Eilmeldung

DENIC gibt Kurzdomain br.de frei!

Die deutsche Domain-Verwaltung DENIC eG gibt am heutigen Donnerstag, den 18. Februar 2010 um 15.00 Uhr (MEZ) die Domain br.de zur allgemeinen Registrierung frei.

Zunächst ein kurzer Blick zurück: im Herbst 2009 hatte DENIC kurzfristig und überraschend entschieden, Kurzdomains mit ein und zwei Zeichen sowie reine Zifferndomains freizugeben. Doch noch bevor die Registrierung am 23. Oktober 2009 um 09.00 Uhr startete, ergingen einstweilige Verfügungen, aufgrund derer DENIC die Domain-Namen br.de, dw.de, hr.de und sr.de vorerst von der Registrierung ausnehmen musste. Jedenfalls im Falle der Domain br.de war der daraufhin von der DENIC eingelegte Widerspruch nun erfolgreich, so dass auch diese Domain vergeben werden kann.

Doch Vorsicht, DENIC hat sich für ein bisher einmaliges Verfahren entschieden. Akzeptiert werden ausschließlich Registrierungsaufträge, die ein gesondertes, von DENIC erstelltes Auftragsformular verwenden. Dieses Formular, auf das wir am Ende dieses Artikels verlinken, muss leserlich, vollständig und korrekt ausgefüllt sowie unterschrieben übermittelt werden. Die Annahme der Aufträge erfolgt per Telefax über eine eigens für diesen Zweck eingerichtete Sonderrufnummer, diese lautet +49 69 24246982. Der Faxserver ist für den Empfang von maximal einer Seite je Sendung konfiguriert und beendet danach selbsttätig die Verbindung. Die Domain wird dem Antragsteller zugesprochen, dessen korrekt ausgefüllter und unterschriebener Antrag per Fax als erster nach dem Stichzeitpunkt 15.00 Uhr (MEZ) vollständig eingeht. Der erfolgreiche Antragsteller wird durch DENIC informiert und muss bis zum 1. März 2010 (eingehend bei DENIC per Brief oder Telefax) erklären, welches DENIC-Mitglied die Domain künftig verwalten soll. Obder künftige Domain-Inhaber sich allerdings selbst dem Risiko einer rechtlichen Auseinandersetzung aussetzen möchte, mag und muss er selbst prüfen und entscheiden.

Hinsichtlich der weiteren von der Registrierung ausgenommenen Domains bestehen die einstweiligen Verfügungen weiterhin. Sofern sich Neues ergibt, wird die DENIC hierüber ebenfalls informieren.

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