Domain-Newsletter

Ausgabe #845 – 01. Dezember 2016

Themen: Host Europe – GoDaddy auf dem Sprung nach Europa | NTIA – Multi-Stakeholder-Modell braucht Evolution | TLDs – Neues von .box, .eu und .fr | UDRP – Volkswagen lässt .lol-Domains löschen | UDRP – Leichter Anstieg von WIPO-Streitigkeiten | US$ 1,4 Mio. – Schwartz verkauft xxxvideos.com | Madrid – 3. ICANN-GDD Industry Summit im Mai 2017

HOST EUROPE – GODADDY AUF DEM SPRUNG NACH EUROPA

Der US-amerikanische Domain-Registrar GoDaddy Inc. wagt offenbar den Sprung nach Europa: nach übereinstimmenden Medienberichten steht das Unternehmen kurz vor einer milliardenschweren Übernahme der britischen Host Europe Group (HEG).

Ein Umsatz von ca. GBP 151 Mio., über 700 Mitarbeiter und rund 7 Millionen Domains unter Verwaltung – seit ihrer Gründung im Jahr 1997 hat sich die Host Europe Group Ltd. mit Hauptsitz in Hayes (England) als einer der größten Internetprovider in Europa etabliert. Mit Marken wie 123-reg, Webfusion, BrandFortress, Host Europe, Domainbox, Domainmonster, Domainfactory, DonHost, Sign-Up.to oder RedCoruna ist die HEG nicht nur in Großbritannien, sondern auch in Deutschland, Österreich, Schweiz, Rumänien und Spanien präsent. Als Hauptzielgruppe hat HEG die kleinen und mittelständischen Unternehmen ausgemacht. 2013 wurde HEG für EUR 509 Mio. an die britische Private-Equity-Beteiligungsgesellschaft Cinven verkauft. Die will sich von ihrem Engagement aber schon wieder lösen.

Dies wiederum hat die Konkurrenz auf den Plan gerufen. Wie unter anderem das Handelsblatt berichtet, zählen zu den Interessenten die Deutsche Telekom und United Internet. Die Telekom werde hierbei von der Kapitalgesellschaft Hellmann & Friedman unterstützt, United Internet von Warburg Pincus. Der Wert der HEG werde auf etwa EUR 1,5 Milliarden beziffert. Allerdings sollen beide ihre Bemühungen ebenso eingestellt haben wie der Finanzinvestor Pemira; somit sei der Weg für GoDaddy, den mit 61 Millionen verwalteten Domains mit weitem Abstand grössten Domain-Registrar der Welt, frei. GoDaddy seinerseits hat mit der New Yorker Beteiligungsgesellschaft KKR sowie der kalifornischen Gesellschaft Silver Lake ebenfalls finanzstarke Investoren an seiner Seite.

Für GoDaddy würde eine Übernahme, die sich nach unbestätigten Berichten inzwischen auf exklusive Gespräche konzentriert, in mehrfacher Hinsicht Sinn machen. So könnte man nicht nur das eigene Wachstum hin zu einem profitablen Provider beschleunigen, sondern zugleich neue Märkte in Europa erobern. Ausserdem würde man den Fokus weg von Domains hin zu einem Ausbau des Webhosting-Geschäfts verlagern können. Ein offizielles Ende für den Abschluss der Verhandlungen gibt es nicht; es wird jedoch gemunkelt, dass ein Vollzug zum Jahresende 2016 nicht unmöglich erscheint.

Quelle: reuters.com, fortune.com, wikipedia.org

NTIA – MULTI-STAKEHOLDER-MODELL BRAUCHT EVOLUTION

Das Multi-Stakeholder-Modell der Internet-Verwaltung steht mit der vollendeten IANA-Transition nicht am Ende, sondern erst an seinem Anfang. Das betonte Lawrence E. Strickling von der National Telecommunications and Information Administration (NTIA) anlässlich eines Vorbereitungstreffens zum Internet Governance Forum in London.

Rund zwei Monate sind vergangen, seit mit Ablauf des 30. September 2016 die Oberaufsicht der USA über das Domain Name System (DNS) geendet hat. Doch die Arbeit hat erst begonnen. Zur Vorbereitung des kommenden globalen Internet Governance Forum (IGF), das im Dezember 2016 im mexikanischen Guadalajara stattfindet, nutzte Strickling das britische IGF-Treffen vom 17. November 2016, um den Standpunkt der USA zu verdeutlichen. Mit Hilfe aller Stakeholder habe man mit der IANA-Transition das über 20 Jahre alte Versprechen der USA gehalten, das Domain Name System zu privatisieren. Es sei jedoch wichtig, diesen historischen Moment im Kontext der Entwicklung des Multi-Stakeholder-Modells richtig einzuordnen.

