UDRP

Im Streit um temu.ai äußert sich das Panel zum Einsatz von KI

In einer aktuellen UDRP-Entscheidung im Streit um die KI-Domain temu.ai setzte sich die Lizenznehmerin der Marke »TEMU« gegen den Domain-Inhaber mit Sitz in China durch. Panelist Swinson nimmt in seiner Entscheidung unter anderem Stellung zum Einsatz von KI in Schriftsätzen.

Die Whaleco Inc. mit Sitz in den USA sah als Lizenznehmerin der Marke »TEMU« ihre Rechte durch die Domain temu.ai verletzt. Gegner und Domain-Inhaber ist der Chinese Yang Huiting. Der hatte die Domain temu.ai am 02. September 2022 registriert, einen Tag, nachdem die Whaleco Inc. erstmals die Marke »TEMU« nutzte. Markeninhaber ist die Five Bells Limited, die die Marke am 10. August 2022 beim USPTO beantragt hatte und die am 12. September 2023 eingetragen wurde. Im Februar 2026 machte die Whaleco Inc. dem Domain-Inhaber ein Kaufangebot in Höhe von US$ 10.000,–; der reagierte sogleich und verlangte US$ 165.000,–. Einen Tag später startete Whaleco Inc. ein UDRP-Verfahren vor der WIPO. Die Beschwerdeführerin trägt vor, der Gegner sei ein professioneller Domain-Händler, der die Domain einen Tag, nachdem die Handelsplattform TEMU startete, registriert habe. Die Domain stand zu Preisen zwischen US$ 10.000,– und US$ 68.000,– auf der Domain-Börse Sedo zum Verkauf. Der Gegner hält entgegen, der Domain-Name entspreche dem chinesischen Begriff »TeMu« (»special eye«); er habe die Domain vier Tage vor Beantragung der chinesischen Marke durch Five Bells Limited registriert, und er habe die Domain ohne irgendwelche Absichten hinsichtlich der Beschwerdeführerin, von der er zu diesem Zeitpunkt nichts wusste, registriert. Es liege ein typischer »Plan B«-Fall seitens der Beschwerdeführerin vor, die nur einen Tag, nachdem ihr seine Preisvorstellungen für die Domain zugegangen seien, das UDRP-Verfahren gestartet habe. Der Gegner beantragte folglich die Feststellung eines Reverse Domain Name Hijacking (RDNH). Als Entscheider wurde der australische Rechtsanwalt John Swinson berufen.

Swinson bestätigte die Beschwerde von Whaleco Inc. und schloss ein RDNH aus (WIPO Case No. DAI2026-0021). Bei der Prüfung des Markenrechts haderte Swinson nur kurz: Domain und Marke seien identisch, jedoch sei die Beschwerdeführerin nicht Markeninhaberin und legte auch keinen Nachweis vor, dass sie Lizenznehmerin sei. Allerdings sei die Konstellation von Markeninhaber Five Bells Limited und Lizenznehmerin Whaleco Inc. aus anderen erfolgreichen UDRP-Verfahren bekannt, weshalb Swinson die Lizenznehmerposition der Beschwerdeführerin anerkannte und die Erfüllung des ersten Elements der UDRP feststellte. Weiter stellte Swinson fest, dass seitens der Beschwerdeführerin ein Anscheinsbeweis erfolgreich geführt wurde. Der Gegner habe dem kein Recht oder berechtigtes Interesse entgegengesetzt und nachgewiesen. Er behauptete einerseits, dass er die Domain für ein »AI-powered aerial remote sensing image analysis project« unter dem Namen »special eye« (für »intelligent visual recognition«) registriert habe, legte aber keine Nachweise für die tatsächliche Planung und Entwicklung des Projekts vor, sondern meinte, der Begriff »special eye« spreche da für sich. Andererseits berufe er sich darauf, die Domain für eine Domain-Investition und -Portfolioverwaltung registriert zu haben. Er unterstrich in seinem Vortrag, dass es ihm dabei um den eigenständigen Markenwert im Bereich der KI-Technologie gegangen sei und nicht darum, die Beschwerdeführerin ins Visier zu nehmen. Dieser Widerspruch im Vortrag des Gegners sprach aus Sicht von Swinson gegen ihn, zumal er keinerlei Belege für seine Projekte vorlegte. Unter Vorwegnahme des Ergebnisses der sich anschließenden Prüfung des Vorliegens von Bösgläubigkeit machte Swinson deutlich, dass der Gegner die Domain für Investitionszwecke in böswilliger Absicht registriert habe, weshalb ihm kein Recht oder berechtigte Interessen an der Domain zustünden.

