Domain-Newsletter

Ausgabe #836 – 29. September 2016

Themen: Brexit – verlieren Briten massenweise Domains? | IANA-Transition – Cruz scheitert mit Blockade | TLDs – Neues von .blog, .kp und .web | nTLDs – Uniregistry löscht viele Domains | UDRP – Nike streitet erneut um nikegoogle.com | babygames.com – Kinderspiel für US$ 250.000,- | ICANN – 57. Meeting in Hyderabad (Indien)

BREXIT – VERLIEREN BRITEN MASSENWEISE DOMAINS?

Der nach einem Referendum vom 23. Juni 2016 bevorstehende Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU stellt nach Einschätzung des eco – Verband der Internetwirtschaft eV tausende Domains britischer Inhaber in Frage. Zu diesem Ergebnis kommt das neue Diskussionspapier „Brexit – Challenges for the Domain Industry?“, das am 21. September 2016 vorgestellt wurde.

Anknüpfungspunkt für das achtseitige, in englischer Sprache gehaltene Diskussionspapier, das vom Names & Numbers Forum innerhalb des eco unter Federführung von Rechtsanwalt Thomas Rickert und Lars Steffen erarbeitet wurde, sind die verschiedenen Vergabebedingungen für Domain-Namen in der EU. So sehen etwa Policies für .eu, .it oder .fr vor, dass nur Unternehmen oder Personen mit Sitz in der Europäischen Union oder aus dem Europäischen Wirtschaftsraum Domain-Inhaber sein dürfen. Nach dem Brexit würden mehrere hunderttausend Domain-Registrierungen, die von Großbritannien aus vorgenommen wurden, den Vorgaben dieser Vergabestellen nicht mehr genügen. Das Schicksal dieser Domain-Registrierungen ist nach Einschätzung von eco derzeit ungewiss.

Aus Sicht von eco gibt es insgesamt fünf Optionen, wie mit diesem Problem umgegangen werden kann. Nummer eins wäre eine „Pause for registration“, mit der die EU-Kommission Registries anweist, keine Domain-Namen für Personen mit Sitz in Großbritannien mehr zu registrieren; die Pause würde enden, sobald eine Neuregelung getroffen wäre. Option Nummer zwei bezeichnet eco mit „Grandfathering“; profitieren würden alle jene britischen Domain-Inhaber, die bereits vor dem Brexit-Votum ihre Adressen registriert hätten, während alle anderen von der Neuregistrierung ausgeschlossen wären. Ein scharfes Schwert hielte Option drei bereit: bei der „Revocation“ würden die Briten alle schon registrierten Domains verlieren und künftig nicht mehr neu registrieren können. In Option vier würde mittels „Proxy registration services“ eine Art Treuhänder geschaffen, der die Einhaltung der Vergaberegeln sicherstellt. Die in der Praxis wohl einfachste Option fünf wäre schließlich, dass Großbritannien Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bleibt; dieser dehnt aktuell den EU-Binnenmarkt auf Island, Liechtenstein und Norwegen aus. Ein unmittelbares Risiko, Domains zu verlieren, sieht auch eco nicht; zugleich mahnt man aber eindringlich an, sich rechtzeitig mit dem Problem zu befassen. „Mit unserem Paper und dem Eröffnen eines Diskussionsforums möchten wir dazu beitragen, dass die Auswirkungen des Brexit für Unternehmen und Kunden überschaubar bleiben und bald Rechtssicherheit für alle Beteiligten auf Basis von Expertenwissen geschaffen werden kann.“, so Rickert.

Die .eu-Registry EURid hatte im Juni 2016 mitgeteilt, dass man im Zusammenhang mit dem Brexit keinerlei Maßnahmen gegen Inhaber von .eu-Domains plant, die von Personen mit Sitz in Großbritannien registriert sind. Dies ergab sich damals schon daraus, dass die politische wie juristische Umsetzung des Brexit noch nicht initiiert worden war. Allerdings deutete EURid schon damals an, dass sich dies ändern könne; wenn der Zeitplan und die Details des Brexit bekannt seien, erwarte man eine Weisung der EU-Kommission, wie man ihn für .eu umzusetzen habe. Offizielle Statistiken von EURid weisen aktuell rund 300.000 Inhaber von .eu-Domains mit Sitz in Großbritannien aus; sie alle könnten ihre Adresse im Zuge des Brexit verlieren.