Nach Ansicht von Strickling könne man enorm stolz auf das bisher Erreichte sein. Es gäbe aber noch viel Arbeit. Dazu gehöre insbesondere, dass die Community ICANN künftig an die übernommenen Verpflichtungen erinnere und zur Rechenschaft ziehe. Zudem müsse man darüber nachdenken, wie man das Multi-Stakeholder-Modell verbessern und erweitern könne, um andere Herausforderungen von „Internet policies“ anpacken zu können. Der „Top-Down“-Ansatz hätte im Internet kaum je funktioniert. Daher müsse man sich fragen, ob das Multi-Stakeholder-Modell auch geeignet sei, um damit andere Probleme des Internets zu lösen, wie etwa Datenschutz, die Suche nach den Schwachstellen in Software oder künstliche Intelligenz. Das könne aber nur gelingen, wenn man Offenheit und Transparenz praktiziere, und eine Umgebung des Vertrauens schaffe. Als Vorbild lobte Strickling die Internet Engineering Task Force (IETF), die es geschafft habe, sich in organischer Weise und ohne Einfluss von Regierungen Legitimität zu erarbeiten; als negatives Beispiel bezeichnete er dagegen die NetMundial-Initiative, der es an Unterstützung von Schlüsselspielern der Community gemangelt habe.

Strickling warnte zugleich davor, dass der Multi-Stakeholder-Ansatz nicht allen Interessen gerecht werde. So seien etwa die USA nach Verabschiedung des nTLD-Programms von Dritten, die mit dem Ergebnis nicht zufrieden waren, um ein Einschreiten gebeten worden. Ein solches hätte jedoch alle Bemühungen untergraben, weshalb man davon abgesehen habe. Derartige Angriffe könne man nur verhindern, wenn man noch mehr Möglichkeiten der Einflussnahme aller Interessensgruppen schaffe. Wer nur eine Botschaft aus seiner Rede mitnehmen wolle, dann gelte es, auf dem bisher Erreichten aufzubauen und das Multi-Stakeholder-Modell in die Welt zu tragen. Das klingt, als wäre der erste Vorsatz für 2017 schon gefunden.

Die gesamte Rede von Lawrence E. Strickling finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1506

Quelle: ntia.doc.gov

TLDS – NEUES VON .BOX, .EU UND .FR

Kaum da, schon stiftet sie Verwirrung: die neu eingeführte Top Level Domain .box verträgt sich eher schlecht mit Fritzbox-Routern. In Frankreich liberalisiert man dagegen die Vergaberegelungen, während EURid die Geschichte von .eu in Buchform packt – hier die Kurznews.

Die am 27. Oktober 2016 delegierte nTLD .box stellt Nutzer des Fritzbox-Routers vor erhebliche technische Probleme. Wie das Online-Magazin heise.de meldet, waren bisher der Router selbst und Rechner im Netzwerk bequem über den Namen fritz.box statt umständlicher über die IP-Adresse erreichbar. Seit der Einführung von .box gibt es damit aber Probleme: nutzt man nunmehr die von der Fritzbox besetzte Domain fritz.box, dann kommt bisweilen nicht mehr die IP-Adresse des Routers oder des gewünschten Rechners zurück, sondern 127.0.53.53. Damit scheitern auch Zugriffe auf Windows-Freigaben oder Netzwerk-Drucker. Den Effekt habe man an mehren Routern nachvollziehen können. Allerdings gibt es auch Abhilfe; über die Adresse „fritz.box.“, also mit zusätzlichem Punkt am Ende, landet man auf der internen Adresse des Routers. Ob sich das Problem mit steigender Verbreitung von .box verschärft, bleibt abzuwarten; bisher gibt es außer nic.box keine weiteren .box-Adressen.

