Internetsperren

Schweiz sperrt 65 Glücksspieldomains

Die Schweiz hat mit der praktischen Umsetzung von behördlichen Netzsperren begonnen: auf Grundlage des Bundesgesetzes über Geldspiele (Geldspielgesetz) haben die interkantonale Lotterie- und Wettkommission (Comlot) und die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) eine Sperrliste mit vorerst 65 Domain-Namen veröffentlicht.

Bereits im Juni 2018 haben die Eidgenossen das Geldspielgesetz im Rahmen einer Volksabstimmung mit 72,9 Prozent Ja-Stimmen beschlossen. In Kapitel 7 sieht das Gesetz erstmalig behördlich anordbare Einschränkungen des Zugangs zu in der Schweiz nicht bewilligten Online-Spielangeboten vor. Gesperrt wird gemäß Artikel 86 S. 2 ausschliesslich der Zugang zu solchen Spielen, deren Veranstalterinnen ihren Sitz oder Wohnsitz im Ausland haben oder ihn verschleiern und die von der Schweiz aus zugänglich sind. Gesetzlich verpflichtet werden alle Fernmeldedienstanbieterinnen; sie haben den Zugang zu Spielangeboten zu sperren, die auf einer von der Comlot und der ESBK geführten Sperrliste aufgeführt sind. Die Comlot ist dabei Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde für interkantonal, online oder automatisiert durchgeführte Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele. Der Zugang zu den auf den Sperrlisten enthaltenen Angeboten wird durch die Fernmeldedienstanbieterinnen durch DNS-Sperren gesperrt. Ausländische Anbieter, die sich durch geeignete Massnahmen freiwillig aus dem Schweizer Markt zurückziehen, werden nicht gesperrt.

Die Publikation dieser Sperrlisten erfolgt auf einer eigenständigen Web-Applikation. Diese listet den Inhalt eines Dateiverzeichnisses auf. Die erste Sperrliste mit Datum 03. September 2019 führt vorerst insgesamt 65 Domain-Namen auf, darunter 60 .com-Domains (wie bet-at-home.com und interwetten.com), zwei .de-Domains (tipwin.de, xtip.de) und jeweils eine .eu- (inter tops.eu) und eine .lt-Domain (topsport.lt). Wer diese Domains von der Schweiz aus aufruft, erhält einen mehrsprachig gehaltenen Hinweis:

Die von Ihnen aufgerufene Internetseite enthält Geldspielangebote, die in der Schweiz nicht bewilligt sind. Es besteht keine Gewähr für eine sichere, transparente und sozialverträgliche Spielabwicklung. Der Zugang ist gemäss Art. 86 ff. des Bundesgesetzes über Geldspiele gesperrt.

Zugleich erfolgt ein Hinweis auf Angebote, die von Comlot und ESBK bewilligt wurden. Die Erträge dieser Anbieter kommen nach Angaben der Behörden »ganz oder größtenteils der Allgemeinheit zugute«.

Der auf IT-Recht und Medienrecht spezialisierte, in Zürich ansässige Rechtsanwalt Martin Steiger hat das neue Gesetz scharf kritisiert. In einem Blog-Artikel sprach er von staatlicher Internet-Zensur und einer Angst-Kampagne der Geldspiel-Industrie, die den Weg für das Gesetz bereitet habe. Technisch ausgereift sei es außerdem nicht, da die DNS-Sperren durch die Verwendung von nicht zensurierten DNS-Servern vorläufig umgangen werden könnten. Auch das Ausweichen auf VPN-Anbieter ohne Netzsperren sei möglich. Gleichwohl sei absehbar, dass weitere Netzsperren folgen werden, denn es gäbe viele Begehrlichkeiten in Politik und Wirtschaft.

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