Das neue Diskussionspapier „Brexit – Challenges for the Domain Industry?“ finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1473

Quelle: eco.de, eigene Recherche

IANA-TRANSITION – CRUZ SCHEITERT MIT BLOCKADE

Der texanische Senator Ted Cruz dürfte mit dem Versuch gescheitert sein, die so genannte „IANA-Transition“ in praktisch letzter Minute zu verhindern: bei einer Anhörung im US-Kongress gelang es ihm nicht, überzeugende Stimmen gegen einen Machtwechsel im Netz hinter sich zu bringen.

Zahlreiche Prominenz hatte sich am Vormittag des 14. Septembers 2016 vor dem „Subcommittee on Oversight, Agency Action, Federal Rights and Federal Courts“ eingefunden, um auf Initiative von Cruz zum Thema „Protecting Internet Freedom: Implications of Ending U.S. Oversight of the Internet“ zu sprechen. So waren neben Cruz unter anderem der neue ICANN-CEO Göran Marby, Lawrence E. Strickling von der National Telecommunications and Information Administration (NTIA) im US-Wirtschaftsministerium, Steve DelBianco (NetChoice) und Paul Rosenzweig vom US Department of Homeland Security erschienen. Cruz hatte zu seiner Unterstützung zudem Chuck Grassley, republikanischer Senator aus Iowa, geladen. Die Anhörung teilte sich in zwei Panels, wobei erst Strickling und Marby angehört wurden; der Rest folgte danach. Dabei ergriff zunächst Cruz das Wort und wiederholte dabei bekannte Behauptungen: so warnte er, dass mit der IANA-Transition Ländern ohne das US-verfassungsrechtliche „First Amendment right to free speech“ wie etwa China, Russland oder Iran in die Karten gespielt würde. Zudem werde die Macht im Netz auf einen „international body akin to the United Nations“ übertragen.

Dem traten sowohl Strickling als auch Marby jedoch entschieden entgegen. „To be crystal clear, the United States does not control the Internet“, betonte Strickling. Niemand kontrolliere das Internet; es handle sich beim Internet um ein Netzwerk von Netzwerken. Die USA beende lediglich die weitgehend „klerikale“ Rolle im Zusammenhang mit der Aktualisierung der Root Zone. In das Reich der Fabel verwies er die Behauptung, dass autoritäre Systeme künftig in der Lage wären, Inhalte im globalen Netz zu zensieren. „No one has set forth even a plausible scenario as to how that could happen“, so Strickling. Repressive Staaten nähmen bereits jetzt massiven Einfluss auf die Inhalte im Netz, ohne dass die USA, IANA oder ICANN damit etwas zu tun haben. Marby ergänzte, dass mit der Umsetzung des neuen Modells der Netzverwaltung die Internet-Community gegenüber Regierungen sogar mehr Macht erhalte: „The transition proposal does not expand the role of governments vis-a-­vis other stakeholders.” Außerdem könne die Community in Zukunft ICANN stärker in die Verantwortung nehmen, etwa durch „Independent review“-Verfahren oder eine Einflussnahme auf das ICANN-Budget. Auch er hob hervor, dass es keine Regelung gäbe, die es einzelnen Ländern erlaube, über ICANN Einfluss auf Inhalte zu nehmen.

Obwohl Cruz mit seiner Anhörung kaum punkten konnte, ist nicht gänzlich ausgeschlossen, dass er doch noch Erfolg hat. Anlass zur Hoffnung dürfte ihm geben, dass der republikanische Präsidentschaftskandidat Donald Trump angekündigt hat, im Fall des Sieges die IANA-Transition auf jeden Fall verhindern zu wollen. „The U.S. should not turn control of the Internet over to the United Nations and the international community.“, so Trump in einer Pressemitteilung, um damit in Bezug auf die Vereinten Nationen die Behauptung von Cruz aufzugreifen. Allerdings könnte er knapp zu spät kommen: der aktuelle IANA-Vertrag endet am 30. September 2016, so dass bereits am Morgen des 1. Oktober 2016 eine neue Ära begonnen haben könnte; die Wahl des US-Präsidenten findet dagegen erst im November 2016 statt.

