UDRP

Ein französischer Markeninhaber scheitert im Streit um die markenidentische Premium-Domain transfer.now

Der französische Inhaber der Marke »TransferNow« machte die bittere Erfahrung, dass die zehn Jahre nach Markeneintragung registrierte Domain transfer.now seine Rechte nicht verletzt, weil die allgemeinen Begriffe, aus welchen die Domain besteht, für viele Nutzer interessant sind und der Domain einen Wert an sich geben.

Der Franzose Florent Poussier betreibt einen Transfer-Service. Er ist Inhaber einer im September 2014 eingetragenen französischen und einer im August 2017 eingetragenen EU-Wort-/Bild-Marke »TransferNow«. Der Gegner, der polnische Domain-Investor TopDomains (top.domains), registrierte im September 2024 die Domain transfer.now, die er zum Kauf anbietet. Poussier startete ein UDRP-Verfahren vor der WIPO, da er seine Markenrechte verletzt sieht. Unter anderem trägt er vor, die Domain sei zehn Jahre nach Eintragung seiner Marke registriert worden und der Gegner biete sie zum überhöhten Preis von US$ 299.888,– zum Kauf an. Der Gegner habe die Domain vor Einreichung der Beschwerde noch zu einem Preis von US$ 64.988,– angeboten, aber den Preis dann deutlich angehoben. TopDomains hält entgegen, man investiere nur in Premium-Domains, wozu transfer.now zu zählen sei. Diese bestehe aus zwei allgemeinen Begriffen und trage einen Wert an sich in sich – unabhängig von irgendwelchen Markenrechten. Vom Beschwerdeführer habe man bei Registrierung der Domain nichts gewusst, in Polen kenne man ihn allgemein nicht. Der Begriff „TransferNow“ stehe in keiner eindeutigen Verbindung mit dem Beschwerdeführer. Die Domain sei für zahlreiche unterschiedliche unternehmerische Tätigkeiten reizvoll, wobei keine Entität die Marke allein für sich beanspruchen könne. Weiter führt der Gegner aus, die Domain sei nicht in der Form »transfernow.TLD« oder mit »TransferNow« einer Marke gleichzusetzen. Mittlerweile sei es bei neuen gTLDs wie .now, .app oder .trade üblich, die TLD nicht als Teil der Marke aufzufassen. Der hohe Preis, zu dem die Domain zum Kauf angeboten wird, führe nicht zur Bösgläubigkeit. Der Beschwerdeführer habe in seiner Beschwerde nicht den vollständigen vorangegangenen eMail-Austausch zwischen den Parteien vorgelegt. Tatsächlich habe er eine anonyme unspezifische Kaufanfrage bezüglich dreier Domains gestellt, darunter transfer.now. Er sei aber lediglich bereit gewesen, US$ 10.000,– für eine der drei Domain zu zahlen. Er erhielt als Gegenangebot die Mitteilung, man würde einen Preis zwischen US$ 30.000 bis US$ 40.000,– für transfer.now akzeptieren. Daraufhin kam vom Beschwerdeführer nichts mehr. Die anschließende Preiserhöhung habe mit dem UDRP-Verfahren nichts zu tun; vielmehr zeige sich zur Zeit ein allgemeiner Anstieg der Preise von Domains unter der Endung .now.

Als Entscheider wurde der bulgarische Rechtsanwalt Assen Alexiev eingesetzt, der die Beschwerde schnell scheitern ließ (WIPO Case No. D2026-1326). Das Vorliegen der Marken bejahte er und die Domain enthalte diese vollständig, so dass eine verwirrende Ähnlichkeit bestehe und das erste Element der UDRP erfüllt sei. Die Beschwerde scheiterte aber bei der Frage nach einem Recht oder berechtigten Interesse des Gegners an der Domain, die aus zwei Wörterbuchwörtern bestehe. Der Gegner habe gezeigt, dass Dritte, die keine Verbindung zum Beschwerdeführer aufweisen, die beiden Begriffe »Transfer« und »Now« als Name nutzen und zahlreiche weitere den Begriff »Transfer« im Zusammenhang mit anderen Begriffen nutzen, so dass die Domain transfer.now für viele eine reizvolle Domain darstelle. Solange die Domain in einer Weise genutzt werde, die nicht auf Kosten der Marke des Beschwerdeführers geht (unabhängig davon, ob Links, Inhalte, eine Landing- oder Verkaufsseite gehostet werden oder gar keine Inhalte vorhanden sind), und sofern keine weiteren Anzeichen für Cybersquatting vorliegen, könne eine solche Nutzung den Anspruch des Beschwerdegegners auf ein Recht oder ein berechtigtes Interesse stützen. Der Beschwerdeführer habe hingegen keine Belege über die Bekanntheit seiner Marke vorgelegt und es spräche mehr dagegen als dafür, dass der Gegner von der Marke des Beschwerdeführers hätte wissen können. Auf der Website top.domains biete der Gegner unter anderem zahlreiche .now-Domains an wie text.now, go.now und so weiter, was seine Erklärung stütze, er sei ein Spezialist für Domains, die aus Wörterbuchbegriffen bestehen. Hinzu komme, dass die vollständige Korrespondenz der Parteien zeige, dass der Beschwerdeführer nicht bereit war, mehr als US$ 10.000,– für transfer.now zu zahlen. Daraus ergäbe sich nicht, dass der vom Beklagten ursprünglich angegebene Preis die Identität des Beschwerdeführers und dessen Marke berücksichtigte oder dass die Preiserhöhung auf US$ 299.888,– in irgendeinem Zusammenhang mit der Tatsache stehe, dass der Beschwerdeführer zuvor Interesse am Kauf bekundet hat. Es spreche nichts gegen den vom Gegner aufgerufenen hohen Preis für die Domain. Er habe sein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain belegt.

Danach ließ sich Alexiev noch kurz auf die Bösgläubigkeit ein, die er jedoch nicht feststellen konnte, da die Domain offensichtlich einen Wert an sich verkörpere und für viele Unternehmungen, die auf anderen Geschäftsfeldern als der Beschwerdeführer tätig sind, attraktiv wäre. Es zeige sich kein Hinweis darauf, dass der Gegner die Domain im Hinblick auf den Beschwerdeführer registriert habe oder sie seinetwegen zu einem hohen Preis anbiete. Damit lag auch keine Bösgläubigkeit seitens des Gegners vor, und Alexiev wies die Beschwerde ab.

Raymond Hackney geht auf seinem Blog tldinvestors.com auf die Argumentation von TopDomains hinsichtlich der Bestimmung der Domain als Premium Domain ein. Hackney unterstreicht, die Kombination von »transfer .now« sei besser zu vermarkten als »transfernow .com« oder »transfernow .net«. Der Begriff »transfer“ als solcher sei bereits premium und würde mit der Endung ».now« zusammen drei Vermarktungsmöglichkeiten bieten: »Transfer .now«, »Transfer« und »TransferNow«, wohingegen für die .com- oder .net-Variante lediglich der Begriff „TransferNow“ gebrandet werden könne. Hackney führt das weiter aus. Es wird jedenfalls klar, dass die Einstufung von transfer.now als Premium-Domain – auch durch das UDRP-Panel – gut nachvollziehbar ist.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.

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