INTA 2026

Registrierung für die Jahrestagung in London beginnt

Im Mai kommenden Jahres trifft sich die International Trademark Association (INTA) zu ihrem Jahrestreffen in London. Die Registrierung ist eröffnet, in wenigen Tagen lassen sich Karten für das Event bestellen.

INTA spricht von ihrer ambitioniertesten und weltweit bedeutendsten Jahrestagung in ihrer Geschichte. Sie findet vom 02. bis 06. Mai 2026 in London statt. Zu dieser 148. Jahrestagung erwartet INTA über 10.000 IP-Fachleute, Führungskräfte aus der Wirtschaft, politische Entscheidungsträger, Visionäre und Lösungsanbieter aus mehr als 100 Ländern, die die Zukunft des geistigen Eigentums und der immateriellen Vermögenswerte gestalten. Es liegen bereits mehr als 1.200 Voranmeldungen vor. Das Programm des Treffens umfasst unter anderem Themen wie KI, Markenschutz und IP-Finanzierung. Es ist die Gelegenheit, Kontakte zu knüpfen und zusammenzuarbeiten. Teilnehmer können ihrerseits aktiv werden und eigene Veranstaltungen an Außenstellen in Central London, im West End und in Shoreditch organisieren. Neues Element wird das »Ambassador Program«, bei dem führende Londoner Anwaltskanzleien Einblicke in die lokale Kultur bieten. Jeder Tag beginnt mit zwei Keynotes von Persönlichkeiten aus den Bereichen IP und Politik, Technologie und Wirtschaft. Weiter wird es – neben der großen Bühne – verschiedene Gesprächsrunden und kleine Informationsveranstaltungen geben.

Das INTA 2026 Annual Meeting findet vom 02. bis 06. Mai 2026 im Royal Victoria Dock, 1 Western Gateway, London E16 1XL in London (Vereinigtes Königreich) – in unmittelbarer Nähe zum London City Airport – statt. Man kann sich bereits registrieren lassen. In wenigen Tagen startet ein »Flash Sale«.

DomainCrawler

Argumente, warum die nTLD-Runde 2026 datengetrieben sein muss

Die bevorstehende Runde zur Einführung neuer generischer Top Level Domains wird anders als die Runde im Jahr 2012 stark datengetrieben sein. Das erwartet und empfiehlt Anna Dobrovolska, CEO von DomainCrawler, im Interview mit eco – Verband der Internetwirtschaft eV.

Seit 2008 sammelt und indexiert das in Stockholm (Schweden) ansässige Unternehmen DomainCrawler Daten rund um Domain-Namen. Die wöchentlich aktualisierte Datenbank umfasst inzwischen mehr als 80 Mrd. Datensätze. Sie ermöglichen es, Plagiate und Fälschungen zu bekämpfen, Zusammenhänge im World Wide Web aufzudecken und vor allem umfassende Marktforschung zu betreiben. Gerade im Vorfeld der Einführung neuer Domain-Endungen können solche Daten wertvolle Informationen bieten, um das Potential einer nTLD einzuschätzen. Im Interview mit eco – Verband der Internetwirtschaft eV verriet CEO Anna Dobrovolska, wo nach ihrer Einschätzung die Reise hingehen wird, wenn ICANN im 2. Quartal 2026 das Bewerbungsfenster öffnet.

Sie empfiehlt im ersten Schritt zu prüfen, ob die Idee einer nTLD und deren Zielgruppe tatsächlich zusammenpassen. Dazu können Faktoren wie das Suchinteresse, die Anzahl der Websites mit dem jeweiligen Keyword und die Wiederverkaufsaktivität ausgewertet werden; sind diese Anzeichen schwach, sollte man die eigene Strategie überdenken oder anpassen. Im zweiten Schritt sollte man die wichtigsten Anwendungsfälle einer potentiellen neuen Top Level Domain festlegen. Darauf aufbauend kann man regeln, wer die Domains registrieren darf und welche sonstigen Vergaberegeln gelten. Auch die Eingruppierung in Domain-Kategorien (Standard, Premium, reserviert) ist dringend zu empfehlen. Und im dritten Schritt sollte man die zehn Registrare auswählen, die die gewünschte Zielgruppe und den gewünschten Markt bereits erreichen. GoDaddy mag der weltgrößte Domain-Registrar sein; Masse bedeutet jedoch nicht zwingend, dass sich dort auch die eigene Zielgruppe tummelt.