Weitere Informationen zu der Anhörung finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1471

Die Pressemitteilung von Donald Trump finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1472

Den ICANN-Vorschlag für das zukünftige Modell der Netzverwaltung finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1401

Ein Factsheet zur IANA-Transition finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1403

Quelle: theregister.co.uk, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .BLOG, .KP UND .WEB

Das sonst so verschlossene Nord-Korea wurde offenbar Opfer eines Domain-Leaks: demnach gibt es derzeit nur 28 .kp-Domains. Dagegen sammelt .blog fleißig Sunrise-Registrierungen ein, während .web weiter warten muss – hier unsere Kurznews.

Automattic Inc., Mutterunternehmen des US-Blog-Providers WordPress.com, hat allein in der ersten Woche der seit dem 18. August 2016 laufenden Sunrise-Phase über 600 Registrierungen gesammelt. Man werte dies als starkes Interesse der Markeninhaber, so die .blog-Registry in einem Blog-Eintrag. Bisher führen .porn (2.091), .sucks (2.079) und .adult (2.049) die Sunrise-Listen an; dahinter folgt mit .shop die erste nicht-rotlichtbezogene Endung, die am Ende 1.197 Sunrise-Registrierungen erhielt. Da die .blog-Sunrise allerdings erst am 17. Oktober 2016 endet, scheint nicht ausgeschlossen, dass .shop noch verdrängt wird. Für die breite Öffentlichkeit wird .blog wohl erst am 2. November 2016 bekannt, dann beginnt der so genannte „early access“. Die Live-Phase startet sodann am 21. November 2016; ab diesem Tag ist .blog für praktisch jedermann zu jedem beliebigen (legalen) Zweck erhältlich.

Seit dem Jahr 2007 ist .kp, offizielles Landeskürzel von Nordkorea delegiert, doch um die Zahl der registrierten Domain-Namen wurde seither gerätselt. Nun soll nach unbestätigten Presseberichten durch eine falsche Konfiguration eines Nameservers herausgekommen sein, dass es derzeit lediglich 28 Domains mit der Endung .kp gibt. Mit Ausnahme der Newsseite kcna.kp sowie der nicht zugänglichen rep.kp handelt es sich sämtlich um Subdomains unterhalb von .co.kp, .com.kp, .net.kp, .org.kp, .edu .kp und .gov.kp, wobei ein Großteil der unter den Domains verfügbaren Inhalte nicht (mehr) erreichbar ist. Verwaltet wird .kp seit dem Jahr 2011 von der Star Joint Venture Company, wobei die offizielle Registry-Website unter www.star.co.kp ebenfalls nicht zugänglich ist. Eine freie Registrierung von .kp-Domains ist ausgeschlossen; für Domainer wird .kp damit wohl unerreichbar bleiben.

Nu Dot Co LLC, dank finanzstarker Hilfe von VeriSign Inc. designierte Verwalterin der neuen Top Level Domain .web, muss weiter auf die endgültige Entscheidung warten: der von der Donutstochter Ruby Glen LLC angestrengte Schadensersatzprozess in Höhe von mindestens US$ 22,5 Mio. gegen ICANN zieht sich in die Länge. Vor dem United States District Court of California hat ICANN eine Fristverlängerung bis 26. Oktober 2016 erbeten und auch bekommen. Zur Begründung hat ICANN darauf verwiesen, aktuell einige der Themen, die in der inzwischen erweiterten Klage angesprochen werden, im Rahmen interner Mechanismen zu untersuchen; genauere Details wurden nicht öffentlich. Da Donuts mit dem Fristverlängerungsgesuch einverstanden war, scheint man es dort entweder nicht besonders eilig zu haben, oder auf günstige Ergebnisse zu hoffen. Doch auch Afilias lässt nicht locker; am 9. September 2016 forderte Vizepräsident Scott Hemphill die Internet-Verwaltung erneut auf, das .web-Gebot von Nu Dot Co zurückzuweisen. Damit bleibt die Sach- und Rechtslage vorerst weiter unklar; eine Delegierung von .web steht unverändert in den Sternen, so dass es bis zur Registrierung der ersten .web-Domains noch eine Weile dauern wird.

