WIPO

Im UDRP-Streit um futureofprocurement.com bleibt SAP untätig

Eine indische Unternehmung in Sachen Kauf und Verkauf ging wegen der Domain futureofprocurement.com im Rahmen eines UDRP-Verfahrens gegen die SAP Ariba vor. SAP reagierte auf das Verfahren nicht und verlor nun die Domain.

Die indische Unternehmung Mavenvista Technologies Pvt. Ltd. mit Sitz in Ahmedabad (Indien) sah ihre Markenrechte durch die Domain futureofprocurement.com verletzt, deren Inhaberin die IT Comms Ariba Inc. aus Kalifornien (USA) ist. Mavenvista Technologies bietet Online-Dienste im Bereich Beschaffung (procurement), Kauf, Verkauf und Marketing an; sie ist zudem Inhaberin der indischen Marke »THE FUTURE OF PROCUREMENT«, die im August 2010 eingetragen wurde. Sie sieht in der Registrierung und Nutzung der Domain futureofprocurement.com eine Markenrechtsverletzung und beantragte vor der World Intellectual Property Organization (WIPO) im Rahmen eines UDRP-Verfahrens die Übertragung der Domain. Die Domain wurde im April 2011 registriert. Sie leitet auf die Webseite ariba.com weiter, die von einer Unternehmung aus dem SAP-Konzern, der Ariba Inc., betrieben wird. Unter der Domain kann man ein Dokument mit dem Titel »Vision 2020: The Future of Procurement« herunterladen. Dabei findet sich die Datumsangabe »01/09/2011«. Die Ariba Inc. nahm zur Sache nicht Stellung. Als Entscheider wurde der neuseeländische Biochemiker und Mediator Dr. Clive N.A. Trotman berufen.

Dr. Clive N.A. Trotman bestätigte die Beschwerde der Mavenvista Technologies und entschied auf Übertragung der Domain (WIPO Case No. D2017-1130). Aus seiner Sicht sind Domain und Marke ähnlich. Sie unterscheiden sich, abgesehen von der Domain-Endung, die sowieso unbeachtlich ist, lediglich im Hinblick auf das „The“ der Marke, welches ein folgenloser Unterschied sei. Trotman stellte weiter fest, dass der Gegner die Domain sieben Monate nach Eintragung der Marke registrierte und sie auf eine Seite weiterleitet, unter der das Dokument »Vision 2020: The Future of Procurement« heruntergeladen werden kann. Dieses Dokument zielt auf das Tätigkeitsfeld der Beschwerdeführerin. Das alles spreche aus seiner Sicht gegen eine gutgläubige (bona fide) Nutzung der Domain futureofprocurement.com. Vielmehr werde auf diese Weise mit der Markenbezeichnung der Beschwerdeführerin der Geschäftsverkehr über die Domain zur Gegnerin hin kanalisiert. Es gäbe auch keinen Hinweis darauf, dass die Ariba Inc. unter der Domain futureofprocurement.com bekannt sei. Und die Seite, auf die die Domain weiterleitet, sei ganz klar geschäftlich. Was die Bösgläubigkeit bei Registrierung und Nutzung der Domain futureofprocurement.com beträfe, so habe die Beschwerdeführerin einen Screenshot eingereicht, auf dem unter Verkaufsanfragen eine Telefonnummer mit indischer Vorwahl zu sehen sei. Für Trotman sieht es danach aus, dass die Gegnerin darauf angewiesen sei, die Floskel »The Future of Procurement« zu nutzen, um irgendwelche Interessenten auf ihre Seite zu bekommen. Und das alles ohne wirklichen Zweifel, dass geschäftliche Absichten dahinter stehen. Aus diesen Gründen bestätigte Trotman auch die Bösgläubigkeit auf Seiten der Ariba Inc., und entschied auf Übertragung der Domain.

Die Entscheidung steht in einiger Kritik. Der Blogger Andrew Alleman (domainnamewire.com) spekuliert, dass Ariba Inc. und SAP gar nicht mitbekommen haben, dass ein UDRP-Verfahren gegen eine eigene Domain läuft. Ein Konzern würde doch auf ein UDRP-Verfahren erwidern. Zudem weise die Entscheidung von Trotman Schwächen auf: Aufgrund der Inhalte, auf die die Domain futureofprocurement.com weiterleitet, könne man doch nicht davon ausgehen, dass die Betreiberin kein berechtigtes Interesse an der Domain habe. Das Angebot unter der Webseite von Ariba Inc. macht allerdings aufgrund des angegebenen Datums den Eindruck, als bestünde da kein wirkliches Interesse mehr: Das Dokument wurde 2011 dort eingestellt und seitdem vermutlich nicht mehr verändert. Aber die Zeiten haben sich geändert. Erst 2012 kaufte SAP Ariba Inc. für einen Betrag von US$ 4,3 Milliarden. Vielleicht reagierte SAP Ariba auf das UDRP-Verfahren einfach nicht, weil dies der einfachste Weg war, die Domain loszuwerden. Insgesamt ist die Entscheidung jedenfalls vertretbar, wenn man auch den Eindruck gewinnt, dass ein Biochemiker mit zusätzlicher Fortbildung zum „Arbitrator“ (Schlichter, Vermittler) die Anwendung juristischer Methoden bei UDRP-Entscheidungen nicht ganz sicher meistert.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.

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