Domain-Handel

Im Gegensatz zum Cybersquatting ist der Domain-Handel (das Registrieren oder Erwerben juristisch unbedenklicher Domains, um sie an Dritte zu verkaufen oder zu verpachten) unbedenklich.

Der Handel mit Domain-Namen, die keine Rechte Dritter verletzen, hat sich zu einem eigenen und rechtlich anerkannten Marktsegment (sog. Secondary Market) entwickelt, das jedermann offen steht.

In unsere Rubrik »Domain-Handel« finden Sie aktuelle Informationen rund um den Kauf und Verkauf von Internet-Domains.

Tipps zum Domain-Handel: Die Goldene Regeln für den Domain-Handel.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top