UDRP

Mögliche Reform des Streitbeilegungsverfahrens gefährdet Domainer

Pläne für eine Reform der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP) könnten schwerwiegend in die Rechte von Domain-Investoren eingreifen. Das befürchtet zumindest Nat Cohen, Mitglied der Internet Commerce Association (ICA).

In Kraft getreten im Oktober 1999, steht mit der UDRP seit inzwischen 18 Jahren ein außergerichtliches Schiedsverfahren für Streitigkeiten um Domain-Namen zur Verfügung, das schnell, kostengünstig und grenzüberschreitend vor allem den Inhabern eingetragener Wortmarken helfen soll, effektiv gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Spätestens mit dem Beginn des Programms zur Einführung neuer Top Level Domains wurden allerdings auch Rufe nach einer Reform laut. Auf Betreiben der Internet Commerce Association (ICA) beauftragte ICANN die Generic Names Supporting Organization (GNSO) damit, einen Zustandsbericht zu erstellen. In ihrem 85-seitigen Schlussbericht vom 3. Oktober 2011 räumte die GNSO zwar ein, dass die UDRP nicht perfekt sei; insgesamt habe sie jedoch internationalen Respekt gewonnen und habe sich als effektiv und fair bewährt. Kaum eine Entscheidung sei später mit Erfolg vor Gericht angefochten worden. Im Oktober 2015 wurde anlässlich eines ICANN-Meetings in Dublin aber deutlich, dass eine UDRP-Reform keineswegs endgültig vom Tisch ist.

Die schwelende Diskussion griff nun Nat Cohen, Inhaber des US-amerikanischen Domaining-Unternehmens Telepathy Inc. und selbst Mitglied der ICA, auf. Es sei kein großes Geheimnis, dass sich Inhaber berühmter Marken und Markenrechtsanwälte vor allem an einer Konstellation stören: ein Domain-Name wird bösgläubig genutzt, wurde aber bereits vor Eintragung der Marke registriert. Lösen soll das Problem eine Änderung oder Ergänzung der dritten Tatbestandsvoraussetzung der UDRP; aus »domain name has been registered and is being used in bad faith« soll »used in bad faith to take advantage of a trademark« werden. Cohen geht davon aus, dass eine solche Modifikation schwerwiegend in die Rechte von Domainern eingreifen würde, da für das »bad faith« eine niedrige Schwelle bestünde; so sei Domain-Parking als Anzeichen für Bösgläubigkeit bewertet worden, ebenso das Anbieten einer Domain zum Kauf oder auch nur die Nutzung eines Privacy-Dienstes. Auch das fehlende Entwickeln einer registrierten Domain kann ausreichen. Damit würde das Risiko zahlreicher Domainer steigen, ihre Domains zu verlieren. Paul McGrady, ein Vertreter der einflussreichen International Trademark Lawyers Association (INTA), habe bereits angekündigt, dass man die UDRP in eine »use only«-Regelung umbauen wolle.

Cohens Bedenken werden dadurch geschwächt, dass er sie am Ende dazu nutzt, um für eine Mitgliedschaft in der ICA und »Gesundheit in der Domain Name Industry« wirbt. ICANN selbst hat sich zu möglichen Modifikationen der UDRP noch nicht geäußert, daher gibt es auch kein Datum für deren Inkrafttreten. Allerdings schließt der GNSO-Bericht die Möglichkeit von Änderungen unter dem Einfluss des nTLD-Programms nicht aus; gut möglich, dass das Thema UDRP-Reform daher bei einem der ICANN-Meetings 2018 auf den Tisch kommt.

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