Das Asian Domain Name Dispute Resolution Centre (ADNDRC), eines der fünf von ICANN akkreditierten Schiedsgerichte für UDRP-Verfahren, hat seinen Jahresbericht 2025 veröffentlicht. Demnach vermeldet das Centre einen Anstieg der Beschwerdeverfahren um fast 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Mit vier Büros in Peking (China International Economic and Trade Arbitration Commission), Hong Kong (Hong Kong International Arbitration Centre), Kuala Lumpur (Asian International Arbitration Centre) und Seoul (Korea Internet Address Dispute Resolution Committee) ist das gemeinnützig organisierte ADNDRC, das 2025 sein 25-jähriges Bestehen feierte, das einzige UDRP-Schiedsgericht in Asien, einem Wirtschaftsraum mit immerhin 4,75 Mrd. Einwohnern. Gesicherte Erkenntnisse über die Zahl der dort registrierten Domain-Namen liegen nicht vor, Streitpotential gibt es jedoch genügend. Das ADNDRC bearbeitete 2025 Streitigkeiten mit Beteiligung von Parteien aus über 40 Jurisdiktionen, was die zunehmende Internationalisierung des digitalen Handels und der Markenrechtsdurchsetzung widerspiegelt. Aber auch die Verfahren selbst werden komplexer, wie die ADNDRC-Vorsitzende Joanne Lau berichtet, insbesondere in verfahrenstechnischer und tatsächlicher Hinsicht. Die Parteien würden ein verstärktes Engagement durch inhaltliche Stellungnahmen, ergänzende Schriftsätze, Einwände gegen die Ernennung von Panelisten, Anträge auf Zusammenlegung und parallele Verfahren zeigen. Insgesamt werden Domain-Streitigkeiten dabei komplexer, was die Bedeutung effizienter und verfahrenstechnisch ausgewogener Streitbeilegungsmechanismen steigere.
Insgesamt gingen im Jahr 2025 exakt 260 Beschwerden beim ADNDRC ein, im Vorjahr waren es mit 175 noch deutlich weniger. Der Höchstwert von 272 UDRP-Verfahren aus dem Jahr 2021 bleibt aber vorerst unerreicht. Mit 96 Prozent wurde der weitaus überwiegende Teil der Verfahren durch Einzelpanelisten entschieden, nur in vier Prozent der Verfahren wurde um ein Dreiergremium gebeten. In der Tendenz stehen die Erfolgsaussichten für Markeninhaber günstig; in 78 Prozent der Verfahren konnten sie sich mit einem Transferantrag durchsetzen. Zu einer Abweisung kam es nur in 5,8 Prozent der Fälle, bei immerhin 9,2 Prozent der Fälle kam es zu einer vorzeitigen Verfahrensbeendigung. Die Verfahrenssprache war in etwa 2/3 der Beschwerden Englisch; es bedarf also nicht zwingend der Kenntnis einer asiatischen Sprache, um beim ADNDRC vorstellig zu werden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug im vergangenen Jahr 35,6 Tage, was einer Beschleunigung um 2,5 Tage gegenüber 2024 entspricht und den besten Wert seit 2020 bedeutet. Auf Seiten der Beschwerdeführer dominieren die Festlandchinesen (41,84 Prozent) vor den Cayman-Inseln (10,99 Prozent) und Südkorea (8,55 Prozent); auf Seiten der Beschwerdegegner liegt ebenfalls Festlandchina vorn (42,21 Prozent) vor den USA (19,01 Prozent) und Hong Kong (4,94 Prozent). Die meisten Verfahren betrafen chinesische .cn-Domains (104) vor Südkoreas .kr mit 17 und Hong Kongs .hk mit fünf Verfahren.
Für die Zukunft erwartet Joanne Lau, dass sich Domain-Streitigkeiten parallel zu den Entwicklungen in der gesamten digitalen Wirtschaft verändern. Dazu gehöre der Ausbau KI-gestützter Dienste (nicht erwähnt, aber miteingeschlossen wären halluzinierende Informationen, wie sie sich in Anwaltsschriftsätzen gelegentlich finden), plattformbasierter Ökosysteme und neue Formen der Online-Markennutzung. Alles weitere finden Interessierte ab sofort im 15-seitigen »Annual Report 2025« des ADNDRC, der zum kostenlosen Download zur Verfügung steht.
Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.