GGRG

Aktueller Markt-Report für kurze .com-Domains veröffentlicht

Der Domain-Broker und -Berater Giuseppe Graziano legte wieder einmal einen Domain-Report unter dem Titel »Liquid Domains Market Overview« vor, diesmal für das 2. Quartal 2019, der sich mit den kurzen Ziffern- und Zeichen-Domains unter .com beschäftigt. Das Werk gibt Informationen über die Marktentwicklung und -wirkung besonders gesuchter .com-Domains.

Das im September 2018 offiziell gestartete Projekt „liquid domains market exchange“ (lxme.com), eine Domain-Börse speziell für Drei-Zeichen-Domains, von Giuseppe Graziano und seiner Domain-Broker- und Domain-Beratungsunternehmung GGRG mit Sitz in Lissabon (Portugal), ist mittlerweile auch der Hort der regelmäßig erscheinenden »Liquid Domains Market Overviews«. Nunmehr liegt der 12. Report vor, der das 2. Quartal 2019 analysiert, und hat dabei seine Form geändert: man findet nun eine responsive Website mit den Informationen, die für jede Domain-Kategorie eine eigen Seite aufweist. Wie üblich, gibt Graziano zunächst allgemeine Informationen zu den Daten. So entnimmt er die Verkaufsdaten von ShortNames.com und Escrow.com. Unter „liquid domains market“ versteht GGRG jene Domains, die tatsächlich gehandelt werden. Dabei differenziert Graziano die Domain-Namen nach Zeichenanzahl und Zeichenart, ausgehend von 2L.coms (Zwei-Buchstaben-.com-Domains) bis zu 4L.coms, über 2N.coms bis zu 5N.coms (2- bis 5-Ziffern-.com-Domains), bis schließlich zu 2C- und 3C.com-Domain-Namen (die gleichzeitig Buchstaben und Ziffern aufweisen).

Für jede der neun differenzierten Domain-Kategorien zeigt der Report auf je einer eigenen Seite die Zahl der Domains in der Kategorie, den geschätzten Marktwert der Domains und eine Tortengraphik, die die prozentuale Verteilung der Inhaber nach Region darstellt. Zusätzlich werden darunter weitere Daten angegeben, etwa wie hoch der Anteil entwickelter Seiten unter den Domains ist und wie hoch das aktuelle Handelsvolumen war. Für die 676 Domains unter der Kategorie »L2«, die einen Marktwert von US$ 1.458.730.000,– aufweisen sollen, sieht es dabei eher schlecht aus: es ist kein Kauf bekannt geworden, das Handelsvolumen ist gleich Null. Knapp 18 Prozent dieser Domains befinden sich nachweislich in chinesischen Händen, gut 27 Prozent in US-amerikanischen und 6,4 Prozent in europäischen. Bei knapp 40 Prozent lässt sich eine Inhaberschaft und damit eine Verortung nicht feststellen. Die Domains der Kategorie »L3«, von denen es 17.576 gibt, sind zumindest 20 Verkäufe bekannt geworden, die zum Median-Preis von US$ 24.500,– gehandelt wurden; das Handelsvolumen bei Escrow.com für diese Kategorie liegt aber schon bei US$ 3.550.805,–; hinzu kommen weitere US$ 750.856,– Volumen auf dem privaten Sektor. Und so geht es weiter für jede einzelne Domain-Kategorie. Man findet jeweils auch Angaben, inwieweit diese einzelnen Werte im Vergleich zu früheren Reports nach oben oder unten gingen. Schließlich gibt es noch die Seite »Historical«, auf der man sich einen Überblick über die Entwicklung der vergangenen vier Quartale verschaffen kann.

Der aktuelle Report »Liquid Domains Market Overview 2st Quarter 2019« gibt sehr gute Informationen über Verkäufe hochpreisiger Domains. Die Informationen sind überwiegend nachvollziehbar aufbereitet. Wie es im Disclaimer auf beinahe jeder Seite des Online-Reports heißt, will er aber nicht als Investitions-, Rechts- oder Steuerrat verstanden werden. Die Kommentierung und Interpretation der Daten beruht auf Grazianos rein subjektiver Einschätzung. Reflektierte Domain-Investoren können eine Menge wertvoller Informationen aus diesem Report gewinnen. Die Lektüre des Reports können wir bestens empfehlen.

  1. Rolf Bollmann

    Haben Sie einen „vorgefertigten Vertragsentwurf zum Verkauf einer Domain.?
    Wenn ja, bitte ich Sie mir diesen zuzusenden.
    Mit freundlichen Grüssen und besten Dank
    Rolf Bollmann

    Antworten
    • RA Florian Hitzelberger

      Sehr geehrter Herr Bollmann,

      bitte beachten Sie, dass dem Team von domain-recht.de eine Rechtsberatung im Einzelfall gesetzlich untersagt ist. Für kompetente juristische Beratung rund um Domain-Namen dürfen wir Sie deshalb auf domain-anwalt.de verweisen. Dort wird man Ihnen sicherlich mit einem Vertragsentwurf kompetent weiterhelfen können.

      Antworten

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