UDRP

WIPO und ICA bilden Projektteam zur Reformierung des Streitbeilegungsverfahrens

Das Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization (WIPO) und der Lobby-Verband Internet Commerce Association (ICA) bündeln ihre Kräfte: beide Organisationen haben ein Projektteam zusammengestellt, das Reformen der UDRP prüft.

Um internationale Konflikte bei Domain-Streitigkeiten zu lösen, hat die Internet-Verwaltung ICANN am 24. Oktober 1999 – also taggenau vor 25 Jahren – mit der »Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy« (UDRP) eine Schiedsgerichtsordnung eingeführt. Markeninhaber waren von Anfang an von der UDRP überzeugt, war sie doch schnell (von der Einreichung einer Beschwerde bis zur Entscheidung vergehen in der Regel nur wenige Wochen), kostengünstig (die Gebühren beginnen bei US$ 1.500,–) und effektiv (im Fall des Obsiegens erhält der Markeninhaber die streitige Domain übertragen, was im deutschen Recht nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt). Bereits am 02. Dezember 1999 beantragte die World Wrestling Federation Entertainment Inc. im Streit um die Domain worldwrestlingfederation.com das erste UDRP-Verfahren; am 14. Januar 2000 entschied das Schiedsgericht auf die Übertragung der Domain. Seither kamen über 70.000 weitere Verfahren hinzu. Auch wenn es über die Jahre immer wieder zu kleineren Updates gekommen ist, beruht der materiell-rechtliche Kern der UDRP nach wie vor auf den Regelungen aus dem Jahr 1999.

Das könnte sich demnächst ändern. Mitte Oktober 2024 teilten WIPO und die ICA, die vor allem die Interessen von Domain-Händlern vertritt, gemeinsam mit, dass man an einer Reform der UDRP arbeite. Das Hauptziel des Projekts bestehe darin, die UDRP als effizienten und vorhersehbaren Mechanismus zur außergerichtlichen Streitbeilegung für eindeutige markenrechtliche Streitigkeiten beizubehalten. Allzu großen Änderungsbedarf scheint man aber nicht zu sehen; so heißt es in der Pressemitteilung, dass etwaige Reformempfehlungen durch einen nachgewiesenen, zwingenden Änderungsbedarf untermauert sein müssen; fallspezifische oder anekdotische Mängel der UDRP würden hingegen keine umfassende Überarbeitung rechtfertigen. Das von Brian Beckham (WIPO) und Zak Muscovitch (ICA) koordinierte Projektteam, das aus Experten und UDRP-Interessenvertretern aus der ganzen Welt besteht, ist unter anderem mit Sarah Deutsch (ICANN), Paul Keating (Rechtsanwalt) und Nat Cohen (Domain-Investor) prominent besetzt. Das Projektteam hat bereits eine Reihe von Gesprächen geführt, darunter mit ccTLD-Registries wie Nominet, Registraren (Tucows, Namecheap, GoDaddy), UDRP-Schiedsgerichten (Forum, CAC und CIIDRC), Befürwortern einer UDRP-Reform (Georges Nahitchevansky und Steve Levy) sowie Anwälten mit Vertretungsschwerpunkt auf Seiten der Domain-Inhaber (Gerald Levine und John Berryhill). Allein die Tatsache, dass die WIPO Domain-Investoren in ihre Gespräche einbezieht, zeigt nicht nur, dass die Branche gereift ist, sondern auch, dass die Bedeutung des Sekundärhandels mit Domains weiter zunehmen wird.

Das Projekt ist unabhängig von ICANN und läuft damit auch außerhalb der üblichen Policy-Prozesse. Die Überprüfung beschränkt sich auf den bestehenden markenrechtlichen Rahmen der UDRP und basiert auf den praktischen Erfahrungen von Diskussionsteilnehmern, Rechtsberatern, Parteien und Anbietern. Derzeit wird ein Berichtsentwurf erstellt, der voraussichtlich Anfang 2025 einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. Der Abschlussbericht wird sodann an ICANN weitergeleitet, um ihn bei einer etwaigen UDRP-Überprüfung zu berücksichtigen.

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