DRS

o2 gewinnt Streit um o2-uk.co.uk

Im Streit um die Domain o2-uk.co.uk im Rahmen eines Disputeverfahrens nach den Regeln von Nominet unterlag der Domain-Inhaber, der als ehemaliger Geschäftspartner von o2 UK die Domain registriert hatte (DRS D00013746).

Antragstellerin ist die o2 UK, die seit 1. Mai 2002 in Großbritannien tätig ist und dort, wie in anderen Ländern, über eigene Marken verfügt. Sie investiert jährlich erhebliche Mittel in die Werbung und verfügt über 45 Mio. Kunden in Europa. Gegner ist Resham Talawila, ein ehemaliger Affiliate der o2 UK, deren Zusammenarbeit im August 2012 endete. Bereits am 05. Mai 2002 hatte er die Domain o2-uk.co.uk registriert und im Januar 2014 eine Internetseite unter ihr online geschaltet, unter der Mobiltelefon-Verträge konkurrierender Telefonprovider angeboten wurden. Die Antragstellerin sieht sich dadurch in Markenrechten verletzt und beantragte ein Streitbeilegungsverfahren nach dem für .uk-Domains üblichen Dispute Resolution Service (DRS) von Nominet. Sie trägt unter anderem vor, der Domain-Inhaber habe kein Recht, die Domain zu registrieren; er werde sie wahrscheinlich an o2 oder einen Konkurrenten verkaufen wollen, sie nutzen, um Kunden abzuhalten, bei o2 einen Vertrag zu schließen und so deren Business zu zerstören. Zudem habe man ermittelt, dass der Antragsgegner bewusst falsche WHOIS-Angaben gemacht hat. Der Antragsgegner reagierte nicht auf die Antragsschrift, so dass Panelist Mark de Brunner das DSR-Verfahren allein aufgrund des Vortrags der Antragstellerin entscheiden müsste. Dabei sah er den Vortrag der Antragstellerin kritisch.

De Brunner kam am 03. März 2014 gleichwohl zu dem Ergebnis, dass die Domain o2-uk.co.uk an die Antragstellerin zu übertragen ist (DRS D00013746). Die Antragstellerin habe die Rechte am Begriff »o2«, der Zusatz »-uk« im Domain-Namen »o2-uk.co.uk« sei lediglich als geographisches Verortungszeichen zu verstehen, ändere aber nichts an der Markenähnlichkeit. Die Domain-Endung sei kein differenzierendes, sondern lediglich ein generisches Merkmal des Domain-Name Registers, dem sie zuzuordnen ist. Allerdings seien die Vorwürfe der Antragstellerin nicht alle stichhaltig. So sei es reine Spekulation, dass der Antragsgegner die Domain registrierte, um sie an die Antragstellerin zu verkaufen oder um die Domain für sie zu blockieren. Es finden sich keine konkreten Hinweise dafür. Wenn es um die Frage der Zerstörung der eigenen Geschäfte gehe, bewege sich die Antragstellerin auf deutlich sichererem Grunde. Die Website unter der Domain erwies sich als Suchseite, die auf Wettbewerber der Antragstellerin weiterleite, mit der Folge, dass sie Kunden verlöre. Das ließe sich als missbräuchliche Registrierung werten. Es frage sich allerdings, ob der Zusatz »-uk« das Risiko der Irreführung von Nutzern, die die Antragstellerin suchen, vermindere. Nach Ansicht des Panelisten könne freilich von einer Verringerung der Irreführung durch den Zusatz »-uk« nicht die Rede sein. Hingegen könne die Frage nach den falschen WHOIS-Daten auch auf einen Fehler zurückzuführen seien. Nur weil die Post zurückkomme, können man nicht annehmen, hier seien bewusst falsche Daten angegeben worden.

Schließlich stellte sich noch die Frage nach dem früheren Geschäftsverhältnis der Parteien. Immerhin bestand der Vertrag noch, als die Parteien zusammenarbeiteten. Allerdings ist auch nicht ersichtlich, dass der Antragsgegner während der geschäftlichen Verbindung mit der Antragstellerin berechtigt gewesen wäre, die Domain zu registrieren. Der Antragsgegner war nie berechtigt, sich selbst als die Antragstellerin »o2« darzustellen, was mit der registrierten Domain »o2-uk.co.uk« der Fall sei. Mithin summiere sich alles dazu auf, dass der Antragsgegner unfairen Vorteil aus den Rechten der Antragstellerin gezogen habe, weshalb letztere im Streit obsiege und die Domain auf sie transferiert werden müsse.

Die Entscheidung findet man mit der Suche unter Eingabe der Entscheidungsnummer hier.

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