Vertipper-Domains

Spielzeug für Zocker?

Sie sind das Salz in der Suppe der Zocker: Vertipper-Domains gehören zu den risikoträchtigsten, aber auch gewinnbringendsten Einnahmequellen im Domain-Business. Stone Evans, US-Autor für das Magazin devshed.com, hat im Selbsttest versucht, ihrem Geheimnis auf die Spur zu kommen.

Wer aktuelle Entscheidungen von Domain-Schiedsgerichten wie der Genfer WIPO durchforstet, stösst seit geraumer Zeit selten auf klassisches Grabbing wie im Fall juliaroberts.com, sondern fast tagtäglich auf Urteile zu Domain-Namen wie ralhlauren.com, deutsch-bank.com oder volkswagn.com, sämtlich Schreibfehlervarianten berühmter Marken. Ebenso häufig lautet das Urteil der WIPO-Schiedsrichter auf Transfer der Domains. Doch die Trauer der Domain-Inhaber hält sich in Grenzen; ihr einziges Interesse gilt nicht der Domain, sondern dem „Traffic“, also dem Besucherstrom, den eine solche Domain durch versehentliches Eintippen der Internetnutzer, und sei es auch nur vorübergehend, mit sich bringt. Flugs ein, zwei Banner mit Werbung geschaltet, schon zahlt sich die Investition in die Registrierungsgebühr mehr als aus – und der Pool an Schreibvarianten bekannter Marken unter verschiedenen Top Level Domains scheint schier unerschöpflich. Dan Parisi, berühmt-berüchtigter Domain-Grabber und häufig in UDRP-Verfahren belangt, soll so mehrere Millionen US-Dollar verdient haben.

Auf nicht ganz so glattes Eis hat sich Stone Evans, Autor des Buches „Dotcomology – The Science of Making Money Online“ begeben. Ihm war die Domain bassfishing.com auf einer Visitenkarte eines Angel-Führers aufgefallen. Am heimischen PC gab er jedoch versehentlich bashfishing.com ein, und landete statt auf einer Barsch-Seite auf der Fehler-Seite des Browsers. Doch mit diesem Vertipper lag er nicht allein: ein Check bei Google ergab, dass dort immerhin fast 2.000 Einträge für diesen Rechtschreibfehler gelistet sind. Evans zögerte nicht lange, registrierte die Domain und verknüpfte sie durch ClickBank.com mit produktbezogener Pay-per-Click-Werbung. Und jedes Mal, wenn sich nun ein Internetnutzer vertippt, auf der Seite von Evans landet und dort das beworbene Produkt erwirbt, fließt ein prozentualer Anteil am Kaufpreis in die Taschen von Evans.

Abschließend sei der fast schon selbstverständliche Hinweis erlaubt, dass die Registrierung von Vertipper-Domains bekannter Marken hierzulande üblicherweise nicht mit einer Kommission, sondern mit einer kostenpflichtigen Abmahnung belohnt wird; wer sich also die Lizenz zum Gelddrucken erhofft hat, wird spätestens nach der ersten Abmahnung auf den Boden der Realität zurückgeholt. Ausser man zockt …

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top