Hamburg

Der 14. Hamburger IT-Rechtstag geht im Januar 2026 auf einen Roadtrip

DAVIT, die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltsverein, veranstaltet zusammen mit dem Hamburgischen Anwaltverein (HAV) und mit Unterstützung des Verlages Wolters Kluwer veranstalten vom 19. bis 22. Januar 2026 den 14. Hamburger IT-Rechtstag (HHITRT).

Im kommenden Jahr findet – nach einer Pause in 2025 – der Hamburger IT-Rechtstag wieder statt – in neuer Form und wieder nur online. Veranstalter sind die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltsverein (davit) in Kooperation mit dem Hamburgischer Anwaltverein HAV und mit Unterstützung des Verlages Wolters Kluwer. 2026 geht der 14. Hamburger IT-Rechtstag geht auf Tour zu einem intellektuellen Roadtrip durch die Republik. Die einzelnen Referenten werden vor Ort besucht und deren Vorträge werden gestreamt. Bekannt ist bisher lediglich die erste Station des Roadtrip. Der führt nach Münster zum ITM, wo Prof. Dr. Thomas Hoeren das Moderatorenteam empfängt und vorträgt. Die anderen Stationen sind noch geheim und werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.

Der 14. Hamburger IT-Rechtstag findet von Montag bis Freitag, 19.01.2026 bis 22.01.2026 voraussichtlich jeweils von 17:00 bis 19:00 Uhr statt. Die vier Termine zu je 2 Stunden ergeben ein Seminar, das als Pflichtfortbildung i.S.d. § 15 FAO mit mindestens 8,0 Zeitstunden IT-Recht angerechnet wird – gegebenenfalls auch noch für das Jahr 2025. Die Kosten für die Teilnahme betragen regulär EUR 399,– / ermäßigt EUR 199,– für DAV- sowie davit-Mitglieder und Junges Forum. StudentInnen und ReferendarInnen zahlen nur EUR 25,– und erhalten auch eine einfache Teilnahmebescheinigung.

Die Anmeldung zum 14. Hamburger IT-Rechtstag erfolgt über die Website des Hamburgischen Anwaltvereins.

ccTLDs

NOMINET richtet ein Meldesystem für DNS-Abuse ein

Die .uk-Registry Nominet hat ein neues System zur Meldung von Domain Name Abuse eingeführt.

Der »CleanDNS« genannte Dienst ist entweder über ein Online-Formular oder – nach vorheriger Registrierung – über eine technische Schnittstelle nutzbar. Gemeldet werden kann jede Art von Missbrauch des Domain Name Systems, vorrangig aber „unlawful content, botnets, pharming, malware, phishing, spam (that is being used to propagate other forms of abuse) and fraud“. Die Analysten von Nominet werden sowohl in die Untersuchung als auch in die Entscheidungsfindung eingebunden sein, bevor Domain-Registrare Missbrauchsbenachrichtigungen erhalten. Die Registrare wiederum sollen von verbesserten Benachrichtigungen über Missbrauch profitieren, die Links zu Beweismitteln enthalten. David Carroll, Chief Customer Officer bei Nominet, sagte:

Our new partnership with CleanDNS platform marks a significant step forward in our ongoing efforts to fight domain abuse. By streamlining reporting and centralising resources, we aim to support registrars and the wider community where it matters most. We look forward to working closely with our members, partners, and stakeholders as we roll out these enhancements and encourage any feedback to help further improve the service.

Insgesamt soll so das Vertrauen in und die Sicherheit des Namensraumes unter .uk gesteigert werden.

nTLDs

In der 2. Runde 2026 wird die »String Contention« aufgrund des Bieterverfahrens zum Kostenrisiko

Die Domain-Beratungsunternehmung TLDz (tldz.com) stellt in einem »String Contention Survival Guide 2026« kurz und prägnant dar, worum es sich bei »String Contention« handelt und wie sich das auf die Kosten der Bewerbung um eine neue Top Level Domains auswirken kann.

