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Die indische NIXI plant, den Domain-Handel mit .in-Domains zu unterbinden

National Internet Exchange of India (NIXI), Verwalterin der indischen Länderendung .in, beabsichtigt, den Handel mit Domains drastisch einzuschränken. Die Internet Commerce Association (ICA), ein Lobby-Verband der Domain Name Industry, kritisierte das Vorhaben scharf.

»One of the fastest-growing Domain in the Asia Pacific« heisst es auf der Startseite von NIXI. Doch mit diesem Wachstum könnte es bald vorbei sein. Auf seiner Website veröffentlichte NIXI vor kurzem den Entwurf eines modifizierten »Registrar Accreditation Agreement« (RAA). Ziffer 6.1 des RAA sieht dabei folgende Regelung vor:

The Registrars will desist, at all times, from involving themselves, or through their resellers, in any way in the squatting, grabbing, hoarding, infringement, auctioning, drop catch or selling of the .IN domain names at a exceptionally higher price than the published MRP, they are regularly charging from the public. Any such involvement of the Registrar will lead to the termination of Accreditation, financial penalty and legal action as per the provisions of the Laws applicable in India.

Die Regelung verbietet es den akkreditierten Registraren also unter anderem, .in-Domains massenhaft für sich selbst zu registrieren, zu versteigern oder diese zu einem höheren Preis als dem »Maximum Retail Price« zu verkaufen. Dieser maximale Einzelhandelspreis ist in Indien üblicherweise ein vom Hersteller berechneter Preis, der den höchsten Preis darstellt, der für ein Produkt verlangt werden kann.

NIXI denkt nun darüber nach, das Wort »Registrar« in der Ziffer 6.1 durch »Registrar/ Registrant« zu ersetzen, so dass die Regelung nicht nur für Registrare, sondern auch für Domain-Inhaber gilt. Damit würden vor allem generische Domains wie zum Beispiel art.in, hosting.in oder music.in praktisch wertlos, da sie nicht mehr als Investment taugen. Zur Begründung verweist NIXI darauf, dass aktuell einige Registrare ihre Kunden als Bevollmächtigte einsetzen würden, um das Verbot aus Ziffer 6.1 zu umgehen. Dadurch würden sie illegale und unfaire Handelspraktiken in Bezug auf den Kauf und Verkauf von .in-Domains durchführen, die das Marktumfeld beeinträchtigen. Wie viele Domain-Inhaber davon betroffen sind, lässt sich nicht sicher sagen, da NIXI keine regelmäßigen Registrierungszahlen veröffentlicht. Geschätzt liegt die Zahl der registrierten .in-Domains bei etwas über 3 Millionen, so dass bei ca. 1,4 Milliarden Einwohnern noch erhebliches Wachstumspotential besteht. Gleichwohl wäre es nicht die erste drastische Einschränkung für den indischen Domain-Markt; im Dezember 2021 gab NIXI bekannt, dass die Registrierung von mehr als zwei .in-Domains künftig der Zustimmung ihres CEO bedarf. Wörtlich heißt es:

It is decided that a written approval of CEO, NIXI is required if an individual Registrant submit a request for registering more than two domains.

Für Unternehmen liegt die Grenze zur Zustimmungsbedürtigkeit bei mehr als 100 Domains.

Scharfe Kritik kam von der ICA, die in einem offenen Brief von einem unklugen Vorgehen sprach, das den freien indischen Markt bedrohe und Indien zu einem Land mache, das das Wachstum seines dynamischen Namensraums einschränke. Zak Muscovitch, General Counsel der ICA, listete zehn Gründe, weshalb der indische Secondary Market, also der Handel mit bereits registrierten Domains, durch die geplante Änderung voraussichtlich zerstört werde und nicht zuletzt NIXI dramatisch an Umsatz zu verlieren drohe. Ob sich NIXI von diesen Argumenten beeindrucken lässt, bleibt abzuwarten; Fristende für die öffentliche Anhörung war der 17. Juli 2023.

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