Domain-Auktionen

Rechtsstreit um calor.com zeigt das Bieterrisiko

Domain-Investor Elliot Silver macht auf ein Risiko für Domain-Investoren aufmerksam: in einem aktuellen Rechtsstreit vor »The United States District Court For The District Of Arizona« muss sich GoDaddy als Auktionshaus verantworten, das dem erfolgreichen Bieter der Domain calor.com diese nach zwei Monaten entzog und dem früheren Inhaber wieder zugeschlagen hat.

Antragsteller in dem einstweiligen Verfügungsverfahren sind die schwedische Crisby Studio AB und der Schwede Niklas Thorin. Thorin hatte bei der Auktion der Domain calor.com, deren Registrierung auslief, ein Gebot in Höhe von US$ 11.427,17 eingereicht, womit er das zweithöchste Gebot abgegeben hatte. Der erfolgreiche Bieter zahlte allerdings nicht, weshalb Thorin am 04. April 2024 den Zuschlag erhielt, am 05. April 2024 bezahlte und die DNS- und MX-Records der Domain änderte. Die Domain wurde in seinen GoDaddy-Account transferiert. Am 27. Mai 2024 schloss die Antragsteller einen Joint Venture-Vertrag mit der rumänischen QLSC Consulting S.R.L., damit diese eine Dating-App für eine spanischsprachige Klientel entwickelt. Unter calor.com ist eine entsprechende Seite eingerichtet, über die man sich für das kommende Angebot schon einmal anmelden kann. Am 29. Mai 2024 erhielt der Kläger eine Kaufanfrage der GoDaddy-Tochter »123 Reg Limited«, über die die Domain registriert war. Das lehnten die Antragsteller unter dem Hinweis auf ihre Pläne für calor.com und das abgeschlossen Joint Venture ab. Am 04. Juni 2024 erhielten die Antragsteller dann die Nachricht des »CEO Teams« der Antragsgegner, dass ein unerwarteter Irrtum vorliege und die Domain calor.com gar nicht hätte zum Verkauf stehen sollen. »Um den Irrtum zu korrigieren«, nahm man die Domain aus dem Account der Antragsteller, buchte den Kaufpreis zurück und schlug zur Entschädigung noch US$ 350,– drauf. Die Antragsteller verlangten nun in dem am 23. August 2024 eingereichten Antrag (2:24-cv-02165) vor dem United States District Court For The District Of Arizona unter anderem die Rückgabe der Domain, weil man rechtmäßiger Inhaber der Domain geworden sei. Das habe die Antragsgegnerin selbst per eMail bestätigt, unter anderem als sie ein Kaufangebot unterbreitete. GoDaddy ist dem Verfahren noch nicht entgegengetreten. Das Gericht hat GoDaddy auferlegt, dafür zu sorgen, dass die Domain registriert bleibt und nicht weiterverkauft wird. Für den 04. September 2024 beraumte das Gericht eine telefonische Anhörung an, um einen Verhandlungstermin in dem einstweiligen Verfügungsverfahren zu finden.

Elliot Silver sieht in diesem Verfahren eigene Bedenken als Domain-Investor und Wiederverkäufer bestätigt. Für ihn sei es ein normaler Vorgang, eine gerade ersteigerte Domain weiterzuverkaufen. Sollte die dem Käufer vom Auktionator dann entzogen werden, weil irgendein Irrtum vorlag, dann, so befürchtet er, wird sich der Käufer an ihn wenden. Er verweist auf ähnliche Fälle bei GoDaddy, bei denen abgeschlossene Auktionen rückgängig gemacht wurden, weil der Domain-Inhaber doch noch seine Registrierungsgebühr zahlte. GoDaddy sprach auf Anfrage in einem Tweet vom 19. März 2021 von seltenen Grenzfällen, wie Rechtsstreitigkeiten, Markenrechte, technische oder menschliche Fehler, Tod und andere, bei denen eine Rückabwicklung vorkomme. Im GoDaddy Auctions Membership Agreement heißt es unter Ziffer 6: „Diese abgelaufenen Domainnamen können auf der Website zum Zeitpunkt ihres Ablaufens angeboten werden. Sie werden jedoch erst fünfundvierzig (45) Tage nach dem Ablaufdatum endgültig verkauft. Wie im Vertrag zur Registrierung von Domainnamen beschrieben, hat der ursprüngliche Registrant während der Rückkauffrist das Recht, den abgelaufenen Domainnamen zurückzuverlangen.“ Domain-Investoren lassen sich bei GoDaddy also bewusst auf dieses Risiko ein – so sie denn den Vertrag auch wirklich lesen. Entzieht das Auktionshaus eine ersteigerte Domain, die der Bieter weiterverkauft hat, wegen eines Fehlers bei der Auktion dem Käufer, so steht ein Schadensersatzanspruch des Käufers gegen den Bieter im Raum. Das Problem wird größer, sollte der Käufer ein Domain-Projekt gestartet und darin investiert haben, ähnlich wie im aktuellen Fall von Thorin gegen GoDaddy. Wir werden beobachten, wie das Verfahren sich entwickelt.

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