ICANN-Mitarbeiter verkündeten in einem Webinar, die Objection Filing Period werde im Januar 2013 enden. Das widerspräche den abstrakten Angaben in der letzten Version des Applicant Guidebook (AGB) und brächte einigen Rechteinhabern Probleme sowie Kosten. Die Business Constituency bittet darum um Verlängerung des Objection Filings.
Die Einführung der neuen Domain-Endungen birgt weitere Komplikationen, auch innerhalb ICANNs. In der letzten derzeit gültigen Fassung des Bewerberhandbuchs (AGB) soll die Objection Filing Period, innerhalb der Parteien formellen Widerspruch gegen bestimmte Endungen einlegen können, vierzehn Tage nach Abschluss der Evaluierungsphase enden, was nach derzeitigem Fahrplan etwa im Juli 2013 sein soll. In einem ICANN-Webinar vom 09. August 2012 teilen ICANN-Mitarbeiter jedoch mit, man wolle die Objection Filing Period bereits am 12. Januar 2013 abschließen. Hiergegen lehnt sich die Business Constituency (BC) auf, innerhalb ICANNs die Stimme derer, die das Internet geschäftlich nutzen. Eine Vorverlegung der Widerspruchsfrist führt nach Ansicht der BC dazu, dass Unternehmungen, die ein Objection Filing erwägen, dieses einlegen müssen, noch ehe klar ist, ob die Endung, gegen die sich der Widerspruch richtet, formell Chancen auf Einführung hat. Die mit einem Widerspruchsverfahren verbundenen Kosten seien immens und würden sich in einigen Teilen erübrigen, wenn man erst die Evaluierung abwarten könnte. Weiter seien die Vorbereitungen für ein Objection Filing so aufwändig, dass man jedenfalls mehr Zeit brauche. Zudem habe es keine öffentliche Kommentierungsphase für die Änderung des Zeitplans gegeben. Offensichtlich überblickten, so analysiert die BC, die ICANN-Mitarbeiter nicht, welche Konsequenzen mit dieser Terminsverschiebung einhergingen.
Die Situation ist fatal, die von der BC in einem öffentlichen Schreiben geäußerten Bedenken sind berechtigt. Für sich genommen stellt eine datierte Frist für die Einreichung eines Widerspruchs kein Problem dar, sondern hilft, einen zeitlichen Rahmen für das gesamte Verfahren zu definieren. Doch liegt dieser Zeitpunkt lange vor Abschluss des derzeit laufenden Evaluationsverfahrens, in dem die Bewerber und ihre Bewerbungen auf die Einhaltung der formellen, finanziellen und weiteren Anforderungen geprüft werden. Inwieweit Bewerber diese Hürde nehmen, erfährt man eben erst mit Abschluss der Evaluierungsphase. Vorher Dritte zum Einlegen von Widersprüchen gegen Bewerbungen zu zwingen, ist nicht gerade ressourcenschonend. Hält man sich aber an die Vorgaben des Bewerbungshandbuchs und lässt die Widerspruchsfrist nach Abschluss der Evaluierungsphase enden, so verzögert sich die Einführung so mancher neuer Endungen einmal mehr. Was aber auch Vorteile haben kann: je weniger geballt die neuen Endungen kommen, desto mehr Aufmerksamkeit erhält jede einzelne.