TMCH

Clearinghouse startet am 26. März 2013

Der Countdown läuft: ein Zähler auf der Website des Trademark Clearinghouse (TMCH) weist darauf hin, dass mit dem Start der Markendatenbank am 26. März 2013 der nächste Meilenstein im nTLD-Programm erreicht wird. Unser Überblick soll Sie auf den aktuellen Stand bringen.

Um das Risiko von Markenrechtsverletzungen bei der Einführung neuer Top Level Domains zu minimieren, hat ICANN das TMCH eingeführt. Dabei handelt es sich um eine zentrale Datenbank, die bei Registrierung von Domains unterhalb einer neuen Endung eine unmittelbare und automatisierte Prüfung von möglichen Markenrechtsverletzungen erlaubt. Zu diesem Zweck kann jedermann seine Markenrechte beim TMCH anmelden, wo sie authentifiziert und verifiziert werden. Zur Anmeldung berechtigt sind laut Bewerberhandbuch »any registered trademarks, marks protected by statue, treaty, or court validated marks as well as any other marks that constitute Intellectual Property (IP) rights in accordance with the registry’s policies.« Mit der Umsetzung des TMCH sind das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen Deloitte sowie das IT- und Beratungsunternehmen IBM beauftragt, um die Zahlungsabwicklung kümmert sich das in Luxembourg ansässige Unternehmen CHIP S.A.

Anmeldeberechtigte Markeninhaber haben nun erstmals ab dem 26. März Gelegenheit, gegen Zahlung einer Gebühr ab US$ 150,– ihre Rechte über das TMCH schützen zu lassen. Hierzu wurde über die Website des TMCH unter trademark-clearinghouse.com ein eigener Anmeldebereich (automated interface) geschaffen, der ab sofort zu Testzwecken genutzt werden kann. Dabei muss man nichts überstürzen: anders also sonst in der Welt der Domain-Namen üblich, gilt der Prioritätsgrundsatz »first come, first served« für das TMCH nicht. Auch wenn die notwendigen Unterlagen und Informationen bereits jetzt zusammengestellt werden sollten, reicht es in aller Regel aus, wenn sich ein Markeninhaber rechtzeitig vor dem Beginn der ersten Sunrise-Phase neuer globaler Top Level Domains, nach derzeitigem Stand also Sommer 2013, im TMCH eintragen lässt. Es kann daher zum Beispiel sinnvoll sein, das nächste Jahrestreffen der International Trademark Association (INTA) Anfang Mai 2013 in Dallas (Texas) abzuwarten oder dort teilzunehmen, um zusätzliche Informationen für die eigene Strategie zu gewinnen. Eine Rolle könnten dabei auch die Markenschutzpläne von nTLD-Bewerber Donuts Inc. spielen; das Unternehmen, das sich um über 300 neue Endungen beworben hat, will dafür einen eigenen Schutzmechanismus namens Domain Marks Protected List (DPML) zu günstigen Preisen anbieten. Erhält allerdings ein Mitbewerber von Donuts um eine neue Endung den Zuschlag, ist ein Eintrag in der DPML insoweit wertlos.

Eine Pflicht, die eigenen Markenrechte über das TMCH schützen zu lassen, besteht übrigens nicht. Allerdings erleichtert das TMCH angesichts der Vielzahl neuer Endungen, den Überblick zu behalten und dürfte letztlich deutlich weniger Kosten verursachen, als Rechtsverletzungen individuell unter jeder neuen Endung wie etwa .sucks zu verfolgen. Wichtig ist daher, sich rechtzeitig eine Domain-Strategie zu überlegen und diese dann konsequent umzusetzen.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.

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