ICANN

Kriterien für Änderung von nTLD-Bewerbungen veröffentlicht

Wir haben es weiter unten bereits angesprochen: Einige Bewerbungen um neue Top Level Domains sind offensichtlich schief gelaufen, wie .dotafrica und .kerrylogisitics zeigen. ICANN hat nun mitgeteilt, unter welchen Voraussetzungen Änderungen bei einer Bewerbung vorgenommen werden können.

Bewerber, die meinen, ihre Bewerbung um eine neue Domain-Endung sei fehlerhaft, können sie nach einer aktuellen Meldung von ICANN in zwei Schritten korrigieren: Zunächst lädt man das entsprechende Änderungsformular herunter und füllt dieses aus. Das – nicht einmal – einseitige Formular dient zunächst allerdings nur zur Identifizierung desjenigen, der eine Änderung begehrt. Dem Blatt fügt man einen mit Korrekturen versehenen Antrag (»redlined document«) bei. Im zweiten Schritt loggt man sich in das CSC-Portal für Bewerber bei ICANN ein und übermittelt das Formblatt nebst Anhang.

ICANN wird die Eingaben evaluieren und zieht dazu sieben Entscheidungskriterien heran, die in der Mitteilung ICANNs näher beschrieben sind. So sollte der Grund für die Änderung nachvollziehbar erklärt werden; zudem muss ein Nachweis erbracht werden, dass die Anmeldung fehlerhaft ist. ICANN prüft weiter, ob sich die Änderungen auf andere Beteiligte auswirken, und ob sich Präzedenzfälle ergeben, die andere Bewerber ihrerseits in Anspruch nehmen wollen, die sich dann wieder auf Dritte auswirken und vielleicht unerwünschte Folgen für das gesamte Einführungsprogramm nach sich ziehen. ICANN will abwägen, ob eine Änderung oder deren Zurückweisung als fair oder unfair gegenüber dem Antragsteller oder anderen Bewerbern ausgelegt werden wird. Weiter werden die Folgen auf den gesamten Bewerbungsprozess, die Evaluation und etwaige Widerspruchsverfahren (»string contentions«) abgeschätzt und schließlich stellt sich die Frage der mit der spezifischen Änderung einhergehenden zeitlichen Verzögerung des gesamten gTLD-Verfahrens. Dabei schließt ICANN nicht aus, dass zusätzliche Gebühren für den Steller eines Änderungsantrages entstehen, und weist darauf hin, dass die Konsistenz der Angaben, zum Beispiel hinsichtlich der finanziellen Lage eines Bewerbers, gewahrt bleiben muss, um nicht die Folgen unwahrer oder falscher Angaben nach sich zu ziehen.

Mit der Eröffnung eines Korrekturverfahrens verkompliziert sich das gesamte gTLD-Verfahren einmal mehr. Nochmals wird die Einführung neuer Domain-Endungen fehleranfälliger und angreifbarer. ICANN tut sich damit keinen Gefallen. Die Bewerber hatten vor und während der Bewerbungsphase ausreichend Zeit, die eigenen Daten zu kontrollieren und deren Richtigkeit zu überprüfen. Andererseits sind solche Schnitzer wie in den Fällen .dotafrica und .kerrylogisitics derart offensichtlich, dass einer Änderung nichts im Wege stehen sollte.

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