Besonderheiten bietet die Prüfung der Bösgläubigkeit. Zunächst lieferte der Gegner eine komplizierte Darstellung im Hinblick auf den Ablauf von Nutzung der Marke und Registrierung der Domain, verweist dabei auf die unterschiedlichen Zeitzonen zwischen den USA und China und dass die Plattform »TEMU« zunächst lediglich in den USA in einem »Low Testing Mode« gestartet sei, der bis zum 15. September 2022 beibehalten wurde. Die Beschwerdeführerin hingegen machte deutlich, dass sie Monate vor Start der Plattform, die auf chinesische Verkäufer setzt, in China Verkäufer rekrutierte. Für Swinson waren damit die Behauptungen des Gegners, er habe nichts von der Beschwerdeführerin und der Plattform TEMU gewusst, als er die Domain registrierte, nicht glaubhaft. Weiter berief sich der Gegner darauf, die zentrale Frage des Falles sei, ob die Beschwerdeführerin zum Zeitpunkt der Registrierung der Domain über durchsetzbare Markenrechte in China verfügte, weil er dort seinen Sitz habe. Das aber, so Swinson, widerspreche jahrelanger UDRP-Rechtsprechungspraxis und deute darauf hin, dass der Vortrag des Gegners von einer KI generiert worden sei und er nicht geprüft habe, ob seine Argumente richtig oder überhaupt relevant sind. Swinson führt weiter aus, er messe der Nutzung von KI durch den Gegner für seinen Vortrag keine Bedeutung bei, aber die Ungenauigkeiten und Unstimmigkeiten sprächen nicht für seinen Fall. Nach Abwägung aller Umstände kam Swinson also zu dem Ergebnis, dass hier zwar ein passives Halten der Domain vorliege, dieses aber nicht gegen die Feststellung eines bösgläubigen Verhaltens des Gegners bei Registrierung und Nutzung der Domain spreche. Damit hatte die Beschwerdeführerin alle Voraussetzungen der Beschwerde erfüllt. Im Rahmen der Prüfung eines RDNH stellte Swinson noch schnell fest, dass, soweit der Beschwerde stattgegeben werde, die Feststellung eines RDNH nicht möglich ist.

Swinson macht hier ein klares Statement zur Nutzung von KI in UDRP-Verfahren. Dass diese Technik genutzt werde, ist nicht despektierlich. Allerdings müssen Parteien, die auf KI zur Formulierung ihrer Behauptungen zurückgreifen, das Ergebnis einer genauen Prüfung unterziehen, weil bei falschen oder abwegigen Angaben die KI-Nutzung zum Nachteil gereicht.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.

ccTLDs

Montenegro möchte einen größeren Anteil der .me-Registrierungsgebühren

Um die Verwaltung der montenegrinischen Länderdomain .me ist ein Gebührenstreit entbrannt. Die Regierung von Montenegro hat auf ihrer Website ein Dokument veröffentlicht, in dem sie über das Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung aus dem Jahr 2023 für die .me-Registry berichtet.

Derzeit hat die technischen Aufgaben das Unternehmen Domen doo inne, hinter dem ursprünglich eine Partnerschaft aus GoDaddy, Afilias und Me-Net stand. Das Ganze ist durchaus lukrativ: Die Gesamteinnahmen aus der Registrierung von .me-Domains beliefen sich im Zeitraum 2008 bis 2025 auf über EUR 114 Mio., wovon über EUR 41 Mio. in den montenegrinischen Staatshaushalt flossen. Im Jahr 2022 führte die Regierung Montenegros eine Analyse durch und verhandelte über eine Vertragsverlängerung; vorgeschlagen wurden eine Verlängerung um fünf Jahre und eine Erhöhung des staatlichen Gebührenanteils von 33 Prozent auf 50 Prozent. Zur Begründung verwies man darauf, dass .me deutlich höhere wirtschaftliche Gesamtvorteile für die (ausländischen) Gesellschafter einbringe und der Anteil des Staates am Gesamtgewinn aktuell relativ gering sei. Geeinigt hat man sich bisher nicht; stattdessen wurde die Ausschreibung aus dem Jahr 2023 nun für nichtig erklärt. Stattdessen möchte man ein neues Modell für die Verwaltung von .me definieren, das mehr Einnahmen für den Staat vorsieht; wie das umgesetzt werden soll, bleibt abzuwarten.

Handel

Der Domain-Reseller OpusDNS übernimmt Domain-Börse fruit.co

Der Regensburger Domain-Reseller OpusDNS GmbH hat die Domain-Monetarisierungs-Plattform fruits.co übernommen. Zur Höhe des Kaufpreises wurden keine öffentlichen Angaben gemacht.