Für Freunde der europäischen Top Level Domain .eu hält die Registry EURid eine ganz besondere Überraschung bereit: in einem 209-seitigen eBook mit dem Titel „Dot EU – The first decade“ erhält ab sofort jedermann einen exklusiven Einblick in die Historie der bislang erfolgreichsten Neueinführung einer Top Level Domain weltweit. Als Autor des Buches verantwortlich zeichnet Stephane van Gelder, seit über 15 Jahren aktives Mitglied der europäischen Domain Name Industry. Das Buch gliedert sich nach einem Prolog in insgesamt 10 Kapitel; es folgt einem chronologischen Aufbau, so dass man die wechselhafte Geschichte von .eu gut nachvollziehen kann. Zahlreiche, bisher unveröffentlichte Stellungnahmen beispielsweise von Marc Van Wesemael, mittlerweile General Manager von EURid, und Peter Janssen, heute Technical Director, runden das Bild ab. Nicht nur Historiker erhalten so einen tollen Einblick in das Innenleben einer Top Level Domain aus erster Hand. Das in Englisch verfasste eBook steht ab sofort zum Download bereit.

Die .fr-Registry AFNIC gibt sich bereits seit geraumer Zeit erhebliche Mühe, das französische Länderkürzel noch attraktiver für die Nutzer zu machen. Diesen Weg setzt man mit einer aktuellen Änderung der Naming Policy um. Künftig wird der Inhaberwechsel für .fr-Domains ausschließlich zwischen dem (alten und neuen) Domain-Inhaber sowie den beteiligten Registraren abgewickelt; AFNIC berechnet hierfür keinerlei Kosten mehr. Damit wird vor allem der Handel mit .fr-Domains attraktiver. Die Neuregelung betrifft dabei Ziffer 6.4 der Naming Policy, sie tritt am 12. Dezember 2016 in Kraft. Von der Änderung profitieren übrigens auch die europäischen Nachbarn: .fr-Domains können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen registrieren, sofern sie ihren Sitz innerhalb der EU, der Schweiz, Liechtenstein, Island oder Norwegen haben.

Das eBook „Dot EU – The first decade“ finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1507

Die Registrierung von .fr-Domains ist zum Beispiel möglich unter
> https://www.united-domains.de/fr-domain

Quelle: heise.de eurid.eu, afnic.fr

UDRP – VOLKSWAGEN LÄSST .LOL-DOMAINS LÖSCHEN

Die Volkswagen AG wandte sich im Rahmen eines UDRP-Verfahrens an die WIPO wegen dreier Domains, die die Marke Volkswagen in sich tragen. Sie verlangte nicht die Übertragung der Domains, sondern lediglich deren Löschung.

Die Volkswagen AG sieht sich aufgrund der Registrierung der Domains volkswagen.lol, volkswagenauto.xyz und volkswagencars.lol durch einen Dritten in ihren Markenrechten verletzt. VW ist Inhaberin zahlreicher Marken, die auf „Volkswagen“ lauten, unter anderem einer internationalen Marke, die am 02. Juli 1998 eingetragen wurde. Darüber hinaus ist die AG seit 1995 Inhaberin der Domain volkswagen.com. Der Beschwerdegegner registrierte die drei streitgegenständlichen Domains im Laufe des Monats August 2016. Die Beschwerdeführerin erklärte, sie habe dem Inhaber die Markennutzung nicht erlaubt und er sei in keiner Weise mit der Volkswagen AG assoziiert; vielmehr sei er bereits aufgrund mehrerer WIPO-Verfahren hinlänglich als Cybersquatter bekannt. Der Beschwerdegegner und Domain-Inhaber, der sich hinter dem Namen Cameron Jackson aus Kingston, New South Wales in Australien versteckt, meldete sich nicht zur Sache. Als Entscheider wurde Ilhyung Lee berufen, Professor an der School of Law der University of Missouri.

