Domain-Strategie

Wohl und Wehe der Bindestrich-Domains

Wer Domains registrieren will, steht immer auch vor der Frage, ob er bei einer Domain mit mindestens zwei Begriffen eine Bindestrich-Domain oder die Variante ohne oder beide nimmt. Jetzt zeigte sich in den USA, die Bindestrich-Domains nicht gerade präferieren, dass solche Domains zu Verwirrung führen können, wenn man nicht beide Varianten hat – und dies nicht ordentlich kommuniziert.

Digitalisierung ist Trumpf! Wie Zeitungen wie der Miami Herald und die Washington Post berichten, verteilte die Polizei in Miami Beach Flugblätter an Verkehrsteilnehmer, die einen Strafzettel erhalten hatten, mit einer URL für eine Behörden-Website, auf der sie ihre Strafzettel online bearbeiten können. Der Flyer, den man auf der Webseite des Miami Herald findet, weist die Behörden-Website mit zwei unterschiedlichen Domains aus: einmal heisst es miamidadeclerk.com und an anderer Stelle miami-dadeclerk.com. Ungewohnt für US-Verhältnisse war allerdings für den Zweck, seinen Strafzettel auf der Website des »Miami-Dade County Clerk of the Courts« zu bearbeiten, lediglich die Bindestrich-Domain valide. Die andere Domain verwies auf ein Angebot unter findsale.com mit Donald-Trump-Memorabilia (inzwischen finden sich andere Inhalte unter der Domain). Die Domain miamidadeclerk.com wurde bereits 2007 registriert, und es gibt keinen Hinweis darauf, dass sie bewußt im Hinblick auf den Fehler im Flyer der Miami Police registriert und genutzt wurde.

Gegenüber der Washington Post teilte der Polizeisprecher der Miami Beach Police, Ernesto Rodriguez, mit, man habe den Tippfehler auf dem Flyer vergangene Woche entdeckt und veranlasst, dass die rund 400 Polizisten im Einsatz diesen Flyer nicht mehr verteilen, sondern jetzt zunächst nur veraltete Broschüren an Strafzettelkandidaten ausgegeben werden. Derweil wird der Flyer in korrigierter Fassung gedruckt. Der Ursprung des Flyers geht mit dem Start des Angebots des Miami-Dade County Clerk of the Courts im April 2020 zurück und wurde einen Monat später an die Polizei ausgegeben. Dieser Flyer wies aber keinen Tippfehler auf. Erst als die Miami Beach Police ihren eigenen Flyer herstellte, kam es zu dem Vertipper. Wieviele dieser fehlerhaften Flyer in Umlauf kamen, ist nicht bekannt. Zur Erklärung teilte Lieutenant Paul Ozeata, Präsident der örtlichen Polizeigewerkschaft, mit:

Most officers don’t sit there and say, ‚Let me make sure all of the links are right‘. If they say hand them out, you hand them out.

Die Bindestrich-Domain ist international sicher zu vernachlässigen. In den USA sollen lediglich 5 Prozent der .com-Domains einen Bindestrich aufweisen. Im deutschsprachigen Raum erfüllt der Bindestrich den entscheidenden Vorteil der besseren Lesbarkeit, weshalb Bindestrich-Domains auf über 50 Prozent der unter .de registrierten Domains kommen. Aber wie obiges Beispiel zeigt: Sinnvollerweise registriert man nicht nur die vielleicht besser lesbare Bindestrich-Domain, sondern auch die Variante ohne ihn – nur um jedes Missverständnis auszuschließen.

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