Save the Date – Der 13. Deutscher IT-Rechtstag findet Ende April 2026 in Berlin statt

Der 12. Deutscher IT-Rechtstag der DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) findet vom 23. und 24. April 2026 in Berlin statt. Bisher gilt es lediglich, den Termin zu notieren, die Agenda und Preise liegen noch nicht vor.

Die DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) und die Deutsche-AnwaltAkademie bieten mit dem Deutschen IT-Rechtstag ein Forum für den fachlichen Austausch rund um das Informationstechnologierecht. Unterstützung erfahren sie üblicherweise von den einschlägigen Zeitschriften der Verlage Dr. Otto Schmidt und C. H. Beck. Mit dem »Deutscher IT-Rechtstag« werden Rechtsanwältinnen, insbesondere Fachanwälte für IT-Recht, Juristinnen aus Unternehmen, Ministerien und Verbänden sowie IT-Verantwortliche angesprochen. Wir gehen davon aus, dass wie schon bei den vorangegangenen IT-Rechtstagen, auch im kommenden Jahr der Deutsche IT-Rechtstag sowohl vor Ort als auch online stattfindet. Diesmal liegt der Termin auf dem 23. und 24. April 2026. Bisher liegt lediglich eine »Save the Date«-Meldung vor. Sobald eine Agenda und Preise vorliegen, werden wir berichten.

Der 13. Deutsche IT-Rechtstag findet von Donnerstag, 23. April 2026 ab 12:00 Uhr bis Freitag, 24. April 2026 16:30 Uhr in Berlin statt. Vor Ort treffen sich die Teilnehmer im Steigenberger Hotel am Kanzleramt, Ella-Trebe-Straße 5, 10557 Berlin. Teilnehmende am 13. Deutscher IT-Rechtstag sammeln 10 Vortragsstunden als Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO.

gTLDs

Spekulationen über die nächste Preiserhöhung für .com-Domains

Seit dem Jahr 2001 verwaltet VeriSign mit .com die wohl wertvollste Ressource im Domain Name System. Ganz uneigennützig erfolgt das nicht.

Derzeit ist VeriSign berechtigt, in den letzten vier Jahren jeder sechsjährigen Vertragsperiode den Höchstpreis, den man für die jährliche Registrierung oder Verlängerung einer .com-Domain erhält, um bis zu sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr anzuheben; dieses Recht hat VeriSign bisher stets vollumfänglich ausgeschöpft. Doch während man bisher davon ausging, dass in den Jahren 2025 und 2026 kein Recht zur Preiserhöhung besteht, macht der Domain-Blogger Andrew Allemann nun auf ein mögliches Missverständnis aufmerksam. In den Verträgen zwischen VeriSign und ICANN heißt es:

with the first six year period beginning on October 26, 2018.

Die Laufzeit ist also nicht mit dem Kalenderjahr identisch. Mit anderen Worten: VeriSign wäre demnach berechtigt, die .com-Gebühren Ende Oktober 2026 zu erhöhen, von aktuell US$ 10,26 auf dann bis zu US$ 10,97. Bisher handelt es sich hierbei aber um reine Spekulation, eine offizielle Ankündigung von VeriSign gibt es dazu nicht. Die müsste spätestens im April 2026 erfolgen, denn VeriSign ist verpflichtet, eine Gebührenerhöhung mindestens sechs Monate vorher bekanntzugeben – warten wir also ab.

Domain-Handel

Welche Top Level Domain ist bei KI-Projekten vorzuziehen: .ai, .io oder doch .com?

In einem kurzen Artikel legt Andrew Allemann auf domainnamewire.com dar, warum Stephan Garden, der Dienstleistungen rund um KI-Chatbots anbietet, statt einer .ai-Domain die weitaus teurere .com-Variante wählte und die .io-Domain sogar eine bessere Lösung als die .ai-Domain darstellte. Wir haben ein wenig näher hingeschaut.

ELIZA ist ein Chatbot-Programm des MIT-Professors Joseph Weizenbaum, das bereits zu Beginn der 60er Jahres des 20. Jahrhunderts Nutzer beeindruckte, obwohl es bei näherer Hinsicht keinesfalls darüber hinwegtäuschen konnte, dass es eine nur sehr geringe Varianz bei Antworten auf Fragen von Nutzern an den Tag legte und leicht als »Machine« entlarvt werden konnte. Den Entrepreneur Stephan Garden zog es gleichwohl zu dem Namen »Eliza«, wegen seiner geschichtlichen Bedeutung für Chatbots. Bereits vor fünf Jahren liebäugelte Garden daher mit der Domain eliza.com. Doch war der Preis, zu dem sie angeboten wurde, viel zu hoch. Im Zuge seines neugegründeten KI-Beratungsunternehmens kam er auf eliza.com zurück. AI-Unternehmungen bevorzugen .ai-Domains, weshalb Garden sein Projekt Eliza zunächst unter einer .ai-Domain startete, doch strebte er die Domain eliza.com an.