Ilhyung Lee gab dem Antrag der Beschwerdeführerin auf Löschung der Domains volkswagen.lol, volkswagenauto.xyz und volkswagen cars.lol statt (WIPO Case No. D2016-1910). Alle drei Domain-Namen wiesen den markenidentischen Begriff „Volkswagen“ auf, der jeweils auch die entscheidende Rolle in den Domains spielt. Die zusätzlichen generischen Begriffe „auto“ und „cars“ reichten nicht aus, die verwirrende Ähnlichkeit mit der Marke zu besiegen, zumal sie zugleich die Produkte beschreiben, die Volkswagen herstellt. Auf den Vorwurf, der Beschwerdegegner sei nicht legitimiert und habe keine eigenen Rechte am Begriff Volkswagen, reagierte der Beschwerdegegner nicht. Für Lee gab es keinen Anhaltspunkt, der für ein Recht oder legitimes Interesse des Domain-Inhabers spräche, die Domain-Namen zu nutzen. Bei der Frage nach der Bösgläubigkeit erschien es Lee schwierig, darauf zu schließen, der Beschwerdegegner hätte die Volkswagen AG oder ihre Marken zum Zeitpunkt seiner Domain-Registrierung nicht gekannt. Die zwischen den Parteien laufende Korrespondenz lasse eher darauf schließen, dass der Domain-Inhaber die Domains an VW zu einem hohen Preis verkaufen wollte. Ausserdem leiten die Domains auf eine Seite weiter, auf der es heißt: „Welcome to [der jeweilige Domain-Name]“. Aber von der inaktiven Nutzung einer Domain lasse sich nicht auf eine bösgläubige Nutzung schließen. Es komme auf die Umstände des Einzelfalles an. Hier sprach die sehr bekannte Marke zusammen mit dem Versuch des Domain-Inhabers, seine Identität im Wege eines Privacy Service zu verschleiern zusätzlich für seine Bösgläubigkeit. Damit bestätigten sich alle drei Tatbestandsvoraussetzungen der UDRP, und Ilhyung Lee gab dem Antrag auf Löschung der Domains statt.

Im Hinblick auf den von Volkswagen gestellten Beschwerdeantrag, der lediglich die Löschung und nicht den Transfer der Domains vorsah, lässt sich ein wenig auf die Domain-Strategie von Volkswagen schließen. Angesichts der berühmten Marke, die für Autos aus Wolfsburg steht, wären jedenfalls die beiden Domains, die als Zusatz „auto“ und „cars“ aufweisen, uninteressant. Immerhin ergäbe volkswagen.lol noch ein klein wenig Sinn. Allerdings verfügt VW auch über die eigene Domain-Endung .volkswagen, die vor knapp 2 Jahren ins Root eingetragen wurde, wobei Inhaberin der Endung .volkswagen die Volkswagen Group of America Inc. ist. Diese will die Endung für sich und die Konzernmutter mit dem Ziel nutzen, „the number one automotive brand“ zu werden. Bisher sieht man davon unter der Endung nicht viel. Das spricht einmal mehr dafür, die Domain volkswagen.lol sich übertragen zu lassen. Ein anderer Aspekt ist, dass die drei im Streit stehenden Domains nicht geparkt waren oder sonst zur Bereicherung durch die Verwirrung von Nutzern genutzt wurden. Der Domain-Inhaber bot sie lediglich Volkswagen zum Kauf an. Dass Volkswagen darauf reagiert und gegen nicht aktuell schädigendes Cybersquatting vorgeht, zeigt, wie rigoros die Domain-Strategie des Konzerns ist. Das sollte in der Cybersquatting-Welt gehört werden und sie von einer Registrierung von VW-Domains abhalten.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain volkswagen.lol, volkswagenauto.xyz und volkswagencars.lol finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1508

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, icannwiki.com, thebranddomains.com

UDRP – LEICHTER ANSTIEG VON WIPO-STREITIGKEITEN

Elliot Silver stellt in einem aktuellen Blogartikel auf domain investing.com fest, dass die Anzahl der UDRP-Verfahren bei der WIPO steigen. Wir nehmen das zum Anlass, nach langer Pause mal wieder auf der Statistikseite der WIPO zu blättern.

ICANN führte das UDRP-Verfahren Ende 1999 ein. In diesem Jahr verbuchte WIPO lediglich einen UDRP-Streit. Doch schon im Folgejahr und in den Jahren danach zeigte sich, wie erfolgreich das Verfahren und wie gering die Zahl der Auseinandersetzungen im Vergleich zur Zahl tatsächlich registrierter Domains war:

Jahr – Domains – Fälle
1999 – 1 – 1
2000 – 3.760 – 1.857
2001 – 2.465 – 1.557
2002 – 2.042 – 1.207
2003 – 1.774 – 1.100
2004 – 2.599 – 1.176
2005 – 3.312 – 1.456
2006 – 2.806 – 1.824
2007 – 3.423 – 2.007
2008 – 3.958 – 2.329
2009 – 4.685 – 2.107

Die ersten Jahre zeigen nach einer Absenkung einen leichten Anstieg der UDRP-Verfahren. Bei der Anzahl der in Streit befindlichen Domains sieht es ähnlich aus.

