Die Internet-Verwaltung ICANN konkretisiert die Anforderungen für Bewerber um eine neue Top Level Domain: Betreiber von so genannten regioTLDs müssen demnach rückhaltlose Unterstützung ihrer politischen Gebietskörperschaft nachweisen, andernfalls scheitert die Bewerbung.
Anlässlich ihres Meetings Ende Juni 2008 in Paris hatte ICANN beschlossen, eine theoretisch unbegrenzte Zahl neuer Top Level Domains zuzulassen. Bisher ist jedoch noch nicht klar, welche Kriterien die Bewerber im Detail erfüllen müssen. In einem nun veröffentlichten Schreiben an Janis Karklins vom Governmental Advisory Committee hat ICANN-CEO Paul Twomey zumindest für so genannte regioTLDs Hinweise gegeben, was zu beachten sein wird. So sehen die ICANN-Regularien vor, dass man geographische Domains vermeiden soll, solange mit den zuständigen Körperschaften keine Vereinbarung bestehe. Die Organisationen, die sich gleichwohl um eine Länder- oder Territorialbezeichnung bewerben, warnt Twomey; sie müssen anhand zusätzlicher Unterlagen belegen, dass die betroffene Körperschaft mit der Nutzung einverstanden ist. Repräsentiert die gewünschte TLD unzweifelhaft eine Region, und liegen die geforderten zusätzlichen Unterlagen nicht vor, wird die Bewerbung schon aus diesem Grund zurückgewiesen. Dabei ist es ausschließlich die Aufgabe des Bewerbers, zu prüfen, ob die gewünschte TLD einem Land oder einer Region entspricht, und ob dort einer Nutzung zugestimmt
wird.
Die ISO 3166-1 Liste der Ländernamen, an der sich ICANN bei der Vergabe von country code Top Level Domains (ccTLDs) orientiert, dient laut Twomey als Referenz. Eine solche Standardliste fehlt jedoch bereits für gebräuchliche, aber längere Formen von Ländernamen. Für „place names“ – also Provinzen, Landkreise oder Staaten – existiert mit der ISO 3166-2 Liste eine vergleichbare Standardliste; sie umfasst etwa 3.700 Kennungen für subnationale Einheiten und von Staaten abhängige Gebiete; für Deutschland enthält die Liste die Codes für die deutschen Bundesländer. Vor noch größere Herausforderungen sieht sich ICANN bei Städtedomains gestellt: hier tauchen Probleme auf, da Städtenamen wie im Fall Orange oder Bath generisch sein können, oder auch Marken entsprechen (wie Leyland und Austin); ferner kommen Städtenamen häufiger vor, wie Manchester (in UK und in den USA) oder Newcastle (unter anderem in Australien, Kanada, Südafrika und USA) belegen. Hier will ICANN im Einzelfall entscheiden und etwa bei Mehrfachbewerbungen um die selbe TLD eine gemeinsame Lösung mit Zusammenführung der Bewerber suchen; sollte dies nicht gelingen, steht wohl eine Auktion an.
Weitere Details zum New GTLD Programm will ICANN noch rechtzeitig vor dem Meeting in Kairo Anfang November 2008 bekannt geben. Bis dahin soll auch erstmals ein Entwurf des „Applicant Guidebook“ zur Verfügung stehen, das in sechs Modulen die Bewerbungskriterien festlegt. Auch die Höhe der Bewerbungsgebühr (im Raum stehen Beträge von US$ 50.000,– bis zu 500.000,–) soll dann bekanntgegeben werden.