Tipp

Wir erinnern an den von Denic eG bereitgestellten Dispute-Antrag bei .de-Domain-Streitigkeiten

Sie glauben, ein Recht an einer .de-Domain zu haben, doch registriert hat sie schon jemand anderes? In solchen Fällen kann ein Dispute-Eintrag bei der DENIC eG wertvolle Hilfe leisten.

Die Registry hält sich zwar selbst aus Streitigkeiten heraus; ein UDRP-Verfahren für .de-Domains ist ebenfalls nicht möglich. Immerhin stellt man aber den Dispute-Eintrag zur Verfügung. Dazu ist es notwendig, dass der Dispute-Antragsteller ein absolutes Recht (beispielsweise ein Namens- oder Kennzeichenrecht) darlegt, das nach seiner Auffassung durch eine .de-Domain verletzt wird. Erhält er den Eintrag, kann der Inhaber einer .de-Domain diese zwar vorerst weiternutzen, nicht aber auf einen Dritten übertragen, solange die Auseinandersetzung andauert; sinnvollerweise wird der Antrag daher vor Beginn der Auseinandersetzung gestellt, zumal ein Domain-Übertragungsanspruch nach deutschem Recht eine Ausnahme darstellt. Ein Dispute-Eintrag ist kostenlos und gilt zunächst für ein Jahr ab Bestätigung des Eintrags durch die DENIC. Wird in diesem Zeitraum die strittige Domain durch ihren Inhaber gelöscht, so rückt der Antragsteller automatisch als Domain-Inhaber nach. Dauert die Auseinandersetzung mit dem Domain-Inhaber dagegen über diesen Zeitraum hinaus an und kann der Dispute-Inhaber dies nachvollziehbar durch Vorlage entsprechender Nachweise gegenüber der DENIC darlegen, so kann der Eintrag auf gesonderten Antrag verlängert werden. Andernfalls läuft er ohne besondere Vorankündigung nach der Jahresfrist aus, und die Domain kann dann wieder auf Dritte übertragen werden.

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