Eine Liste aller 28 registrierten .kp-Domains finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1474
> http://www.domain-recht.de/verweis/1475

Das Schreiben von Afilias an ICANN finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1476

Quelle: nic.blog, reddit.com, icann.org

NTLDS – UNIREGISTRY LÖSCHT VIELE DOMAINS

In den vergangenen Tagen sorgte die Meldung für Aufregung, dass die Uniregistry-Tochter North Sound Names 230.000 Domains löschen werde und Uniregistry selbst weitere 9,8 Mio. bisher gesperrte Domain-Namen zur Registrierung frei geben wird. Frank Schilling, Gründer und CEO von Uniregistry, erklärt die Maßnahme.

Bei den 230.000 Domains handelt es sich um registrierte Premium-Domains der von Uniregistry verwalteten neuen Endungen. Die Domains, die über den hauseigenen Registrar North Sound Names registriert sind, weisen auf Landing-Pages, auf denen Interessierte zum Kauf der Domains eingeladen werden. Die weiteren 9,8 Mio. Domains waren bis vor kurzem für eine Registrierung gesperrt. Frank Schilling erklärt auf Anfrage von Elliot Silver (domaininvesting.com), ob die neuen Endungen tot sind, oder warum die 230.000 Domains nun gelöscht und dann zur freien Registrierung angeboten werden. Schilling legt dar, man habe die Sache durchgerechnet und es habe sich gezeigt, dass die Domains im freien Verkauf mehr Gewinn erbringen, als wenn man sie weiter selbst registriert halte und Verkaufsanzeigen auf ihnen schaltet. Uniregistry konnte sie so nicht früher anbieten, da man kurz nach dem Live-Start der Endungen noch keine funktionierende Geschäftsbeziehungen zu Registraren hatten. Jetzt arbeiten man jedoch mit 200 Registraren zusammen, die die Domains leichter an den Mann bringen. Als weiteren Grund, alle gut 10 Mio. Domains jetzt dem Markt zuzuführen, benennt Schilling die neue Partnerschaft mit dem Webseiten-Baukastenanbieter thegrid.io.

Für Domain-Investoren sieht das dagegen aus wie der Tod der neuen Top Level Domains. Auf Schillings Äußerung, „The cream is rising and new names are selling“, reagieren Domain-Investoren mit Häme und dem Vorwurf der Schönfärberei. Uniregistry und Schilling kapitulieren, so die kritischen Kommentare, vor der Tatsache, dass sich die neuen Domains nicht verkaufen lassen. Was jedoch zunähme, seien die Löschungen von Domains unter den neuen Endungen. Wer all diese Domains kaufen solle, bleibe völlig unklar. Dass die knapp 10 Mio. jetzt entsperrten Domains, die am 04. Oktober 2016 auf den Markt kommen sollen, sich kaum verkaufen werden, machte Kevin Murphy (domainincite.com) deutlich, indem er auf eine der Kollisionslisten von ICANN für die Endung .link verweist, die überwiegend aus kryptischen Zeichenfolgen besteht. Allerdings findet man in diesen Listen durchaus auch das ein oder andere Stück Gold. Indem Uniregistry die 230.000 Domains über einen Registrar registrieren muss, weil Registries lediglich 100 Domains kostenfrei für sich registrieren dürfen, erklärt Konstantin Zournas (onlinedomaining.com), zahlt sie für jede Domain US$ 0,25 an ICANN, also US$ 57.500 jährlich. Dieser Kleinstbetrag summiert sich auf. Die Kostenersparnis, die mit Löschung dieser Domains einhergeht, ist offensichtlich. Hinzu komme aber auch, dass die registrierten Domains das Risiko von Markenrechtsverletzungen und UDRP-Prozessen mit sich bringen. So seien Zournas bisher vier UDRP-Verfahren gegen North Sound Names bekannt, von denen der Registrar einen verloren hat.

