.brand

Einführung durch Registrare?

Die aktuelle Einführungsrunde neuer Top Level Domains war ursprünglich nicht für Konzernendungen (.brands) gedacht. Der Domain-Fachmann Jean Guillon schaute sich die Entwicklung des Reglements an und kommt zu dem Schluss, dass künftig .brands ähnlich wie Domains registriert werden können.

Die Schaffung einer neuen Domain-Endung ist eine komplizierte und langwierige Sache, dass haben die bisherigen drei Einführungsrunden 2000, 2004 und 2012 gezeigt. Die Anforderungen an eine Domain-Verwaltung sind hoch, der Bewerbungsvorgang umfangreich und das Auswahlverfahren streitbar. Man denke nur an die Entwicklung hin zu .xxx, die von der abschlägigen Bewerbung in 2000, über die 2004 zunächst vorläufige, dann jedoch auf Drängen konservativer Kreise zurückgenommene und sodann in einem langwierigen Verfahren mehr oder wenig erstrittene Zulassung für den Start der Endung (erst) im September 2011. Das aktuelle Verfahren, bei dem anders als bei den früheren TLD-Einführungsrunden nicht nur über einzelne, wenige Bewerbungen entschieden wird, sondern das von Anbeginn so ausgelegt war, dass im Wege eines standardisierten Verfahrens eine im Grunde unbegrenzte Zahl von Bewerbungen bearbeitet werden kann, brachte auch seine Schwierigkeiten mit sich, doch legt es den Grundstein für eine neue Methodik der TLD-Einführung. Jean Guillon, seines Zeichens nTLD-Berater, ist der Ansicht, dass aufgrund dieses standardisierten Verfahrens zukünftig .brand-Endungen ähnlich wie derzeit normale Domains bei einem Registrar registriert werden könnten.

Eins zu eins lässt sich das Verfahren freilich nicht übernehmen, doch bietet es die Basis für einen zukünftigen Weg der .brand-Registrierung. Die Anforderungen sind gering. Es müsste ein Registrar für die .brand-Registrierungen akkreditiert werden. Als möglichen Registrar für .brand-Bewerbungen sieht Jean Guillon GoDaddy, den derzeit größten Domain-Provider mit rund 57 Mio. verwalteter Domains, an. GoDaddy weist aufgrund seiner eigenen Bewerbung um die Endung .godaddy Erfahrung mit der Antragstellung und dem weiteren Prozedere auf. ICANN seinerseits arbeitet bestehende Registry-Verträge weiter auf die .brand-Bewerber um, zuletzt mit der im März 2014 veröffentlichten Specification 13, die Sonderregelungen für .brand-Registries enthält. Diese Regelungen sind jetzt notwendig, da bei Anstoßen der aktuellen Einführungsrunde nicht daran gedacht war, .brand-Endungen überhaupt zuzulassen, und alle Regelungen und Vertragsvorlagen auf generische und geographische Endungen zugeschnitten wurden. Laut Guillon bedarf es im Grunde weiter nichts. Eine zukünftige .brand-TLD Online-Registrierung könne bei einem akkreditierten .brand-Registrar mit wenigen Schritten online durchgeführt werden, nachdem ein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde. Der Antragsteller auf eine eigene .brand brauche online im Bestellvorgang dann lediglich noch zu erklären, dass seine zukünftige Top Level Domain markenrechtlich geschützt ist, und die entsprechende Belege hochladen. Weiter müsste er erklären, dass es sich nicht um eine generische Endung handelt, wie das schon jetzt in den Registry-Verträgen vorgesehen ist. Und er müsste noch eine verpflichtende Erklärung hinsichtlich der Berechtigten abgeben, die Domains unter seiner .brand registrieren dürfen, wozu ausschließlich Unternehmenstöchter und Lizenznehmer der Marke zählen. Auch das findet sich in der Specification 13 der Registry-Verträge als den .brand-Status bedingende Voraussetzung. Nach Eingabe dieser Daten bedürfte es nur noch einer Prüfung der Unterlagen, und ein .brand-Bewerber erhielte seine eigene Unternehmensendung.

Der Gedanke von Jean Guillon ist stichhaltig. Ein solches vereinfachtes Verfahren wird zukünftig möglich sein und möglicherweise sogar umgesetzt werden, wobei, wie die Fälle .patagonia und .amazon zeigen, auch Marken in Konflikten mit Rechten oder Ansprüchen Dritter stehen können. Es fragt sich, welche Gremien über solche Konflikte entscheiden. Doch was spricht gegen die bereits vorhandenen Einrichtungen wie WIPO und NAF und ein Streitbeilegungsverfahren, das auf .brand-Endungen zugeschnitten ist? Ob allerdings GoDaddy hier der richtige Ansprechpartner als akkreditierter nTLD-Registrar und eine Monopolstellung eines einzigen Registrars wünschenswert ist, bleibt ein Frage, die ICANN zukünftig zur Diskussion stellen kann.

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