Ausgestattet mit einem Stammkapital von EUR 185.943,– und einem Team um die Branchenveteranen Hakan Ali und Robbie Birkner, ist OpusDNS im Oktober 2025 mit der Ankündigung angetreten, die Domain-Industrie zu verändern. Ziel ist es nach Angaben von Ali, ein zuverlässiger, moderner Domain-Großhandelsanbieter zu sein, der sich auf Reseller konzentriert. Nach rund sieben Monaten hat man über 200.000 Domains im Bestand und über 550 TLDs im Angebot. Mit der 2022 gegründeten Plattform fruits.co kommt nun eine Monetarisierungslösung hinzu, die auf Performance, Erlösoptimierung und kontinuierliche Weiterentwicklung ausgerichtet ist. Hakan Ali erklärt:

Wir haben uns zahlreiche Domain-Marktplätze angeschaut, die aktuell zum Verkauf stehen. Für uns kamen diese allesamt nicht in Frage.

Die meisten Systeme am Markt seien technologisch überholt und würden keine zukunftsfähige Innovationsbasis für die Partner bieten. Ali weiter:

fruits.co hat sich dagegen klar als die stärkste Monetarisierungs-Plattform in Bezug auf Geschwindigkeit, Technik und Marktposition herausgestellt.

Nicht nur Branchenkenner verstehen diese Äußerung als Seitenhieb auf die Bemühungen der IONOS Group SE, die angekündigt hat, ihr Segment »AdTech« und damit die in Köln ansässige Sedo GmbH zum Verkauf zu stellen. Gemeinsam kommen OpusDNS und fruits.co nun auf einen Bestand von mehreren Millionen Domains.

Marco Hoffmann, COO von OpusDNS, fügt hinzu:

Die Kombination aus unserer Infrastruktur und fruits.co gibt uns die Möglichkeit, schneller neue Funktionen zu entwickeln und direkt in den Markt zu bringen. Wir bauen hier keine statische Plattform, sondern ein System, das sich kontinuierlich weiterentwickelt.

Dabei bleibt das gesamte Team von fruits.co an Bord und soll so sein Know-how direkt in die gemeinsame Weiterentwicklung der Plattform einbringen. Fabian Heuschele, Gründer von fruits.co sagt:

fruits.co wurde gebaut, um Domainverkauf moderner, effizienter und erfolgreicher zu machen. Mit OpusDNS haben wir unseren Wunschpartner gefunden. Gemeinsam bauen wir eine globale Domain-Plattform, die durch Innovation und klares Produktverständnis den Markt neu definiert.

Mit der Übernahme positioniere sich OpusDNS als Treiber einer neuen Generation von Domain-Plattformen, die offen, innovativ und konsequent auf den Erfolg der Partner ausgerichtet sei.

Die Plattform fruits.co war im Jahr 2022 als Marktplatz für alle Arten von digitalen Gütern an den Start gegangen. Rasch stellte sich heraus, dass Domain-Namen dafür ideal sind. Investor Stefan Wiegard war seinerseits Mitbegründer des Domain-Monetarisierungsunternehmens Team Internet, das später von CentralNic übernommen wurde. Bereits im Dezember 2025 kam fruits.com auf 2,6 Mio. verwaltete Domains. Ziel war es auch, ein großes Problem beim Verkauf von Domains in Europa zu lösen: die Mehrwertsteuer. Gleichwohl hakt es noch an der Bekanntheit; GoDaddy und Sedo sind aktuell jedenfalls weltweit deutlich bekannter. Bei fruits.co ist man jedoch überzeugt, das richtige Erfolgsrezept zu haben, um sich in einem hart umkämpften Markt abzuheben – künftig unter dem Dach der OpusDNS GmbH.

nTLDS

Amazon verlängert die Sunrise-Phase für .pay wegen hoher Nachfrage

Die von der in Seattle (US-Bundesstaat Washington) ansässigen Amazon Registry Services Inc. verwaltete Endung .pay erfreut sich eines regen Interesses.

