Das 1967 gegründete Unternehmen Rexel Developpement SAS, Inhaber von mehr als 250 »REXEL«-Marken, versuchte sich im Streit um die Domain rexelcyber.com. Die erst 2022 registrierte Domain befindet sich in den Händen eines Cybersicherheitsdienstleisters mit Sitz im Vereinigten Königreich, der zuvor Heiratsplanungen anbot. Das UDRP-Verfahren entschied W. Scott Blackmer, der sich am Branchenunterschied zwischen den Parteien orientierte.
Die Beschwerdeführerin Rexel Developpement SAS ist ein internationales Unternehmen für elektrische Produkte und Dienstleistungen, das 1967 nach französischem Recht gegründet wurde und seinen Hauptsitz in Paris hat. Sie betreibt unter rexel.com eine Website in englischer und französischer Sprache. Sie agiert mit 2.000 Filialen bei 27.000 Mitarbeitern in 19 Ländern und erzielt Umsätze in zweistelliger Milliardenhöhe. Zu ihren Kunden gehören Elektroinstallateure sowie öffentliche und private Unternehmen und Industrieunternehmen. Sie unterhält eine Niederlassung im Vereinigten Königreich, die unter rexel.co.uk eine eigene Website betreibt. Sie ist Inhaberin von mehr als 250 registrierten Marken »REXEL«, darunter seit 2009 und 2015 Wort- und Wort-/Bildmarken im Vereinigten Königreich.
Der Gegner, Akin Odedina (Afric Weddings), hat seinen Sitz seit 1947 im Vereinigten Königreich. Er ist Inhaber der im Juni 2022 registrierten Domain rexelcyber.com, die unter der Unternehmung Afric Weddings mit Sitz in Devonshire und einer Kontaktadresse unter der Domain africweddings.com eingetragen ist. Die Domain lieferte eine Fehlermeldung aus; zu einem früheren Zeitpunkt bewarb sie unter dem Titel »Afric Weddings« Angebote von afrikanischen Hochzeitsanbietern und Eventplanern. Aktuell findet man auf der Domain unter der Überschrift »Rexel Cyber« den Werbespruch »A Cyber Security Firm You Can Trust«. Die Website bewirbt »complete cyber security«-Dienste, einschließlich Penetrationstests, Datenschutz, Management von Drittanbieter-Lieferketten und Experten-Cybersicherheit, und zeigt die Logos von bekannten Unternehmen, mit denen man »zusammenarbeitet« (»Clients We Have Worked With«).
Die Beschwerdeführerin mahnte den Gegner ab, erhielt jedoch keine Antwort. Daraufhin startete sie ein UDRP-Verfahren. Sie erklärt unter anderem, dass der Gegner neben dem Domain-Namen, der ihre Marke enthält, auch ein ähnliches blaues Farbschema für die Website nutzt. Er biete ähnliche Sicherheitsdienste wie die Beschwerdeführerin an. Der Gegner hält entgegen, er sei an mehreren Unternehmen beteiligt, einschließlich der »Rexel Cybersecurity Limited«, die derzeit die Website unter rexelcyber.com betreibt. Er sei Berater bei der im Januar 2024 gegründeten Rexel Cybersecurity Limited. Zuvor sei er an einem Unternehmen namens »Rexel Cyber Consulting Ltd« beteiligt gewesen, das am 30. Juni 2022, nur wenige Tage nach der Registrierung der umstrittenen Domain, gegründet und am 05. Dezember 2023 aufgelöst wurde. Er biete Trainings in Informationssicherheit an und betreibe einen Youtube-Kanal mit über 2.500 Abonnenten. Er habe die Domain im Interesse der Rexel Cyber Consulting registriert und wolle sie weiter zu deren Gunsten nutzen. Ein weiteres Projekt sei die »Rexel Cyber Academy«, für die die Domain rexelcyberacademy.com genutzt werde. Weiter trägt der Gegner unter anderem vor, die Beschwerdeführerin betreibe ein Vertriebsgeschäft mit elektrischen Geräten; sie biete zwar einige Sicherheitsdienste an, diese seien jedoch begrenzt und überschnitten sich nicht mit seinen Cybersicherheitsdiensten.
Der als Entscheider eingesetzte US-amerikanische Jurist W. Scott Blackmer wies die Beschwerde ab (WIPO Case No. D2025-0596). Er bestätigte die Ähnlichkeit von Domain und Marke, da die Ergänzung »cyber« in der Domain eine verwirrende Ähnlichkeit nicht ausschließe. Doch stellte er ein berechtigtes Interesse des Gegners an der Domain fest und ließ infolge dessen die Prüfung der Bösgläubigkeit des Gegners bei Registrierung und Nutzung der Domain aus. Für die Berechtigung des Gegners sprach nach Blackmers Auffassung, dass er die Domain vor Kenntnis des Streits für ein gutes Angebot von Dienstleistungen verwendet hat, das im Einklang mit einem legitimen Interesse im Sinne der UDRP stehe. Aus der Wayback-Machine des Internet Archives ergäbe sich, dass die umstrittene Domain in den Jahren 2022 und 2023 auf eine »Coming Soon«-Meldung verwies, aber im Mai 2024 die Website „Rexel Cyber“ online geschaltet wurde, auf der eine Reihe von Cybersicherheitsdienstleistungen angeboten werden. Das blaue Farbschema auf der Website sei keine offensichtliche Nachahmung der Website der Beschwerdeführerin. Die Website führe Kontaktinformationen auf, bei denen es sich um ein im Vereinigten Königreich registriertes Unternehmen mit einem Eintrag im Companies House handelt. Die Beschwerdeführerin liefere keine Beweise, wonach die genannten Kundenreferenzen betrügerisch sind. Beiträge auf sozialen Medien, Veranstaltungshinweise und die Erklärung des Unternehmensführers Eniola Odedina unterstützten den Vortrag des Gegners bezüglich seiner Beteiligung am Unternehmen und der Website. Dass der vom Gegner ausgesuchte Name des Unternehmens gewählt wurde, um den Ruf der Beschwerdeführerin auszunutzen und damit die Angebote unter diesem Namen nicht »gutgläubig« wären, bestätigte sich für Blackmer nicht. Die Marke der Beschwerdeführerin sei gut etabliert, aber nicht auf dem Markt für Cybersicherheitsberatungsdienste. Andere Unternehmen im Vereinigten Königreich verwenden ebenfalls die Bezeichnung »Rexel« für eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen. Daher gäbe es keinen überzeugenden Grund anzunehmen, der Gegner wolle eine falsche Verbindung mit der Beschwerdeführerin herstellen, indem er eine Reihe von »Rexel«-Unternehmen und Domain-Namen registriert. Damit erwies sich die Nutzung der Domain rexelcyber.com vom Gegner als berechtigt und die Beschwerdeführerin hatte das zweite Element der UDRP nicht erfüllt. Folglich lagen nicht alle Voraussetzungen der UDRP vor und Blackmer wies die Beschwerde ab.
Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.