AFNIC

Die Axel Springer Deutschland GmbH erstreitet die für russische Propaganda missbrauchte Domain welt.pm

Die Axel Springer Deutschland GmbH hat in einem Streitbeilegungsverfahren vor der WIPO die Domain welt.pm erstritten. Das Verfahren wurde von der französischen Registry AFNIC ausgeführt, über die die Endung .pm verwaltet wird und für die die französische Gesetzgebung zum Telekommunikationsrecht gilt.

Die Domain welt.pm ist seit dem 11. Januar 2024 unter der Endung .pm (Saint Pierre und Miquelon) registriert. Die Endung unterliegt der Verwaltung der französischen Registry AFNIC. Für diese gilt das mit in das französische Gesetz für Post und elektronische Telekommunikation (CPCE) integrierte PARL EXPERT Streitbeilegungsverfahren nach Artikel 44 und 45 CPCE, das ähnlich der UDRP ein Verfahren regelt, das, bei entsprechenden Rechtsverletzungen, die Übertragung oder Löschung einer von AFNIC verwalteten Domain mit sich bringen kann. Beschwerden werden über den Online-Dienst »Parl Expert« eingereicht und von einem der von AFNIC akkreditierten Entscheider*innen geprüft und entschieden. Die Entscheidung wird dann von AFNIC bestätigt und der Ablauf der Vollstreckung vorgegeben.

Im Verfahren vor der WIPO brachte »Springerq als Beschwerdeführerin unter anderem vor, die Registrierung oder Verlängerung der Registrierung der Domain welt.pm durch den Inhaber könnte »die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten oder Rechte, die durch die Verfassung oder das Gesetz garantiert sind«, sowie »Rechte des geistigen Eigentums oder Persönlichkeitsrechte« der Antragstellerin beeinträchtigen; der Inhaber könne »kein legitimes Interesse nachweisen und handle in böser Absicht« (Artikel L45-2 CPCE). Dabei berief sich die Beschwerdeführerin auf ihre 2017 eingetragene EU-Wortmarke »WELT«, die von ihr seit 1995 betriebene Domain welt.de und ihre Tageszeitung »Die Weltq. Die Domain welt.pm verletze ihr Namens- und ihr Markenrecht. Unter der Domain sei ein russischer Propagandatext mit dem Titel »Was kommt als Nächstes?« veröffentlicht, eingebettet in das Erscheinungsbild von welt.de, was ihre Rechte am geistigen Eigentum und am kommerziellen Persönlichkeitsrecht verletze (Artikel L45-2 Nr. 1 und Nr. 2 sowie L45-6 CPCE). Die Beschwerdeführerin beantragte die Übertragung oder zumindest die Löschung der Domain welt.pm. Der gegnerische Domain-Inhaber, der einen Privacy-Service in Anspruch nahm, meldete sich nicht.

Der als Entscheider eingesetzte französische Rechtsanwalt Louis-Bernard Buchman bestätigte die Beschwerde und entschied auf Übertragung der Domain. Das AFNIC-Verfahren sieht zunächst die Prüfung eines berechtigten Interesses des Beschwerdeführers am Verfahren vor, welches Buchman hier gegeben sah, da den eingereichten Unterlagen nach die Domain welt.pm mit der Wortmarke der Beschwerdeführerin identisch ist. Weiter bestätigte er die Verletzung der öffentlichen Ordnung oder der guten Sitten sowie der geistigen Eigentumsrechte der Beschwerdeführerin gemäß den Bestimmungen des Artikels L45-2 1° und L45-2-2° CPCE: die Domain sei mit der früher registrierten Marke »Welt« der Beschwerdeführerin identisch; aufgrund dessen könne die Domain die geistigen Eigentumsrechte der Beschwerdeführerin verletzen. Weiter sah er aufgrund des Vortrags der Beschwerdeführerin den Nachweis erbracht, dass der Gegner kein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain hat. Der Gegner konnte die Existenz der Rechte der Beschwerdeführerin nicht übersehen und habe die Domain mit dem Ziel registriert, von der Bekanntheit der Beschwerdeführerin zu profitieren und ein Verwechslungsrisiko bei den Internetnutzern zu schaffen. Die Beschwerdeführerin habe damit auch einen Nachweis für die böse Absicht des Gegners gemäß Artikel R. 20-44-46 CPCE erbracht, womit die Voraussetzungen von Artikel L45-2 CPCE erfüllt seien. Damit bestätigte Buchman die Beschwerde und entschied auf Übertragung der Domain welt.pm auf die Springer Deutschland GmbH. Die Entscheidung bestätigte AFNIC durch ihren Geschäftsführer Pierre Bonis.

Die Domain welt.pm leitet bereits seit einigen Wochen auf welt.de weiter. Die bei archive.org gespeicherten Daten geben die früheren Inhalte nicht wieder, sondern zeigen auch nur die Weiterleitung von welt.pm zu welt.de.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.

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