UDRP & Co

Howard Neu aktualisiert seine Domainer freundliche Panelisten-Liste

Domain-Anwalt Howard Neu führt seit einigen Jahren Listen von UDRP- und URS-Entscheidern (Panelisten) bei WIPO und NAF, die Streitbeilegungsverfahren zugunsten von Domain-Investoren entscheiden. Dieser Tage legte er die aktuellen Listen für WIPO- und NAF-Panelisten im 2. Halbjahr 2018 vor.

Howard Neu ist kein Unbekannter im Domain-Business. Mit dem Domain-King Rick Schwartz zeichnete er mitverantwortlich für die Mutter aller Domainer-Konferenzen, die T.R.A.F.F.I.C. Als Kenner der Domain-Investoren-Landschaft sowie der juristischen Nöte von Domainern im Falle von UDRP-Verfahren, initiierte Neu Listen von UDRP-Entscheidern, die domainerfreundliche Entscheidungen treffen. Nach seiner Ansicht hilft es Gegnern eines UDRP-Verfahrens, die Entscheidungstendenzen von Panelisten zu kennen, um gegebenenfalls ein Gremium aus drei Panelisten zu beantragen, um die eigenen Chancen im Verfahren zu erhöhen. Am 11. und 14. Januar 2019 veröffentlichte Neu die Halbjahresliste für WIPO- und für NAF-Panelisten.

In der aktuellen Halbjahresliste für WIPO-Entscheider konstatiert Neu, dass 73 unterschiedliche Entscheider unabhängig voneinander im 2. Halbjahr 2018 zugunsten von Domain-Investoren entschieden haben. Elf dieser Entscheider stellten zudem Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) fest, was gegenüber dem 2. Halbjahr 2017, das 25 RDNH-Entscheidungen aufwies, und dem 1. Halbjahr 2018, das 21 aufwies, deutlich abfällt. Es finden sich drei Listen, deren erste das 2. Halbjahr 2018 umfasst, während die 2. Liste sich auf die vergangenen 12 Monate und die 3. auf den Gesamtzeitraum der UDRP bezieht. In allen drei Listen steht der australische Rechtsanwalt Hon. Neil Anthony Brown an erster Stelle: Brown hat im Laufe der Jahre insgesamt 108 UDRP-Entscheidung bei der WIPO gegen Beschwerdeführer getroffen; in den vergangenen 12 Monaten waren es zwölf, bei denen er in der Hälfte der Fälle auf Reverse Domain Name Hijacking entschied. Für das National Arbitration Forum (NAF) bescheinigt Neu nach wie vor weniger domainerfreundliche Entscheidungen. Aber das Bild gegenüber dem Vorjahr scheint sich etwas gebessert zu haben. Insgesamt 32 unterschiedliche Entscheider entschieden im 2. Halbjahr 2018 unabhängig voneinander zugunsten von Domain-Investoren, was allerdings sieben weniger als in der 1. Jahreshälfte 2018 und drei weniger als die 35 in der 2. Jahreshälfte 2017 waren. In allen drei Listen für das NAF steht der britisch-australische Jurist Debrett Gordon Lyons an erster Stelle. 2018 entschied er zwölf Mal zugunsten der Domain-Inhaber, einmal stellte er Reverse Domain Name Hijacking fest.

Insgesamt sind die Angaben von Neu unübersichtlich und wenig nachvollziehbar. Er beschwert sich über die unfreundliche Behandlung von Domain-Investoren beim NAF, aber belegt das lediglich mit ein paar dahingeworfenen Zahlen. Diese werden allerdings nicht ins Verhältnis mit der Anzahl aller entschiedener Fälle gestellt. Zudem hängt die Frage der domainerfreundlichen oder -unfreundlichen Entscheidung letztlich von den Umständen der einzelnen Fälle ab. Darüber hinaus kommt es darauf an, wie überzeugend der Gegner seine Rechte verteidigt. Dabei helfen spezialisierte Rechtsanwälte. Nichtsdestotrotz lohnt ein Blick in die verschiedenen Listen.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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