Nach einer hochpreisigen Auktion springt der Höchstbietende nach Zuschlag plötzlich ab. Die Veranstalter und die Domain-Inhaberin erheben Klage. Der Gegner erhebt Widerklage und spricht von Betrug und abgekarteter Auktion. Wer glaubt, der Domain-Handel sei langweilig, wird in einem aktuellen Fall eines besseren belehrt.
Wir berichteten Ende Februar 2021 über die erfolgreiche Auktion von Right of the Dot, einer Unternehmung von Monte Cahn, bei der bird.com bei US$ 2.500.000,– (ca. EUR 2.083.333,–), fish.com bei US$ 1.600.000,– (ca. EUR 1.333.333,–) und tattoo.com bei US$ 750.000,– (ca. EUR 625.000,–) den Zuschlag erhielten. Wie sich herausstellt, war der Bieter aber nicht zahlungskräftig. Cahn konnte tattoo.com an einen Dritten verkaufen, doch an bird.com und fish.com hatte niemand mehr Interesse. Nach einigem Hin und Her zwischen Cahn und dem klammen Bieter David Lizmi erhoben Right of the Dot und Bolten Properties LLC, die Inhaberin der Domains, am 21. April 2021 Klage vor dem »Circuit Court for the Seventeenth Judicial Circuit in and for Broward County, Florida (USA)«. Dort machen sie Beträge von mindestens US$ 1,2 Mio (RotD) und US$ 4,2 Mio. (Bolten Properties) nebst weiterer vorgerichtlicher und Anwaltskosten gegen Lizmi geltend. Dass mit Zahlung des Auktionsbetrages Zug um Zug auch die Domains übertragen werden sollen, ist so der Klageschrift nicht zu entnehmen. Unter anderem tragen die Kläger vor, dass Lizmi erklärt habe, seine Geldgeber seien nach der Auktion abgesprungen und hätten ihn auf dem Trockenen sitzen lassen (»backers sidelined me after the auction and left me holding the bag«).
Lizmi seinerseits verteidigte sich mit Schriftsatz vom 24. Mai 2021 gegen die Klage und erhob seinerseits Widerklage. Er bestätigt, dass er an der Auktion teilgenommen habe, indem er seinerseits zehn Domains zur Auktion freigegeben habe. Als er für die Auktion angemeldet war, hieß es, er können allenfalls bis zu US$ 2.000,– bieten; wenn er darüber hinaus bieten wolle, müsse er einen Identifikationsnachweis erbringen. Einen Identifikationsnachweis habe er nie vorgenommen. Im Laufe der Auktion sei er dann informiert worden, dass sein Höchstgebot von US$ 2,5 Mio. für bird.com und US$ 1,6 Mio. für fish.com von jeweils einem Dritten überboten worden sei. Mit Ablauf der Auktion hieß es dann plötzlich, er habe den Zuschlag für die Domains erhalten. Das alles sei widersprüchlich. Er sei nicht der Höchstbieter bei diesen Domains. Das ganze sei Ergebnis betrügerischer Umstände und / oder eines betrügerischen und unrechtmäßigen Auktionssystems. Im Rahmen der Widerklage fordert Lizmi die Gewinne in Höhe von gut US$ 57.000,– aus der Auktion seiner eigenen Domains, die auszuzahlen sich RotD weigere, sowie Schadensersatz in Höhe von mindestens US$ 1 Mio. für die Rufschädigung, die mit den falschen Behauptungen gegen ihn einhergehen.
Der Ball liegt nun wieder auf dem Feld der Kläger, die auf die Klageerwiderung und die Widerklage eingehen müssen. Alsdann dürfte das Gericht am Zuge sein und in der Sache entscheiden. Wie der Streit ausgeht, werden wir zu gegebener Zeit berichten. Insgesamt erscheint die Darstellung des Sachverhalts aus Sicht von Lizmi ein großes Durcheinander, zumal er in einem Kommentar zu einem Artikel (von zweien) von Andrew Allemann bei domainnamewire.com, in dem dieser von der Klage berichtet, erklärte, um die Auktion seiner eigenen Domains verfolgen zu können, habe er sich als Hochbieter eingetragen:
I simply signed up at HiBid so I could watch my domains sell.
Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.