Die 2023 von Christa Taylor und Martin Sutton gegründete TLDz bietet Dienstleistungen im Bereich von Domain-Strategie, Marketing, Vorbereitung auf eine TLD-Bewerbung und Geschäftsmodellentwicklung an. Mit dem aktuell vorgelegten »String Contention Survival Guide 2026« will der in Dublin (Irland) niedergelassene Dienstleister über die wirklichen Risiken einer gTLD-Bewerbung in der zweiten Runde nach 2012 aufklären. Wir haben uns den Guide angeschaut und können vorab mitteilen: den braucht es nicht. Bereits auf der Einführungsseite findet man alle Informationen, um das notwendige Verständnis für das Verfahren und die damit möglicherweise einhergehenden Probleme zu gewinnen. Als kleinen Bonus kann man natürlich unter Angabe des eigenen Vornamens und einer eMail-Adresse den prägnanten und unterhaltsamen »String Contention Survival Guide 2026« herunterladen.

ICANN sieht für die Bewerbungsrunde 2026 um neue generische Top Level Domains unter anderem den »String Contention« (Zeichenfolgenkonflikt) vor, der im »Module 4« des Applicant Guidebook (AGB) beschrieben wird. Ein Zeichenfolgenkonflikt tritt auf, wenn eine oder mehrere beantragte Zeichenfolgen identisch (»direct contention«), ähnlich oder eine Variante einer anderen Zeichenfolge sind (»indirect contention«), die von einem anderen Antragsteller beantragt wurde. Diese konkurrierenden Zeichenfolgen bilden jeweils eine Konfliktgruppe, die in verschiedenen Phasen des Antragsverfahrens identifiziert werden kann. Eine solche Konfliktgruppe durchgeht eine Prüfung, die je nach Bewerber oder Bewerbung letztlich in einer für die Beteiligten unter Umständen teuren Auktion enden kann. Dass eine Auktion das eigene geplante Budget weit übertreffen kann, zeigen Auktionen im Rahmen der ersten Bewerbungsrunde 2012: die Endung .shop ging für US$ 41,5 Mio. an die japanische GMO Registry Inc., .app hatte 13 Bewerber und ging nach einem harten Bieterverfahren für US$ 25 Mio. an Google. TLDz empfiehlt zur Umgehung einer Auktion, die Endung, um die man sich bewerben will, als Community-String aufzubauen: Wenn die Bewerbung eine klar definierte und organisierte Gemeinschaft repräsentiert, wird sie bevorrechtigt behandelt. Der Aufwand für eine Gemeinschaftsendung ist höher als bei allgemeinen Endungen, doch erspart einem die bevorzugte Behandlung eine Auktion. Unter den knapp 1.930 Bewerbungen in 2012 waren 84 Gemeinschaftsendungen; die, die als Gemeinschaftsendungsbewerbung akzeptiert wurden, umgingen ein Auktionsverfahren.

ICANN hat sich aber auch eine Alternative zur Umgehung einer Auktion von identischen oder ähnlichen Endungen ausgedacht: den »Replacement-String« (die Ausweichendung). Bewerber können – mit der Bewerbung – eine zweite Endung angeben, auf die sie ihre Bewerbung innerhalb eines Zeitrahmens umstellen dürfen, soweit Identität oder Ähnlichkeit mit einer anderen Bewerbung besteht. Da die Investition in die Bewerbung und die Nutzung der erfolgreich in die Root Zone eingetragenen Endung bereits deutliche Kosten verursacht, sollte man nicht halbherzig bei der Wahl der Ausweichendung sein. Mit dieser Änderung des Bewerberverfahrens geht allerdings auch die Änderung einher, dass zwischen den Bewerbern keine inoffiziellen Abmachungen getroffen werden dürfen, um teuren Auktionen aus dem Weg zu gehen. Auszahlungen von Millionenbeträgen von Bewerber an Bewerber waren in der ersten Runde 2012 noch üblich. Mit dieser Möglichkeit kamen einige Bewerbungen um populäre Endungen allein mit der Absicht auf das Feld, sich von ernsthaften Bewerbern auszahlen zu lassen. Das ist jetzt nicht mehr möglich.