Es zeigt sich: der Aufruhr unter Domainern über den Untergang der neuen Top Level Domains angesichts der 230.000 gelöschten Domains von Uniregistry kommt etwas verfrüht und ist unbegründet. Es liegen schlichtweg handfeste wirtschaftliche Interessen seitens Uniregistry dahinter, die allerdings auch zeigen, dass die Methode, registrierte und geparkte Domains an den Mann zu bringen, bei den neuen Endungen nicht zu fruchten scheint.

Quelle: namespro.com, domainincite.com, onlinedomain.com, domaininvesting.com

UDRP – NIKE STREITET ERNEUT UM NIKEGOOGLE.COM

Vor wenigen Wochen berichteten wir vom misslungenen Versuch von Nike Inc., die Domain nikegoogle.com in einem UDRP-Verfahren zu erstreiten. Bei einem zweiten Versuch verbündete sich Nike mit Google – und war prompt erfolgreich.

Unter der Claim Number: FA1606001679233 hatten Nike Inc. und Nike Innovate erfolglos vor dem National Arbitration Forum (NAF) ein UDRP-Verfahren wegen der Domain nikegoogle.com angestrengt. Die damalige Panelistin Sandra J. Franklin erklärte seinerzeit: da Google genauso von der Markenrechtsverletzung betroffen ist, sei unklar, ob Nike alleine Anspruch auf die Domain geltend machen könne. In dem jetzt aktuellen UDRP-Verfahren mit der Claim Number: FA1608001687597 holte Nike Google mit ins Boot. Zusammen führten sie die Beschwerde gegen den Inhaber der Domain nikegoogle.com, der in einer eMail an Google und Nike erklärte, er habe die Domain zu Bildungszwecken registriert und verlange für sie und sein aus der Webseite hervorgehendes geistiges Eigentum US$ 15.000,-. Die Beschwerdeführerinnen fordern die Übertragung der Domain auf die Nike Inc.

Entscheider in dem neuen Verfahren war der australische Jurist und Mediator Neil Anthony Brown QC, der zunächst ausgiebig prüfte, ob die drei Beschwerdeführer überhaupt zusammen diese Beschwerde führen dürfen. Für Nike Inc. und Nike Innovate sah er auf Anhieb die geschäftliche Verbindung untereinander und das Recht an der Marke Nike, die Eingang in die streitige Domain fand. Bei Google tat er sich zunächst schwer. Doch war auch für die Beschwerdeführerin Google Inc., die ihrerseits Inhaberin der Marke Google ist, klar, dass sie berechtigte Ansprüche an der Domain nikegoogle.com habe. Letztlich entnahm Brown auch einer eMail vom 11. April 2016, in der sich der Domain-Inhaber an Nike und Google wandte und mit der er US$ 15.000,- für nike google.com verlangte, dass er sich im Klaren darüber war, mehrere Parteien anzusprechen, die jeweils eigene Rechte an der Domain geltend machen könnten. Mithin ließ Brown die drei Unternehmungen als gemeinsame Beschwerdeführer zu und prüfte die Voraussetzungen der UDRP weiter. Die waren sämtlich erfüllt: Die Domain setzt sich aus den Marken der Beschwerdeführer zusammen und war mit diesen jeweils zum Verwechseln ähnlich. Die Beschwerdeführerinnen konnten auch den Anscheinsbeweis erbringen, dass der Gegner keine Rechte und keine berechtigten Interessen am Domain-Namen habe: Niemand hatte ihm die Berechtigung zur Nutzung der Marken eingeräumt, er selbst sei unter dem Namen nikegoogle.com nicht bekannt, die Domain verweise auf eine Webseite, über die er Schuhe von Nike zum Verkauf anbietet und eine nicht existierende partnerschaftliche Zusammenarbeit behauptet. Mithin nutze er die Domain auch nicht für „bona fide“ Angebote von Waren und Dienstleistungen. Gegen diesen Anscheinsbeweis brachte der Gegner nichts vor. Die Erklärung in der eMail vom April 2016, er nutze die Domain zu Bildungszwecken und verlange für die Domain und seine geistigen Leistungen US$ 15.000,-, akzeptierte Brown nicht als Rechtfertigung. Die Erklärung habe keine Substanz. Die eMail weise zudem einen Link auf die eigentliche Webseite des Gegners auf, unter der er ein wirtschaftlich agierendes Geschäft führt. Auch der Umstand, dass er US$ 15.000,- verlangt, ist mit der Behauptung, dies diene Bildungszwecken, nicht in Einklang zu bringen. Das gesamte Verhalten des Beschwerdegegners, stellte Brown schließlich fest, lasse darauf schliessen, dass er die Domain bösgläubig registriert habe und nutze: Er bot die Domain zum Verkauf an. Die Beschwerdeführer konnten nachweisen, dass der Gegner Inhaber mehrerer Markenrechte verletzender Domains ist, und er versuchte eine Verwechslung mit Nike und Google herzustellen, von denen er wusste, dass es sich um berühmte Marken handelt. Damit waren alle Voraussetzungen der UDRP erfüllt, und Neil Anthony Brown QC entschied auf Transfer der Domain zu Nike Inc.

