Kamerun

Anwälte warnen vor .cm-Cybersquatting

Mit der Vermarktung der Endung .cm, Länderendung von Kamerun, und dem Ende der Sunrise-Period am 14. Juli 2009 beginnt ein neues Rennen zwischen Kennzeichenrechteinhabern und Cybersquattern. Anwälte warnen vor rechtsverletzenden Registrierungen.

Enrico Schaefer, Markenrechtsanwalt und Gründer der Kanzlei Travers Legal in Traverse City (Michigan, USA), warnt vor dem Missbrauch von .cm-Domains durch Cybersquatter, jetzt, wo .cm-Domains von jedermann auch auf der Second-Level-Ebene registriert werden können. Damit die eigenen Marken nicht Beute eines Vertipper-Domainers werden, legt Brian Heidelberger, Fachmann für Kennzeichen- und Urheberrecht bei Winston & Strawn in Chicago, Kennzeichenrechteinhabern dringend nahe, .cm-Domains zu registrieren. Dem Cybersquatter die registrierte Domain wieder zu nehmen sei weit schwieriger, als die Domain jetzt selbst zu registrieren. Verblüffenderweise hätten Kennzeichenrechteinhaber bei der Facebook-Sunrise gut reagiert, aber die .cm-Domain-Sunrise löse bei ihnen keinen Handlungsbedarf aus.

Der Handel mit .cm-Domains blüht bereits, wie die Auktionen bei Rick Latona zeigen. Erfreulicherweise handelt es sich bei den bisher gehandelten Domains, wie unsere Handelsdaten zeigen, um allgemeine Begriffe, die keine Markenrechte verletzen. Wie schon mehrfach berichtet, lädt die Endung aufgrund ihrer Vertipperanfälligkeit zur Registrierung missbräuchlicher Domains ein. Die Risiken und Nachteile sind nicht zu unterschätzen; wer das „o“ in .com vergisst, findet sich gegebenenfalls auf einer .cm-Domain wieder. Wenn diese geparkt ist, hat der Nutzer noch Glück gehabt. Der Domain-Inhaber fängt so Traffic des Kennzeichenrechteinhabers ab und verdient daran. Schlimmer aber ist es, wenn die Inhalte unter der .cm-Domain denen der .com entsprechen und Nutzer getäuscht werden. Damit lassen sich gegebenenfalls Daten sammeln und Phishing ausführen. Ebenfalls nicht zu unterschätzen ist der mögliche Schaden, der am eigenen Branding entstehen kann.

Muss man nun auch .cm-Domains zum Schutze eigener Kennzeichen sichern? Das hängt von der eigenen Domain-Strategie ab und den Mühen und Kosten, die man in die Domain-Verwaltung und die eigene Internetstrategie einfließen lassen möchte und kann. Soweit man selbst bereits .com-Domains besitzt, die das eigene Branding widerspiegeln oder auf .com expandieren will, scheint es nicht unvernünftig, die .cm-Domains auch zu registrieren. Günstiger als ein Rechtsstreit ist das allemal, auch wenn die Domain-Verwaltung netcom.cm einen „Complain Resolution Service“ für unter anderem Markenrechtsinhaber anbietet.

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