Elliot Silver sieht nun für 2016 einen deutlichen Anstieg gegenüber 2015, obwohl das aktuelle Jahr noch nicht ganz um ist. Die Statistik von WIPO zeigt, dass in 2016 bisher 2.733 Domain-Dispute anhängig sind. 2015 waren es bis Dezember 2.520, und im gesamten Jahr 2.754 Fälle. Ein gewisser Anstieg ist also zu verzeichnen. Aber über die vergangenen sieben Jahre sieht das keinesfalls gravierend aus, denn auch in 2011 und besonders 2012 lagen die Zahlen höher als in 2015:

Jahr – Fälle
2010 – 2.696
2011 – 2.764
2012 – 2.884
2013 – 2.585
2014 – 2.634
2015 – 2.754
2016 – 2.733 (ohne Dezember)

Anhand dieser Daten lässt sich festhalten, dass über die Jahre immer einmal ein paar Domain-Streitigkeiten hinzukommen. Was dabei bisher nicht ins Kalkül gezogen wird, ist der Umstand, dass einerseits in den vergangenen vier Jahren mit Einführung der neuen Domain-Endungen die Anzahl der Endungen, die unter die UDRP fallen, exponentiell angestiegen ist. Auch die Anzahl der Länderendungen, die sich freiwillig der UDRP unterwerfen, nahm ihm Laufe der vergangenen 16 Jahren kontinuierlich zu. Im Mai 2000 war lediglich die Endung .nu (Niue) für die Streitschlichtung bei der WIPO eingetragen. Am Ende des Jahres waren es dann bereits 15 Länderendungen, darunter .tv (Tuvalu) und .ws (Western Samoa). 2006 waren 46 Länderendungen bei WIPO gelistet, und mittlerweile sind es 72. Davon ganz abgesehen stehen diese Zahlen in keinem Vergleich zu den in diesem Zeitraum registrierten Domains. Waren im Jahr 2000 noch keine 20 Mio. Domain-Namen registriert, liegen die letzten Werte bei über 312 Mio. registrierter Domains, davon allein über 127 Mio. .com-Domains.

Der Anstieg der UDRP-Streitigkeiten bei der WIPO ist kein Indikator für die Verwahrlosung des Internets aufgrund von vermehrtem Cybersquatting. Angesichts der aktuellen Gegebenheit ist es erstaunlich zu sehen, wie wenig UDRP-Verfahren geführt werden (oder werden müssen). Das alles bezieht sich lediglich auf die Zahlen, die WIPO liefert. Die Zahlen anderer Streitbeilegungsstellen sind nicht berücksichtigt. Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass auch beim National Arbitration Forum (NAF) keine rapiden Anstiege zu verzeichnen waren, auch wenn das NAF mittlerweile die auf nTLDs zugeschnittenen URS-Verfahren bearbeitet. Die Werte beim NAF lagen in der Vergangenheit stets etwas niedriger als bei der WIPO; so konnte NAF 2014 insgesamt 1.836 Dispute, davon 1.557 UDRP-Verfahren und 218 URS-Verfahren, schlichten. Andere Streitschlichtungsstellen weisen dagegen marginale Zahlen auf.

Die Statistik-Seite der WIPO finden Sie unter:
> http://www.wipo.int/amc/en/domains/statistics/

Quelle: domaininvesting.com, wipo.int, adrforum.com, eigene Recherche

US$ 1,4 MIO. – SCHWARTZ VERKAUFT XXXVIDEOS.COM

Die vergangene Domain-Handelswoche unterlag ganz den Künsten des Domain-King, der nicht nur xxxvideos.com zu US$ 1.368.000,- (ca. EUR 1.290.566,-) an den Mann brachte, sondern einen früheren Domain-Verkauf, nämlich 997.com, für US$ 688.888,88 (ca. EUR 649.895,-) bekannt gab. Darüber hinaus sind erste Ergebnisse der .at-Auktion da.