Man darf sich wundern, das Neil Anthony Brown QC sich lang und breit über eine gemeinsame Zulassung der Beschwerdeführer ausließ, wo doch in der Vorentscheidung Sandra J. Franklin diese im Grunde verlangt hatte. Aber wie so oft ist man als Jurist gezwungen, sich die Dinge genau anzuschauen und zu prüfen, um eine Entscheidung möglichst unangreifbar zu machen. In anderen Verfahren sah sich mancher Panelist der Häme von Domainern ausgesetzt, weil sie vermeintlich unbedeutende Kleinigkeiten übergingen und deshalb falsch entschieden haben. Darüber hinaus sind die Ausführungen von Brown ebenfalls sehr ausführlich.

Die aktuelle UDRP-Entscheidung über die Domain nikegoogle.com finden Sie unter:
> http://www.adrforum.com/domaindecisions/1687597.htm

Die frühere UDRP-Entscheidung über die Domain nikegoogle.com finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1477

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com, eigene Recherche

BABYGAMES.COM – KINDERSPIEL FÜR US$ 250.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche wies wieder bessere Zahlen auf. Mit babygames.com für US$ 250.000,- (ca. EUR 223.214,-) gab es sogar eine Domain im sechsstelligen Bereich.

Die Länderendungen übten da eher Zurückhaltung. Die kolumbianische Endung führte die Liste mit airspace.co zum Preis von US$ 18.000,- (ca. EUR 16.071,-) an. Mit deutlichem Abstand kam als nächste die deutsche Domain barfen.de zu EUR 7.900,-. Ebenfalls unter .de war futurex.de für EUR 7.500,- vertreten. Die britische Endung lieferte fünf Domains zu kommoden Preisen, angefangen mit cvhelp.co.uk bei US$ 8.450,- (ca. EUR 7.545,-) bis hinunter zu tvg.co.uk für GBP 3.500,- (ca. EUR 4.044,-).

Die neuen Endungen strotzten dank der .global-Auktion, die unter anderem business.global zum Preis von US$ 25.000,- (ca. EUR 22.321,-) hervorbrachte. Die „alten neuen“ generischen Endungen waren mit news.travel für EUR 3.200,- unterwegs, und die traditionellen .org und .net starteten bei schnapszahligen US$ 8.888,- (ca. EUR 7.936,-) für brandnames.net, gefolgt von der nicht mehr ganz so prickelnden winwinwin.net für runde US$ 3.500,- (ca. EUR 3.125,-).

Am besten produzierte sich .com, die mit babygames.com für US$ 250.000,- (ca. EUR 223.214,-) eine Domain ablieferte, die in der Jahresbestenliste derzeit immerhin Platz 13 belegt. Es folgte die ebenfalls gut bepreiste spices.com mit US$ 95.000,- (ca. EUR 84.821,-). Danach gab es eine Preislücke, ehe socialshop.com mit US$ 22.940,- (ca. EUR 20.482,-) und homecard.com mit US$ 20.000,- (ca. EUR 17.857,-) einsprangen. Dank der .com-Preise war die vergangene Domain-Handelswoche sehr viel besser als die davor.