Innerhalb der am 13. April 2026 gestarteten Sunrise-Phase, die ursprünglich 30 Tage dauern sollte und nun bis 20. Juli 2026 verlängert wurde, wurden bisher weit über 600 Domains registriert. Die durchschnittliche Zahl der Sunrise-Registrierungen liegt bei unter einem Drittel des Wertes. Domain-Blogger Kevin Murphy sieht dafür zwei Hauptgründe: zum einen wäre jede .pay-Domain im Format brand.pay, die Vertrauen und Geldtransfers nahelegt, wahrscheinlich ein bevorzugtes Ziel für Phishing und andere Formen des DNS-Missbrauchs. Zum anderen ist .pay kein Bestandteil kommerzieller Blockierungsdienste wie dem von GoDaddy betriebenen GlobalBlock, was bedeutet, dass die einzige sichere Möglichkeit, eine Marke zu schützen, darin besteht, die Sunrise-Phase zu nutzen. Für Markeninhaber ist eine defensive Registrierung daher dringend zu überlegen. Die allgemeine Live-Registrierung von .pay-Domains soll voraussichtlich im Februar 2027 beginnen.

ICANN

Die Internet-Verwaltung warnt Registrare vor gefälschten UDRP-Verfahren

In den vergangenen Wochen mehren sich Hinweise darauf, dass UDRP-Verfahrensanzeigen missbräuchlich gegenüber Domain-Registraren eingesetzt werden. Nun hat ICANN eine entsprechende Warnung ausgesprochen.

ICANN Global Support wendet sich mit einer Warnung an seine Vertragspartner:

ICANN has been made aware of phishing activity being sent to registrars involving ICANN approved Dispute Resolution Service Providers (UDRP).

Die Domain-Verwaltung ermutigt Registrare, die Echtheit von eMails zu prüfen, die von UDRP- und URS-Anbietern kommen, ehe man die im Rahmen der Streitbeilegungsverfahren verpflichtenden Schritte vornimmt. Zuvor hatte bereits Branchen-Blogger Andrew Allemann (domainnamewire.com) am 06. April 2026 und am 22. Mai 2026 von solchen Fällen berichtet, in denen sich eine Person, die sich als der UDRP-Provider FORUM ausgab, zunächst an Name.com und später an Network Solutions wandte. Während im ersten Fall Name.com seinen Kunden informierte, der sich wiederum an Domain-Anwalt John Berryhill wandte, damit dieser sich der Sache annimmt und er sie schnell klären konnte, ging im zweiten Fall Network Solution soweit, die fragliche Domain für den Transfer zu sperren. Domain-Anwalt John Berryhill berichtete am 24. Mai 2026 auf X, dass Network Solutions dem Domain-Inhaber in dem Fall sogar den Zugriff auf seinen Account gesperrt hätte. Das ist im Rahmen eines UDRP-Verfahrens nicht vorgesehen. Bei der betroffenen Domain handelt es sich laut Berryhill um eine wertvolle Zwei-Zeichen-.com-Domain.

Mit einem UDRP-Verfahren geht für den die im Streit befindliche Domain verwaltenden Domain-Registrar einher, dass er zu Beginn des Verfahrens nicht nur einige Sperrungen hinsichtlich der streitbefangenen Domain vorzunehmen hat, er muss auch die Daten des Domain-Inhabers übermitteln. Unklar ist, welche Absicht hinter diesen Phishing-Vorgängen steht. Allemann vermutet, es gehe vielleicht nur darum, an die Inhaberdaten zu kommen, um in Kaufverhandlungen zu treten. Ein Kommentator weist darauf hin, dass in einer Folgemail der Transfer der Domain gefordert werden könnte, weil eine Transfer-Entscheidung ergangen sei. Berryhill spekuliert, der Täter könnte abgesehen von einer gefälschten UDRP-Entscheidung auch eine gefälschte Mitteilung über eine »vorzeitige Einigung« nachreichen. So könnte er den Transfer der Domain beschleunigen, weil er nicht die erwartbare Frist von vier bis sechs Wochen auf eine – gefälschte – UDRP-Entscheidung abwarten müsste.

Für Domain-Registrare und deren Mitarbeiter, die UDRP- und URS-Verfahren bearbeiten, gilt damit, genauer hinschauen. Eine Vorabmail des Beschwerdeführers ist mit kritischen Augen zu betrachten. Es lohnt sich, auf die offizielle eMail des UDRP-Providers zu warten, die üblicherweise nach Einreichung einer Beschwerde binnen eines Tages eintrifft. Dann empfiehlt sich, die Absenderadresse und den Header der Mail der UDRP-Mitteilung einer Streitschlichtungsstelle wie WIPO, CAC oder Forum genauestens zu prüfen. Sehr hilfreich ist es, in der Liste beim UDRP-Provider zu schauen, ob tatsächlich ein Verfahren hinsichtlich der betroffenen Domain eingetragen ist. Bestehen dann noch Zweifel, kann man bei der Streitschlichtungsstelle auch nachfragen. Die wird die Sache unverzüglich klarstellen.

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