhabern von Kennzeichenrechten die Möglichkeit verschaffen, bei klaren Markenrechtsverstößen durch Domain-Namen, im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens, ihre Rechte schnell und günstig durchzusetzen.
Das National Arbitration Forum nimmt nun, im Rahmen der Kommentierungsphase der IRT-Vorschläge, Stellung, und meint, mit der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) läge die Notwendige Norm für ein solches Verfahren bereits vor. Die UDRP sei gerade dazu geschaffen worden, unkompliziert und schnell klargelagerte Markenrechtsverletzungen aus der Welt zu schaffen, aber in den vergangenen zehn Jahren hätten Antragsteller und Spruchkörper ihre Anwendung über die ursprünglichen Grenzen hinaus ausgedehnt. Von der Überprüfung von Rechtsverletzungen, die nur möglicherweise bestehen könnten, war bei der Schaffung der UDRP und ist insbesondere in § 4(c) nicht die Rede.
Im Hinblick auf die klaren Vorgaben für die URSS wird diese nun positiv aufgenommen, doch unterscheidet sie sich in ihrem Sinn und Zweck nicht von der UDRP. Beide stehen für schnelle, günstige Verfahren in eindeutigen Fällen von Markenrechtsverletzungen. Und im Lichte der nun veröffentlichten zeitlichen Planung für die Bewerbungen um neue Top Level Domains, die von ICANN ins 1. Quartal 2010 nach hinten, aber doch optimistisch früh gelegt wurde, fragt sich, ob die leichte Überarbeitung der UDRP nicht schneller an die Ziellinie führt, als die Entwicklung einer neuen Streitbeilegungsordnung.