Das eigentliche »String Contention« endet in einem Auktionsprozess. Teilnehmen kann, wer den gesamten Bewerbungsprozess erfolgreich durchlaufen hat. Das heißt, der Bewerbungsprozess als solcher ist erfolgreich durchlaufen, geltend gemachte Einsprüche und Beschwerden sind geklärt, alle Bewertungsanfechtungen sind abgeschlossen (siehe Modul 4.6.2 des AGB). Die Auktion läuft dann nach dem Prinzip »ascending-clock, second-price« ab: der Preis steigt in Stufen langsam an und Bewerber steigen aus, wenn der Preis für sie zu hoch wird. Die Auktion endet, wenn nur noch ein Bieter vorhanden ist. Der Bieter mit dem höchsten Gebot gewinnt die Auktion und zahlt das zweithöchste Gebot. Während Teilnehmer einer »Direct Contention« je Gruppe eine eigene Auktion haben, kommen Bewerber einer »Indirect Contention« in eine gemeinsame Auktion, weshalb es bei letzterer mehrere Gewinner geben kann.

TLDz bietet mit dem Artikel gTLD String Contention: Welcome to the Hunger Games of 2026 einen kurzen und einprägsamen Überblick über Herausforderungen einer Bewerbung um eine Top Level Domain in der zweiten Runde 2026, der sich noch durch den »String Contention Survival Guide« unterhaltsam abrunden lässt. Aber auch das AGB von ICANN in der aktuell adaptierten Fassung vom Mai 2025 ist nicht minder klar und kurz gefasst, informiert allerdings über das gesamte Bewerbungsverfahren. Auf diese Lektüre muss man sich letzten Endes einlassen.

AfriNIC

ICANN-CEO Kurtis Lindqvist verteidigt ICANNs Engagement beim afrikanischen CAIGA gegen kritische Stimmen

Die Internet-Verwaltung ICANN hat Berichten widersprochen, wonach mit dem Council of African Internet Governance Authorities (CAIGA) ein Nachfolger für das kriselnde African Network Information Centre (AfriNIC) etabliert werden soll. Doch AfriNIC wackelt mehr als je zuvor.

Millionenschwere Klagen, Kontenpfändungen, ein Insolvenzverfahren, Unregelmäßigkeiten bei der Vorstandswahl, ein von der Regierung eingesetzter Sonderermittler und zuletzt ein Antrag auf Liquidierung – keine andere Regional Internet Registry (RIR) hat für eine vergleichbare Welle an Skandalen gesorgt wie AfriNIC. Während das für RIRs zuständige Council der Number Resource Organization (NRO) noch daran arbeitet, durch vertragliche Vereinbarungen ein ähnliches Fiasko künftig zu vermeiden, versucht ein neues Projekt namens Smart Africa Fakten zu schaffen. Hinter Smart Africa steht ein Zusammenschluss von um die 40 afrikanischen Regierungen, die sich für eine beschleunigte Einführung digitaler Technologien auf dem Kontinent einsetzt und zu diesem Zweck mit dem CAIGA ein neues Modell der Internet-Governance in Afrika entwickelt hat. Im November 2024 unterzeichneten ICANN und Smart Africa eine Absichtserklärung, um ein stabiles, sicheres und zugängliches Internet in Afrika zu fördern. Zur Umsetzung dieser Absichtserklärung schlossen ICANN und Smart Africa zudem eine Projektvereinbarung, wonach Smart Africa ein Referenzdokument, den »IG Blueprint«, entwickeln sollte. Dieser legt eine langfristige Vision und einen Fahrplan für die Internet-Governance in Afrika fest. ICANN selbst hat das Vorhaben mit US$ 40.000,– finanziell unterstützt und damit in der afrikanischen Internet-Community Besorgnis ausgelöst. Die Kenianerin Alice Munyua, die leitende Positionen bei der Internet Society und ICANN innehatte, deutete an, dass CAIGA eine neue Ebene staatlicher und regulatorischer Autorität darstelle, die über dem gewählten Vorstand von AfriNIC angesiedelt sei. Auch Milton Mueller vom Georgia Institute of Technology kritisierte CAIGA:

The ‚Council‘ would be an as-yet unformed, totally untested group selected by a board dominated by African heads of state, with unclear powers over registry operations.

