Markenrecht

Rechtsverletzungen durch NFT-Domains

Vergangene Woche hatten wir über den Boom an »non-fungible Token«-Domains (NFT-Domains) gesprochen, der sich unter anderem in Domain-Handelspreisen wie für nft.com in Höhe von US$ 2 Mio. (ca. EUR 1,725 Mio.) zeigt. Was im Domain-Handel boomt, erfreut sich auch bei Cybersquattern größerer Beliebtheit. Es werden vermehrt markenrechtsverletzende Domain-Namen in Verbindung mit der Abkürzung »nft« registriert.

In einem kürzlich von Domain-Anwalt Doug Isenberg auf giga.law veröffentlichten Beitrag beschäftigt er sich mit Markenrechtsverletzungen durch NFT-Domains. In einem 07:30 Minuten langen Video erklärt Isenberg zunächst, was NFTs sind, dass es dabei um Geld geht und damit natürlich Cybersquatter mit im Rennen sind. Zur Erinnerung: NFTs sind nicht ersetzbare, digital geschützte Objekte. Das Token selbst ist ein in einer Blockchain gespeicherter Datensatz, der ein einzigartiges, in der Regel digitales Objekt darstellt.

Als Fallbeispiel nimmt Isenberg die Domain nftmorganstanley.com, die Hauptakteur in einem UDRP-Verfahren vor dem Forum (NAF-Claim Nr. 1940938) war. Das UDRP-Verfahren verlief dabei völlig unproblematisch und erfolgreich für die beschwerdeführende Bank. Doch dieser Fall, wie auch die Verfahren um comericanft.com (WIPO-Case No. D2021-1139) und geiconft.com (WIPO-Case No. D2021-1221), sind Beispiele, die Markeninhaber aufhorchen lassen sollten. Sinnvollerweise sollte man an dieser Stelle einerseits genauer hinschauen, inwieweit Domains mit der eigenen Marke in Verbindung mit der Abkürzung »nft« registriert werden, andererseits lohnt auch ein Blick auf aktuelle Markenanmeldungen bei den Markenämtern, die möglicherweise auch in diese Richtung gehen. Wie man dem vorbeugt oder entgegentritt, muss die eigene Marken- und Domain-Strategie weisen.

Wir erlauben uns bei diesem Thema kurzerhand für das Domain-Monitoring vom Domain-Spezialisten united-domains AG aus Starnberg zu werben. Der Domain-Newsletter und domain-recht.de sind Projekte des Domain-Registrars united-domains.de. Seit einiger Zeit bietet united-domains für Kunden »Automated Domain Monitoring« als Dienstleistung an. Damit werden Domain-Registrierungen auf die Marke(n) eines Unternehmens und auch auf relevante Abweichungen (»Vertipper«) hin überwacht und berichtet. So werden automatisiert mögliche Markenverletzungen aufgedeckt. Ein solches Werkzeug ist ein wichtiger Baustein für den Schutz der eigenen Marken gegen Phishing-Seiten, Spam-eMails oder verkaufte Plagiate über gefälschte Online-Shops. Als Unternehmen kann man sich diesen Service in der Regel problemlos leisten. Unternehmen, die zukünftigen »NFT-« und anderen Marken-Domains frühzeitig begegnen wollen, lohnt zumindest ein Blick auf das Angebot von united-domains.

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