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Die britischen Steuer- und Zollbehörden dürfen jetzt .uk-Domains löschen

Die britischen Steuer- und Zollbehörden sind künftig in der Lage, die Suspendierung bis hin zur Löschung von Domain-Namen zu veranlassen.

Das geht aus dem UK Crime and Policing Act hervor, der am 29. April 2026 vom Königlichen Rat bestätigt wurde. Das Gesetz umfasst ein breites Spektrum an Straftaten, darunter »anti-social behaviour, sexual offences and knife crime«. Es beinhaltet insbesondere Maßnahmen zur Sperrung von IP-Adressen und Domain-Namen, wobei die erlassenen Anordnungen sowohl für Registries als auch Registrare gelten. Es gibt vier Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Richter einem Antrag auf Sperrung einer Domain stattgibt. Den Antrag auf Erlass der Suspendierungsverfügung können in England, Wales und Nordirland folgende Amtsträger stellen:

a constable, a National Crime Agency officer, an officer of Revenue and Customs, a member of staff of the Financial Conduct Authority, a person designated or appointed as an enforcement officer by the Gambling Commission under section 303 of the Gambling Act 2005.

In Schottland gilt die Antragsbefugnis für Staatsanwälte. Die Sperrfrist darf 12 Monate nicht überschreiten; bestehen hinreichende Gründe für die Annahme, dass die weitere Sperrung notwendig und verhältnismäßig ist, um dessen Nutzung für schwere Straftaten zu verhindern, kann eine Verlängerung beantragt werden. Das Gesetz soll voraussichtlich Ende des Jahres 2026 in Kraft treten.

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