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Finnland regelt die Erhebung und Weitergabe von Domain-Registrierungsdaten wegen NIS-2 neu

Die Finnish Transport and Communications Agency Traficom, Verwalterin der finnischen Länderendung .fi, erhält im Rahmen des zum 01. Juni 2026 in Kraft getretenen Cyberresilienzgesetzes neue Befugnisse.

Das Gesetz führt erstmals produktbezogene Cybersicherheitsanforderungen für Software und Hardware ein, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Ab dem 11. September 2026 müssen Hersteller Schwachstellen an das Nationale Cybersicherheitszentrum Finnland (NCSC-FI) bei Traficom melden. Darüber hinaus müssen alle ab dem 11. Dezember 2027 in Verkehr gebrachten Produkte der EU-Richtlinie zur Cybersicherheit entsprechen. Mittelbar betroffen sind davon auch Domain-Namen, da das Gesetz über elektronische Kommunikationsdienste geändert wurde. Die Änderungen ergänzen die Regeln für Domain-Namen im Einklang mit der NIS-2-Richtlinie. Die Verpflichtung zur Erhebung und Weitergabe von Domain-Registrierungsdaten erstreckt sich demnach künftig auch auf andere Domains als jene mit den Endungen .fi und .ax, wenn die Domain-Registry oder der Domain-Registrar in Finnland ansässig ist. Die Änderungen sollen die Verfügbarkeit von Informationen verbessern und die Möglichkeiten der Behörden verstärken, gegen illegale Online-Aktivitäten vorzugehen. Die neuen Verpflichtungen für Domain-Informationen gelten nach einer Übergangsfrist von drei Monaten.

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