So viel öffentliche Kritik wollte ICANN-CEO Kurtis Lindqvist nicht unkommentiert stehen lassen. In einem Blog-Artikel verteidigte er ICANNs Engagement für die afrikanische Internet-Community. Sowohl die Absichtserklärung als auch die Projektvereinbarung mit Smart Africa würden sich auf allgemeinere Fragen der Internet-Governance und nicht auf die Rolle der RIRs konzentrieren. Der »IG Blueprint« ziele daher auch nicht auf eine Regulierung oder Modifizierung von AfriNIC oder die zur Entwicklung einer alternativen RIR-Struktur für diese Region ab. ICANN unterstütze die Bemühungen von Smart Africa lediglich administrativ bei der Organisation regionaler Dialoge zur Entwicklung eines Internet-Governance-Ansatzes auf kontinentaler Ebene. Alle Änderungen oder Vorschläge zur Internet-Governance durch AfriNIC müssten von den AfriNIC-Mitgliedern und der afrikanischen Internet-Community diskutiert und beschlossen werden. ICANN erwarte außerdem, dass die Beiträge der Internet-Community – also nicht nur der afrikanischen Regierungen – angemessen und mit ausreichend Zeit berücksichtigt werden, bevor ein Modell finalisiert werde. Lindqvist:

From ICANN’s perspective, there is no foregone conclusion as to how we will participate or what the Internet governance model should look like, so long as that model is supported by stakeholders and, in the case of AFRINIC, is consistent with the criteria of ICP-2 and is supported by the community.

Dass ICANN mit der Rolle des AfriNIC unzufrieden ist und nach Alternativen sucht, lässt sich dabei kaum leugnen. Lindqvist erklärte in einem Brief vom 24.11.2025 an Rafik Dammak, Chair der ICANN Non-Commercial Stakeholder Group:

If the RIR communities wish to have the ability for an RIR to be governed in the way that CAIGA proposes for AFRINIC, to allow direct governmental involvement in RIR governance […] now is the time for those proposals to be raised and evaluated in the ICP-2 conversation.

Damit öffnet er die Tür, die Frage der Internet-Verwaltung in Afrika neu zu gestalten – klingt so, als neige sich die Zeit des AfriNIC dem Ende.

ccTLDs

Besitzer von .tw-Domains können sich nun verifizieren lassen

Sie sind Inhaber einer taiwanesischen .tw-Domain und wollen Ihrem Internetauftritt besondere Glaubwürdigkeit verleihen? Dann hat die Registry Taiwan Network Information Center (TWNIC) mit dem ».tw Green Domain Name Verified Service« eine neue Dienstleistung für Sie.

Über dieses Angebot kann jedermann auf Antrag seine WHOIS-Daten überprüfen und verifizieren lassen. TWNIC überprüft dabei also die Identität des Domain-Inhabers; der Inhalt der Website ist nicht Gegenstand der Prüfung. Derzeit werden Bewerbungen von eingetragenen Unternehmen/Organisationen im In- und Ausland entgegengenommen, die Kosten je Antrag liegen bei umgerechnet etwa US$ 130,–. Im Erfolgsfall erhält man im WHOIS den zusätzlichen Eintrag »This domain name is Green Domain Name Verified.«

Nicht zur Prüfung angenommen werden Domains, deren Restvertragslaufzeit weniger als 90 Tage beträgt oder wenn es sich um ungewöhnliche Verfahren handelt, z. B. wenn sich die .tw-Domain in einem Streitbeilegungsverfahren befindet, wenn sie unsachgemäß verwendet wird oder wenn sich der Domain-Name bereits im Verfahren zur Übertragung zu einem anderen Registrar befindet.

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