ccTLDs

Beschwerdefrist für .cn-Domains endet 2 Jahre nach Registrierung

Die Anwaltskanzlei Hogan Lovells hat auf eine wichtige Ausnahmeregelung im Streitschlichtungsverfahren für chinesische .cn-Domains hingewiesen.

Die CNNIC ccTLD Dispute Resolution Policy (CNDRP) sieht vor, das keine Beschwerden angenommen werden, wenn die streitige Domain mehr als zwei Jahre registriert war. Diese Ausschlussfrist immunisiert also markenrechtsverletzende .cn-Domains, wenn der Markeninhaber nicht schnell genug gegen die Rechtsverletzung vorgeht; in diesem Fällen bleibt nur noch der Gang vor ein Zivilgericht oder die Aufnahme von Vergleichsverhandlungen. Hogan Lovells kritisiert die Frist als zu kurz und regt an, die Frist auf drei Jahre zu verlängern; damit wäre ein Gleichlauf mit geänderten zivilrechtlichen Regelungen hergestellt, die ebenfalls eine Drei-Jahres-Frist vorsehen. Ob sich die .cn-Registry CNNIC dieser Forderung anschliesst, muss man abwarten; einstweilen kann Markeninhabern nur dringend empfohlen werden, auf potentielle Rechtsverletzungen zu achten oder eine präventive Registrierung in Betracht zu ziehen.

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