Beim Kauf und Verkauf von Domain-Namen sind – ähnlich wie bei einem Immobilienkauf – einige Formalitäten zu beachten.
Sobald Sie sich handelseinig geworden sind, schließen Sie auf jeden Fall einen schriftlichen Domain-Kaufvertrag ab. Nur so sind Sie im Streitfall in der Lage, Ihre Ansprüche auch durchsetzen zu können. Ein Domain-Kaufvertrag sollte auch immer einen Haftungsausschluss für sog. „Rechtsmängel“ enthalten. Nur so können Sie sich als Verkäufer vor etwaigen Regressansprüchen des Käufers schützen, wenn sich etwa nach dem Kauf herausstellt, dass ein Dritter „bessere Rechte“ an dem Domain-Namen hat.
Lassen Sie sich bei teuren Domain-Transaktionen durch einen spezialisierten Anwalt oder professionellen Domain-Makler beraten!
Neben dem schriftlichen Kaufvertrag sind beim Verkauf einer Domain eine Reihe weiterer Formalitäten zu beachten.
Der Käufer muss als neuer Inhaber der Domain (nicht bloß als admin-c!) in die entsprechende WHOIS-Datenbank eingetragen werden. Hierzu ist im Regelfall ein sog. Inhaber-Wechselschreiben erforderlich, welches von beiden Parteien (Käufer, Verkäufer) unterzeichnet sein muss. Dieses Schreiben wird dem Provider des Verkäufers zugeleitet, der dann bei der DENIC e.G. die entsprechende Änderung des Domain-Inhabers und admin-c-Eintrags veranlasst.
Möchte der Käufer zudem mit seiner Domain zu einem andern Provider wechseln, so bedarf es zusätzlich eines sog. Provider-Wechselschreibens. Der neue Provider, also der Provider des Käufers, stellt dann bei der DENIC e.G. einen sog. KK-Antrag (Konnektivitätskoordination) und veranlasst so den Wechsel vom Provider des Verkäufers zum Provider des Käufers.
Bevor Sie eine Transaktion in die Wege leiten, fragen Sie unbedingt bei Ihrem Provider nach der exakten Vorgehensweise. Oftmals hält man dort entsprechende Merk- und Formblätter für Sie bereit.
Die Praxis zeigt, dass ein solcher Inhaber- bzw. Providerwechsel oftmals nicht reibungslos über die Bühne geht. Gerade bei den Discount-Providern (z.B. Strato, Puretec) kann es oft Wochen dauern, bis entsprechende Briefe/Faxe überhaupt bearbeitet werden. Hier hilft auf jeden Fall ein hartnäckiges telefonisches Nachfragen. Wesentlich schneller klappt der Inhaber- bzw. Providerwechsel im Regelfall bei kleinern Providern mit persönlichem Service. Oftmals klappt hier die Transaktion innerhalb weniger Tage.
Beachten Sie aber immer die diversen Kündigungsfristen für Ihren Domain-Namen, z.B. zwei Wochen jeweils zum Monatsende. Ein Blick in die AGBs Ihres Providers sollte hier Klarheit schaffen.