Der Oberste Gerichtshof (Højesteret) Dänemarks hat sich in einer Grundsatzentscheidung mit der Sperre von .dk-Domains durch die Registry DK Hostmaster A/S befasst.
Im Februar 2018 wurde die Verwalterin gerichtlich verpflichtet, eine .dk-Domain wegen rechtswidriger Inhalte der darunter erreichbaren Webseite zu blockieren. Die Inhalte waren durch den Provider aber schon gelöscht worden, weshalb DK Hostmaster den Zug durch die juristischen Instanzen antrat. Mit Beschluss vom 23. März 2021 (Az. BS-59142/2019-HJR) gab der Oberste Gerichtshof, das letztinstanzliche Berufungsgericht mit Sitz in Kopenhagen, der Registry Recht und entschied, dass eine Domain-Blockade nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht käme; in erster Linie habe man sich an den Rechtsverletzer oder andere Vermittler zu wenden, die zur Verbreitung beitragen, einschließlich des Hosters. Das Interesse der in ihren Rechten verletzten Person, um die schädlichen Auswirkungen der verbreiteten Inhalte schnell zu begrenzen, musste mit der Löschung durch den Provider als erfüllt angesehen werden. Der Oberste Gerichtshof hat seine in Dänisch verfasste Entscheidung inzwischen im Volltext veröffentlicht.