Mit der .ai-Domain (es ist nicht bekannt welche, eliza.ai war es jedenfalls nicht), stieß er auf technische Probleme mit Unternehmensfirewalls, insbesondere beim Empfang von eMails. Garden wich Mitte 2025 auf eliza.io aus, die er der Inhaberin, die ihrerseits Eliza heißt, abkaufte. Die wandte sich von .io-Domains ab und registrierte im Juni 2025 elizaio.com. Garden sagt, wegen der eMail-Komplikationen sei eliza.io sein »Fallback« gewesen, und mit der .io-Domain habe er nicht die gleichen technischen Probleme gehabt wie mit .ai. Gleichzeitig blieb er an eliza.com dran, die seit spätestens September 2025 auf Garden registriert ist. Allemann interpretiert die Angaben von Garden dahin, dass er für die .com-Domain einen siebenstelligen Betrag gezahlt habe. Die Bereitschaft eines jungen Unternehmens bei der Domain so in die Vollen zu gehen, zeugt von Überzeugung. Garden meint, .com-Domains sind viel glaubwürdiger. Menschen seien es zudem gewohnt, die Endung .com bei eMail-Adressen einzugeben und nicht .ai. Seine Unternehmung ziele mit seiner Dienstleistung auf die »Fortune 500«-Unternehmen, die Endung .com transportiere da mehr Seriosität und deute auf ein etabliertes Geschäft.

Das Beispiel von Garden spricht nicht nur wegen der Vertrauenswürdigkeit und den Gewohnheiten der Menschen für die Endung .com. Der Aspekt der Kommunikation, die bei .ai-Domains unter Umständen nicht optimal ist, spricht ebenfalls für eine .com-Lösung. Wenn dann sogar .io (Britisches Territorium im Indischen Ozean)-Nutzer auf eine .com-Domain umsteigen, wobei das »io« mit in den Domain-Namen einbezogen wird, und man den Markt der .com-Domains sieht, bei denen »ai« ebenfalls integriert ist (z.B. security-ai.com, stack-ai.com, kingai.com, w-ai.com, bergai.com, human-ai.com usw.), verliert die Endung .ai von Anguilla doch ein wenig an Notwendigkeit. Den Markt von »ai.com«-Domains haben ohnehin auch Cybersquatter schon lange für sich entdeckt, wie zahlreiche UDRP-Entscheidungen zeigen (vgl. die Verfahren um etrader-ai.com, 7eleven-ai.com, pte-ai.com, vanguardmatrix-ai.com, lancomebet-ai.com, groq-ai.com, euronext-ai.com usw.). Die hohe Investition in eine .com-Domain lässt sich so allemal rechtfertigen, gerne ergänzt um eine »ai.com«-Variante, was Garden allerdings bisher nicht umgesetzt hat.

nTLDs

Eine beinahe vollständige FAQ für Bewerber um Markenendungen in der kommenden gTLD-Einführungsrunde

Sie sind Inhaber einer bekannten oder gar berühmten Marke und überlegen, sich bei der Internet-Verwaltung ICANN um die eigene Markenendung zu bewerben? Dann hat das indische Markenschutzunternehmen LdotR Antworten auf (angeblich) alle Ihre Fragen.

Gut vier Monate sind es noch, bis voraussichtlich im April 2026 und zum ersten Mal seit 2012 das Bewerbungsfenster für eine neue Top Level Domain geöffnet wird. Für Markeninhaber aus aller Welt bietet sich dann zeitlich begrenzt die Möglichkeit, ihre Marke als Domain-Endung in das Domain Name System (DNS) einzutragen und sich damit wie zuvor .apple, .audi oder .microsoft ein exklusives Stück vom Internet zu sichern. So hat etwa das US-amerikanische Softwareunternehmen Salesforce Inc. bekanntgegeben, sich 2026 um .salesforce bewerben zu wollen. Doch viele Markeninhaber halten sich mit öffentlichen Ankündigungen bedeckt; zu unklar ist häufig, was die eigene .brand verspricht. Das 2017 gegründete und in Mumbai ansässige Markenschutzunternehmen LdotR setzt an diesem Punkt an und liefert »Everything you need to know about dotBrands and the ICANN new gTLD round 2026: The complete FAQ« zum Thema .brands. Zahlenmäßig hat LdotR einen wichtigen Hinweis: von den insgesamt 1.930 Bewerbungen aus der Einführungsrunde 2012 stammte rund ein Drittel von .brands. Zur Wahrheit gehört aber auch: im Jahr 2025 gab es bisher vier Unternehmen, die sich freiwillig von ihrer .brand getrennt haben, nämlich .lancaster, .pramerica, .redstone und .dunlop; insgesamt sind es sogar über 100 .brands, die das Registry Agreement mit ICANN trotz erfolgreicher Bewerbung wieder gekündigt haben.

