Registrierung

Lohnen sich Bindestrich-Domains?

Wer Domains registrieren will, steht immer auch vor der Frage, ob er bei einer Domain mit mindestens zwei Begriffen eine Bindestrich-Domain oder die Variante ohne (oder beide) nimmt. In einem Blog-Beitrag auf domainnamewire.com stellt Alvin Brown fest: Manchmal bringen Bindestrich-Domains Geld und machen sogar Sinn.

Alvin Brown ist US-amerikanischer Domain-Investor, der auch Inhaber zahlreicher .com-Bindestrich-Domains ist. Die Frage nach dem Sinn von Bindestrich-Domains sieht er in erster Linie aus dem Blickwinkel des .com-Domain-Investors. Seine Bindestrich-Domains hat er nach dem Schema »Stadt«-»Dienstleistung«.com registriert. Eine Bindestrich-Domain zu registrieren, ergibt aus seiner Sicht dann Sinn, wenn die gleiche Domain ohne den Bindestrich nicht zu kaufen oder zu registrieren ist – auch wenn sie den Radiotest nicht erfüllt, also im Radio ausgesprochen nicht eindeutig identifizierbar bzw. aufgrund des Bindestrichs zu komplex ist. Der Bindestrich könne gleichwohl sinnvoll sein, weil er die Lesbarkeit einer Domain erhöht, beispielsweise bei Werbung im öffentlichen Raum, an der man zügig vorbeifährt.

Browns grundsätzliche Empfehlung ist, .com-Domains ohne Bindestrich zu registrieren, aber Bindestrich-Domains als eine bezahlbare Alternative im Auge zu behalten. Um sich mehr Klarheit über den Markt von Bindestrich-Domains zu machen, schaute er sich die bei NameBio verzeichneten Verkäufe von BindestrichDomains an. Beim Suchergebnis mit über 17.000 verkauften Bindestrich-Domains trat zu Tage, dass unter den zehn teuersten Domain-Deals gleich vier .de-Domains verzeichnet sind. Nach hotel-reservations.com, die im September 2009 US$ 209.916,– erzielt hatte, folgten free-sms.de für EUR 115.000,– im Januar 2010, online-casino.de für EUR 115.000,– im Juni 2012 sowie online-casinos.de für EUR 65.000,– im März 2013. Auf 7. Position steht blackjack-vegas.de mit EUR 50.000,– im April 2017. Neben den .de-Domains sind andere Länderendungen in der Liste jedoch nicht vertreten, sondern nur .com-Domains. Wie ein Kommentator des Blogeintrags meint, sind Deutsche ganz narrisch auf Bindestrich-Domains. Brown fährt weiter fort, Preise von US$ 5.000,– seien für Bindestrich-Domains kaum zu erzielen, allerdings könne er sich vorstellen, dass es für einige von Interesse ist, Bindestrich-Domains im Bereich zwischen US$ 30,– und US$ 120,– rasch zu verkaufen. Eine Strategie, die er zwar nicht empfiehlt; aber er habe beobachtet, wie derzeit Bindestrich-Domains gehandelt werden könnten.

Die Bindestrich-Domain ist international sicher zu vernachlässigen. Aber gerade im deutschsprachigen Raum erfüllt sie den entscheidenden Vorteil, den auch Brown erkennt: der Lesbarkeit. In Deutschland sind Bindestrich-Domains sehr populär: über 50 Prozent der unter .de registrierten Domains sollen einen Bindestrich enthalten. In den USA soll das nur bei 5 Prozent aller .com-Domains der Fall sein. Als Keyword-Domains bieten Bindestrich-Domains allerdings – wie man vermuten könnte – wohl keine Vorteile. So kehrt sich in Deutschland und bezogen auf den deutschen Markt die Frage um: wer eine Bindestrich-Domain registriert, sollte auch erwägen, die Variante ohne Bindestrich zu registrieren.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top