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ICANN verlängert Einspruchsphase

Am 13. Juni 2012 begann im Rahmen der Einführung neuer Domain-Endungen die siebenmonatige »Objection Period«, innerhalb der Einsprüche gegen Bewerber und deren Bewerbungen eingelegt werden können. Diese Phase innerhalb der Einführung neuer Endungen verlängerte ICANN nun um zwei Monate bis zum 13. März 2013.

Ende vergangenen Jahres verkündete ICANN, dass die auf sieben Monate angelegte Objection Period bis zum 13. März verlängert wird, womit sie sich nun auf neun Monate erstreckt. Die Hintergründe für die Verlängerung sind nicht ganz klar. In dem Statement von ICANN heisst es, wir haben auf die Internetgemeinschaft gehört. Tatsächlich dürften die verschiedenen ICANN bedingten Verzögerungen, die sich innerhalb des Einführungsprozesses im Vergangenen Jahr eingeschlichen haben, Grund für den Unmut der Gemeinschaft sein, der ICANN dazu zwingt, die Objection Period zu verlängern.

In der Objection Period können im Wege eines Einspruchs Betroffene der Einführung einer neuen Endung entgegen treten. Das Applicant Guidebook regelt vier unterschiedliche Einspruchsverfahren: Die Stringcontention greift, wenn mehrere Bewerber sich um die selbe Endung bewerben. Das Objection Filing eröffnet Inhabern von Kennzeichenrechten, die ihre Rechte verletzt sehen den Einspruch gegen Endungen. Das »Limited Public Interest« bietet Dritten die Möglichkeit, sich gegen eine Endung zu wenden, soweit an ihr ein fehlendes öffentliches Interesse besteht oder sich moralische Bedenken gegen die Endung erheben. Schließlich gibt es noch ein Verfahren gegen Gemeinschaftsendungen bei Widerstand innerhalb der Gemeinschaft gegen die Endung, etwa wenn sich die Gemeinschaft durch die Endung und den Betreiber der Endung nicht wirklich vertreten sieht.

Von wesentlichem Interesse dürfte für hiesige Kreise das Objection Filing sein, weil es für Inhaber von Marken relevant ist. Soweit eine Endung einer bestehenden Marke zum Verwechseln ähnlich ist, kann der Inhaber Einspruch gegen die Endung einlegen. Die Preise für das Verfahren sind happig, sie beginnen nach unserer Kenntnis mit einer Verfahrensgebühr von US$ 2.000,– und weiteren US$ 8.000,– für einen Experten, der über den Einspruch entscheidet. Ist ein Panel mit drei Experten besetzt, belaufen sich die Kosten auf US$ 20.000,–, nebst der Verfahrensgebühr in Höhe von US$ 3.000,–. Die Preise gelten für die einzelnen Einspruchsgründe. Bestehen mehrere Einspruchsgründe, sind die Gebühren für jeden Grund zu entrichten. Das Verfahren wird bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) geführt, die als Schiedsgericht für Objection Filings akkreditiert ist.

Wer als Markeninhaber ein solches Verfahren führen will kommt nicht umhin, einen Fachmann beizuziehen, der die bereits hohen formalen Anforderungen eines Objection Filings zu erfüllen im Stande ist und der den notwendigen Überblick hat abzuschätzen, ob das Verfahren zu einem für den Markeninhaber sinnvollen Ergebnis gelangt. ICANN verlangt von den Parteien eines solchen Streits, dass sie während des gesamten Prozedere Verhandlungen über eine gütliche Einigung führen.

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