In jedem Fall drängt die Zeit. LdotR geht aktuell von folgendem Zeitplan aus, den jeder Bewerber beachten sollte:

  • Oktober bis Dezember 2025: Identifizieren Sie die zu beteiligenden Interessensvertreter und legen Sie Ihre Strategie fest.
  • Januar bis März 2026: Bereiten Sie die Bewerbungsunterlagen und -materialien vor.
  • April bis August 2026: Reichen Sie Ihre Bewerbung innerhalb des Zeitfensters von 12 bis 15 Wochen ein.
  • 2027: Zugelassene Bewerber nehmen den Betrieb ihrer .brand auf.

Wichtig zu wissen: diese Zeitangaben sind offiziell noch nicht bestätigt. Das gilt insbesondere für den Starttermin der Einführungsrunde und die Dauer der Öffnung des Bewerbungsfensters. Und auch die Dauer der Bearbeitung einer Bewerbung – von LdotR beziffert mit in der Regel 12 bis 18 Monate – ist allenfalls geschätzt. Wer aber nicht jetzt damit beginnt, Vertreter aus IT-, Marketing- und Rechtsabteilung zusammenzubringen und ein Budget aufzustellen, wird es für eine Bewerbung kaum mehr rechtzeitig schaffen. Doch warum sollte man sich überhaupt bewerben? Das liegt für LdotR auf der Hand: Vorteile im Marketing und der Suchmaschinenoptimierung (besserer Google-Rank, bessere Sichtbarkeit in AI-gestützten Suchergebnissen), Steigerung des Vertrauens der Verbraucher in die eigene Marke, geringere Risiken für Rechtsverletzungen, da Betrieb eines eigenen, geschützten Namensraumes; erwähnen sollte man vor allem aber die Möglichkeit zur Kontrolle von Daten und Datenverkehr. Auch die juristischen Minenfelder »String Confusion Objection«, »Legal Rights Objection« und »Public Interest or Community Objection« finden bei LdotR Erwähnung.

Wirklich »complete« erscheinen uns die FAQ von LdotR nicht, zu sehr sind sie vom geschäftlichen Interesse getrieben, potentielle Bewerber zu unterstützen. Außerdem sind sie mit 35 Fragen nicht umfassend genug; sinnvollerweise zieht man daher bei ernsthaftem Interesse an einer Bewerbung erfahrene Fachleute hinzu, wie spezialisierte Rechtsanwälte und Domain-Experten. Gleichwohl helfen die Fragen und Antworten, den Überblick im Bewerbungsdschungel zu bewahren.

Das noch nicht ganz fertig gestellte aber adaptierte ICANN Applicant Guide Book für die kommende Einführungsrunde findet man hier.

Online Brand Protection bietet unter anderem auch die united-domains GmbH, deren Projekt der Domain-Newsletter und domain-recht.de ist.

gTLDs

PIRs Treue zum Back End Provider Identity Digital Inc. zahlt sich aus

Für die Public Interest Registry (PIR), Verwalterin der Top Level Domain .org, hat sich die Vertragsverlängerung mit dem technischen Backend-Provider mehr als ausgezahlt.

Im Oktober 2023 war bekannt geworden, dass PIR den Vertrag mit Identity Digital Inc. (vormals Donuts) fortsetzt. Finanzielle Details wurden aber nicht öffentlich. Die lassen sich nun aber den Steuererklärungen von PIR entnehmen. Demnach hat PIR im Jahr 2024 einen Betrag von US$ 10,5 Mio. an Identity Digital bezahlt; im Vorjahr waren es mit US$ 15,1 Mio. deutlich mehr. Bei rund 11,1 Mio. registrierten .org-Domains liegen die Kosten damit bei etwa US$ 1,– pro .org-Domain. Insgesamt sind die Kosten für die Backend-Registry seit dem Jahr 2016 um rund 75 Prozent gesunken. Hauptbegünstigter von PIR ist übrigens die Internet Society, wobei die Zahlungen rückläufig sind. Im Jahr 2024 waren es US$ 61,0 Mio., ein leichter Rückgang gegenüber den US$ 64,8 Mio. im Jahr 2023 und den US$ 69,3 Mio. im Jahr 2022. Aber auch ICANN wird bedacht; 2024 erhielt die Netzverwaltung US$ 3,1 Mio. von PIR.

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