Nicht jede neue Domain-Endung muss dabei auf eine größtmögliche Zahl an Registrierungen ausgerichtet sein. Bei erwartetem geringem Interesse kann man die Zielgruppe von vornherein einschränken und auf Exklusivität setzen; im Gegenzug muss man die Gebühren anpassen. Ferner sollte sich jeder Bewerber des Risikos bewusst sein, dass es zu DNS Abuse kommen kann und wird. Hier empfiehlt Dobrovolska, Risikodaten zu bestimmen und zu nutzen, um gegenläufige Policies und Kontrollmechanismen festzulegen; damit gehen Beschwerden zurück, das Vertrauen der Nutzer in eine nTLD steigt und die Geschäftspartner engagieren sich stärker. Bauchgefühl mag hilfreich sein bei der Ideenfindung, wichtige Entscheidungen sollten jedoch anhand von Daten überprüft und validiert werden, so Dobrovolska nicht ganz uneigennützig.

Unterdessen hat ICANN ein Update zum Stand des Einführungsverfahrens veröffentlicht. Dass der Start im April 2026 erfolgen wird, wird dabei immer konkreter. So heißt es in einem Blog-Post wörtlich:

The ICANN organization (org) continues to make steady progress on the path to opening the new gTLD application window in April 2026.

Das Bewerberhandbuch (Applicant Guidebook, kurz AGB) steht dabei kurz vor der Fertigstellung. In den vergangenen Monaten wurden die insgesamt 29 Einsendungen geprüft, die während der letzten öffentlichen Kommentierungsphase zum Entwurf des AGB eingegangen sind. Geplant ist, dass der ICANN-Vorstand die Endfassung des AGB anlässlich des ICANN84-Meetings, das vom 25. bis 30. Oktober 2025 im irischen Dublin stattfindet, beschließt; das wiederum stellt sicher, dass das AGB mindestens fünf Monate vor Öffnung der Einführungsrunde verfügbar ist. Die Entwicklung des TLD Application Management Systems (TAMS) ist zudem derzeit zu 63 Prozent abgeschlossen; dieser Schritt ist entscheidend, um das Zeitfenster für nTLD-Bewerbungen wie geplant öffnen zu können. Und auch das Registry Service Provider (RSP) Evaluation Program steht vor seinem Abschluss. Aktuell werden 35 RSP-Anträge von ICANN geprüft und bearbeitet. Im Dezember 2025 soll eine Liste aller Anbieter veröffentlicht werden, die im Rahmen des RSP-Programms erfolgreich bewertet wurden; aus diesem Kreis kann dann jeder nTLD-Bewerber „seinen“ künftigen technischen Dienstleister auswählen.

ccTLDs

Israel ändert für .net.il die Registrierungsbedingungen

Die Israel Internet Association (ISOC-IL) erweitert den Kreis der Personen, die sich für die Registrierung einer Subdomain unterhalb von .net.il qualifizieren.

Bislang war die Berechtigung zur Registrierung auf Unternehmen beschränkt, die wesentliche Internetdienste (einschließlich Zugangsdienste) auf der Grundlage einer vom Kommunikationsministerium erteilten Lizenz anbieten. Daher mussten Antragsteller für eine Registrierung unter .net.il eine gültige, vom Kommunikationsministerium ausgestellte ISP-Lizenz vorlegen. Nach Inkrafttreten einer gesetzlichen Änderung benötigen die meisten Unternehmen, die Internetzugangsdienste anbieten, keine Lizenz mehr; stattdessen genügt die Eintragung in ein vom Kommunikationsministerium geführtes Register. Domain-Namen mit der Endung .net.il können daher zugeteilt werden an (i) jeden »autorisierten Anbieter« gemäß der Definition im Kommunikationsgesetz (Telekommunikation und Rundfunk) von 1982, der Breitband- und/oder Internetzugangsdienste über feste, mobile oder satellitengestützte Mittel anbietet, und (ii) jede Einrichtung, die einen Internet Exchange Point (IXP) in Israel betreibt. Die Neuregelung ist am 02. September 2025 in Kraft getreten.

Fehlerhafte Registrierungsverlängerung

Domain-Inhaber stellt Eilantrag gegen Auktion seiner Domain blockchain.ai

Der Inhaber der Domain blockchain.ai musste feststellen, dass die automatische Registrierungsverlängerung nicht funktionierte. Die Domain kam daraufhin in eine Auktion. Der Eilantrag einen Tag vor Ablauf der Auktion kam zu spät.

Haword Gould ist seit dem 16. Dezember 2017 Inhaber der Domain blockchain.ai. Die Domain hat er über den Registrar OnlyDomains registriert. Die Registrierung sollte sich automatisch um den 19. Juli 2025 herum verlängern. Mitte September 2025 erhielt er die Nachricht, dass die automatische Registrierungsverlängerung gescheitert sei. Am 21. September 2025, 64 Tage nach Auslaufen der Registrierung, zahlte Gould die Verlängerungsgebühr an den Registrar. Und sobald die Aufforderung kam, zahlte er die separate Wiederherstellungsgebühr. Obgleich er beide Zahlungen fristgerecht geleistet hatte, ging die Domain um den 08. Oktober 2025 herum in den »PendingDelete«-Status bei der Registry Identity Digital. Damit war die Domain nicht mehr in den Händen des Registrars, sondern ausschließlich Identity Digital und Namecheap konnten noch die Löschung, Auktionierung oder den Transfer an einen Dritten verhindern. Wie Gould nun feststellte, befand sich die Domain blockchain.ai bereits in einer Auktion, die am 12. Oktober 2025 enden sollte. Die Beteiligten in der Sache wurden vom Anwalt von Gould angeschrieben, reagierten aber nicht. Am 11. Oktober 2025 reichte er beim »United States District Court Central District Of California« unter dem Aktenzeichen 2:25-cv-09767 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ein, um die Auktion und einen Transfer zu stoppen.

