Tipp

Wo Registrare Domains per Drop Catch entsorgen

Viele Domain-Registrare senden abgelaufene Domains an exklusive Partner, bevor sie sie löschen. Dort kann man die Domains, ehe sie gelöscht werden, durch Gebot ersteigern. Zu wissen, bei welchem Anbieter Domains welchen Registrars ersteigert werden können, ist für Domain-Investoren und Endnutzer gleichermaßen wichtig.

Domain-Inhaber registrieren eine Domain üblicherweise für ein Jahr. Danach beginnt – meist automatisiert – eine neue Registrierungsperiode, es sei denn, man kündigt den Domain-Vertrag fristgemäß. Dann läuft die Registrierung aus. Es startet die »Redemption Grace Period«, innerhalb derer der frühere Domain-Inhaber die Domain, obgleich ihre Registrierung bereits ausgelaufen ist, zurückholen kann. Nutzt er diesen Zeitraum nicht, geht die Domain nach Ablauf der »Redemption Grace Period« in die fünftägige »Pending Delete«-Phase, nach deren Ablauf die Domain endgültig gelöscht wird. Es sei denn, der Registrar stellt die Domain bei einem »Drop Catch Service« ein. Hier können an der Domain Interessierte auf die Domain bieten und sie, soweit sie das höchste Gebot abgeben, innerhalb der »Pending Delete«-Phase für sich registrieren. Der Markt der Drop Catch-Dienstleister hat sich im Laufe der Jahre merklich verändert. Nun gibt es eine Hand voll Dienstleister, die sich um auslaufende Domains kümmern. Wichtigste Anbieter sind GoDaddy und NameJet/SnapNames, denen jeweils zahlreiche Registrare auslaufende Domains zuführen. Darüber hinaus gibt es Anbieter wie Namecheap und Dynadot, die nur über sie registrierte Domains mit eigenen Catch Drop-Diensten anbieten. Andrew Allemann hatte bereits vor Jahren eine Liste der Domain-Marktplätze und der Domain-Registrare, mit denen sie zusammenarbeiten, veröffentlicht. Diese Liste verändert sich jedoch stetig. Aus diesem Grunde hat er die Liste in einem aktuellen Beitrag auf seinem Branchenblog domainnamewire.com auf den neuesten Stand gebracht.

Die von ihm zusammengestellte, alphabetisch geordnete Liste mit insgesamt 51 Registraren erwähnt auch einige Registrare, die seiner Meinung nach nicht mit einem Domain-Marktplatz zusammenarbeiten. Bei diesen ergibt sich die Möglichkeit, laufenden Löschungen nachzujagen. Die aktuelle Liste von Allemann weist 18 Registrare auf, die Domains an GoDaddy weiterreichen. Vermeintlich elf Registrare reichen auslaufende Domains an NameJet/SnapNames weiter. Darunter findet man »IONOS registrars«, die Domains zunächst an Sedo weiterreichen und Sedo dann an NameJet/SnapNames. Doch unter den »IONOS registrars« sind mehrere Registrare gedeckelt, wie Strato und united-domains.de. Die Liste von Allemann wird so im Hinblick auf die von Registraren bevorzugte Handelsplattform etwas verfälscht, zumal die an GoDaddy liefernden Registrare Key-Systems und Moniker ihrerseits unter dem Hut von CentralNic agieren. Allemann bittet jedenfalls, seine Liste zu überprüfen und freut sich besonders über Informationen zu den Registraren, bei denen er zu keinem ordentlichen Ergebnis gekommen ist: Elf hat er mit „Unknown“ und sieben mit »None« gekennzeichnet. Wie eingangs geschrieben: Für Domain-Investoren, aber auch für Endkunden ist es von Interesse, wo sie gegebenenfalls eine auslaufende Domain, für die sie sich interessieren, ersteigern können.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top