ICANN

Die Internet-Verwaltung warnt Registrare vor gefälschten UDRP-Verfahren

In den vergangenen Wochen mehren sich Hinweise darauf, dass UDRP-Verfahrensanzeigen missbräuchlich gegenüber Domain-Registraren eingesetzt werden. Nun hat ICANN eine entsprechende Warnung ausgesprochen.

ICANN Global Support wendet sich mit einer Warnung an seine Vertragspartner:

ICANN has been made aware of phishing activity being sent to registrars involving ICANN approved Dispute Resolution Service Providers (UDRP).

Die Domain-Verwaltung ermutigt Registrare, die Echtheit von eMails zu prüfen, die von UDRP- und URS-Anbietern kommen, ehe man die im Rahmen der Streitbeilegungsverfahren verpflichtenden Schritte vornimmt. Zuvor hatte bereits Branchen-Blogger Andrew Allemann (domainnamewire.com) am 06. April 2026 und am 22. Mai 2026 von solchen Fällen berichtet, in denen sich eine Person, die sich als der UDRP-Provider FORUM ausgab, zunächst an Name.com und später an Network Solutions wandte. Während im ersten Fall Name.com seinen Kunden informierte, der sich wiederum an Domain-Anwalt John Berryhill wandte, damit dieser sich der Sache annimmt und er sie schnell klären konnte, ging im zweiten Fall Network Solution soweit, die fragliche Domain für den Transfer zu sperren. Domain-Anwalt John Berryhill berichtete am 24. Mai 2026 auf X, dass Network Solutions dem Domain-Inhaber in dem Fall sogar den Zugriff auf seinen Account gesperrt hätte. Das ist im Rahmen eines UDRP-Verfahrens nicht vorgesehen. Bei der betroffenen Domain handelt es sich laut Berryhill um eine wertvolle Zwei-Zeichen-.com-Domain.

Mit einem UDRP-Verfahren geht für den die im Streit befindliche Domain verwaltenden Domain-Registrar einher, dass er zu Beginn des Verfahrens nicht nur einige Sperrungen hinsichtlich der streitbefangenen Domain vorzunehmen hat, er muss auch die Daten des Domain-Inhabers übermitteln. Unklar ist, welche Absicht hinter diesen Phishing-Vorgängen steht. Allemann vermutet, es gehe vielleicht nur darum, an die Inhaberdaten zu kommen, um in Kaufverhandlungen zu treten. Ein Kommentator weist darauf hin, dass in einer Folgemail der Transfer der Domain gefordert werden könnte, weil eine Transfer-Entscheidung ergangen sei. Berryhill spekuliert, der Täter könnte abgesehen von einer gefälschten UDRP-Entscheidung auch eine gefälschte Mitteilung über eine »vorzeitige Einigung« nachreichen. So könnte er den Transfer der Domain beschleunigen, weil er nicht die erwartbare Frist von vier bis sechs Wochen auf eine – gefälschte – UDRP-Entscheidung abwarten müsste.

Für Domain-Registrare und deren Mitarbeiter, die UDRP- und URS-Verfahren bearbeiten, gilt damit, genauer hinschauen. Eine Vorabmail des Beschwerdeführers ist mit kritischen Augen zu betrachten. Es lohnt sich, auf die offizielle eMail des UDRP-Providers zu warten, die üblicherweise nach Einreichung einer Beschwerde binnen eines Tages eintrifft. Dann empfiehlt sich, die Absenderadresse und den Header der Mail der UDRP-Mitteilung einer Streitschlichtungsstelle wie WIPO, CAC oder Forum genauestens zu prüfen. Sehr hilfreich ist es, in der Liste beim UDRP-Provider zu schauen, ob tatsächlich ein Verfahren hinsichtlich der betroffenen Domain eingetragen ist. Bestehen dann noch Zweifel, kann man bei der Streitschlichtungsstelle auch nachfragen. Die wird die Sache unverzüglich klarstellen.

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