Das Verfahren richtet sich gegen Identity Digital Inc., Centralnic NZ LTD. d/b/a OnlyDomains und Namecheap Inc. In der Antragsschrift heißt es unter anderem:

This is an urgent action seeking immediate injunctive relief to prevent the sale or transfer of the Plaintiff’s high-value internet domain name property.

Gould beruft sich auf den bestehenden Registrierungsvertrag, den er mit Zahlung der Verlängerungs- und Wiederherstellungsgebühr erfüllt habe. Den Vertrag und mit ihm einhergehende vertragliche Nebenpflichten (wie »Duty of Care«) hätten die Gegner gebrochen und seine Inhaberrechte verletzt. Der Schaden, der ihm bei Verlust der Domain entstehen würde, könne nicht allein durch finanzielle Entschädigungen quantifiziert oder ausgeglichen werden, da die Domain blockchain.ai einzigartig sei. Er habe einen Anspruch auf eine einstweilige Verfügung und eine zwingende Unterlassungsverfügung, die die Beklagten Identity Digital und Namecheap Inc. dazu verpflichte, die geplante Versteigerung der Domain unverzüglich auszusetzen oder zu stornieren, da diese auf einem unrechtmäßigen Löschstatus beruht, der durch die Mitbeklagte OnlyDomains verursacht wurde. Er beantragte neben dem unverzüglichen Stopp der Auktion unter anderem, einen »Registry-Hold«-Status für die Domain zu setzen, damit diese nicht transferiert werden könne, und ihm wieder die Kontrolle über sie einzurichten.

Eine Reaktion des Gerichts liegt bisher nicht vor. Der Antrag wurde am Samstag, den 11. Oktober 2025 gestellt, am Sonntag, dem 12. Oktober 2025 endete die Auktion. Diese wurde nicht gestoppt, sondern ausgeführt. Den Zuschlag erhielt am frühen Sonntagabend »francescotolli« mit einem Gebot von US$ 405.000,–, was in etwa EUR 346.154,– entspricht. Wie die Sache sich nun weiterentwickelt, werden wir beobachten und entsprechend berichten. Klar ist, dass .ai-Domains aktuell Höchstpreise generieren und dass blockchain.ai mit US$ 405.000,– der drittteuerste bekannte .ai-Kauf wäre, hinter you.ai mit UD$ 700.000,– (ca. EUR 660.377,–) und cloud.ai mit US$ 600.000,– (ca. EUR 509.654,–).

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.

Ausgezeichnet

PIR kürt eine kongolesische Aktionsseite zur ».org of the Year«

Die Schweden haben den Nobel-Preis, die .org-Verwalterin Public Interest Registry (PIR) ihre Impact Awards: Bei der jährlichen Preisverleihung, die in Washington (DC) stattfand, ernannte PIR den in der Demokratischen Republik Kongo ansässigen gemeinnützigen Fonds »pour les Femmes Congolaises« (zu Deutsch: Der Fonds für kongolesische Frauen) zum Gewinner des mit US$ 50.000,– dotierten Preises ».org of the Year«.

Damit würdigte PIR die Arbeit der Organisation zur Stärkung der Frauen im Kongo durch die Förderung von Initiativen zur Beseitigung geschlechtsspezifischer sexueller Gewalt, die Bereitstellung von Empowerment-Programmen für Frauen und Mädchen, die Aufklärung von Frauen über HIV/AIDS und reproduktive Gesundheit sowie den Einsatz für Umweltgerechtigkeit und gleichberechtigten Zugang zu Ressourcen und Land. Jon Nevett, President und CEO von PIR, erklärte:

The winners of the .ORG Impact Awards are the very best of the .ORG Community and work tirelessly to create positive change every day. Public Interest Registry is thrilled to uplift their efforts and humbled by the work they are doing to build a bright future for us all.

Mit IncluEdu, Nature Environment and Wildlife Society, Humanos 3D, Access to Specialist Knowledge, Andando und Ecobed Biotech dürften sich weitere Organisationen über je US$ 10.000,– freuen. In den sieben Jahren seit der Einführung der Impact Awards hat PIR insgesamt US$ 865.000,– an .ORGs weltweit gespendet.

Eine Liste der Gewinner der .org Impact Awards finden man bei PIR.org.

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