Länderendungen
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airspace.co – US$ 18.000,- (ca. EUR 16.071,-)
yan.co – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.357,-)

barfen.de – EUR 7.900,-
futurex.de – EUR 7.500,-

cvhelp.co.uk – US$ 8.450,- (ca. EUR 7.545,-)
electricgates.co.uk – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.804,-)
mypay.co.uk – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.464,-)
rentdirect.co.uk – US$ 4.950,- (ca. EUR 4.420,-)
tvg.co.uk – GBP 3.500,- (ca. EUR 4.044,-)

mobile.ly – US$ 7.555,- (ca. EUR 6.746,-)
spartstrom.ch – EUR 6.000,-
lw.nl – EUR 5.500,-
kochaj.pl – EUR 5.000,-
narwhal.io – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.571,-)
gfi.co.za – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.125,-)
license.io – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.125,-)

Neue Endungen
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business.global – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.321,-)
lk.global – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.714,-)
edu.global – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.250,-)
flash.global – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.571,-)
trademarks.global – US$ 3.900,- (ca. EUR 3.482,-)
phone.global – US$ 3.700,- (ca. EUR 3.304,-)

Generische Endungen
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news.travel – EUR 3.200,-

brandnames.net – US$ 8.888,- (ca. EUR 7.936,-)
winwinwin.net – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.125,-)
cnpension.net – US$ 2.804,- (ca. EUR 2.504,-)
streetcred.net – US$ 2.650,- (ca. EUR 2.366,-)
noborders.org – EUR 2.249,-
g44.net – US$ 2.495,- (ca. EUR 2.228,-)

.com
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babygames.com – US$ 250.000,- (ca. EUR 223.214,-)
spices.com – US$ 95.000,- (ca. EUR 84.821,-)
socialshop.com – US$ 22.940,- (ca. EUR 20.482,-)
homecard.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.857,-)
smiile.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 16.071,-)
tripbeat.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 16.071,-)
wholesaledistributor.com – US$ 17.358,- (ca. EUR 15.498,-)
mynrg.com – US$ 15.600,- (ca. EUR 13.929,-)
enkla.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 11.161,-)
118888.com – US$ 12.140,- (ca. EUR 10.839,-)
cazip.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.929,-)
finfuture.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.929,-)
greenw.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.929,-)
yasemin.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.929,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

ICANN – 57. MEETING IN HYDERABAD (INDIEN)

Das nächste, bereits 57. ICANN-Meeting findet Anfang November 2016 in Hyderabad (Indien) statt. Die Umsetzung der IANA-Transition wird sicherlich ein Thema sein. Die Agenda des Meetings steht jedoch noch nicht fest.

Nachdem ICANN 56 von Panama City (Panama) nach Helsinki (Finnland) verlegt wurde, hatte ICANN bereits im Mai diesen Jahres bekannt gegeben, dass ICANN 57 wegen des Zika-Virus von Puerto Rico nach Hyderabad (Indien) verlegt wird. Der Veranstaltungszeitraum rückt nun näher: ICANN 57 findet vom 03. bis 09. November 2016 statt. Die Agenda für das Meeting in Hyderabad ist noch nicht veröffentlicht, sie wird aber die üblichen Routinen aufweisen. Allerdings dürfte insbesondere die IANA-Transition einen Schwerpunkt bilden, die dann ihren Anfang genommen haben wird, nachdem der aktuelle IANA-Vertrag am 30. September 2016 ausläuft.

Das 57. ICANN-Meeting findet vom 03. bis zum 09. November 2016 im Novotel & HICC Complex Hyderabad, Telangana 500081, Indien, statt. Die Zimmer im Novotel sind bereits alle ausgebucht, so dass Interessierte auf nahe gelegene, andere Hotels ausweichen müssen. Eine Liste weiterer Hotels finden sich auf der Website zum 57. Meeting.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://meetings.icann.org/en/hyderabad57

Quelle: icann.org, tobiassattler.com, theregister.co.uk

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