Rick Schwartz, der Domain-King, hatte vor wenigen Wochen angekündigt, dass er auch in diesem Jahr wieder einige hochpreisige Domain-Verkäufe abschließe. Nun hat er sie bekannt gegeben: mit xxxvideos.com, die er für einen Preis von US$ 1.368.000,- (ca. EUR 1.290.566,-) verkaufte, liefert er die zur Zeit zweitteuerste Domain des Jahres. Das Geschäft schloss er erst kürzlich ab. Bereits früher im Jahr hatte er die Drei-Ziffern-Domain 997.com für US$ 688.888,88 (ca. EUR 649.895,-) verkauft. Da können die Drei-Zeichen-Domains hnw.com zum Preis von EUR 51.000,- und elw.com für US$ 31.555,- (ca. EUR 29.769,-) nicht mithalten.

Hochpreisig war in der vergangenen Domain-Handelswoche auch der Markt der Länderendungen. Die britische Endung .uk lieferte mit apartments.co.uk den höchsten Preis mit US$ 75.000,- (ca. EUR 70.755,-), die in der aktuellen Liste für Länderendungen den 5. Rang belegt. Ihr folgte tank.io zum Preis von US$ 60.000,- (ca. EUR 56.604,-) und gleich darauf c.at, mit EUR 56.000,- die erfolgreichste österreichische Domain anlässlich der Sedo-Auktion von kurzen .at-Domains. Selbst die deutsche Endung fährt mit brustkrebs.de zu EUR 11.900,- keine ganz schlechten Zahlen ein.

Die nTLDs, also die neuen generischen Endungen, boten mit mot.global zu US$ 4.800,- (ca. EUR 4.528,-), die die Jugendorganisation MOT kaufte, house.cafe für US$ 2.525,- (ca. EUR 2.382,-) und anderen ein übersichtliches Angebot. Die älteren generischen Endungen waren alleine von .net mit den Domains mymoney.net (EUR 4.999,-) und tomoto.net (EUR 2.500,-) vertreten. Jedoch das beeinträchtigte die dank Rick Schwartz und der Länderendungen, insbesondere auch der .at-Auktion, hervorragende Domain-Handelswoche nicht.

Länderendungen
————–

apartments.co.uk – US$ 75.000,- (ca. EUR 70.755,-)
pornaddiction.co.uk – GBP 5.000,- (ca. EUR 5.887,-)
kngroup.co.uk – GBP 4.200,- (ca. EUR 4.945,-)

tank.io – US$ 60.000,- (ca. EUR 56.604,-)

c.at – EUR 56.000,-
1.at – EUR 26.008,-
at.at – EUR 20.500,-
e.at – EUR 12.500,-
ch.at – EUR 10.002,-
do.at – EUR 6.200,-
gh.at – EUR 6.200,-
bo.at – EUR 6.100,-
de.at – EUR 6.001,-
33.at – EUR 5.166,-
18.at – EUR 5.001,-
eo.at – EUR 4.200,-

brustkrebs.de – EUR 11.900,-
bauzaunplakatierung.de – EUR 4.500,-
bugaboo.de – EUR 4.400,-
rehabs.ca – US$ 4.500,- (ca. EUR 4.245,-)

Neue Endungen
————-

mot.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.528,-)
house.cafe – US$ 2.525,- (ca. EUR 2.382,-)
wettbonus.gratis – EUR 2.300,-
stahl.shop – EUR 2.000,-
unity.global – US$ 1.200,- (ca. EUR 1.132,-)
sequence.xyz – US$ 1.000,- (ca. EUR 943,-)

Generische Endungen
——————-

mymoney.net – EUR 4.999,-
tomoto.net – EUR 2.500,-

.com
—–

xxxvideos.com – US$ 1.368.000,- (ca. EUR 1.290.566,-)
997.com – US$ 688.888,88 (ca. EUR 649.895,-)
hnw.com – EUR 51.000,-
elw.com – US$ 31.555,- (ca. EUR 29.769,-)
flexibledieting.com – US$ 27.000,- (ca. EUR 25.472,-)
twinbet.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 11.321,-)
gruppenreisen.com – EUR 10.000,-
nrgy.com – EUR 10.000,-
quicksell.com – US$ 9.450,- (ca. EUR 8.915,-)
cathaybk.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 8.491,-)
softsecrets.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 8.019,-)
successincubator.com – US$ 8.050,- (ca. EUR 7.594,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

MADRID – 3. ICANN-GDD INDUSTRY SUMMIT IM MAI 2017

ICANNs Global Domain Division (GDD) trifft sich voraussichtlich im Mai 2017 in Madrid (Spanien) zum dritten GDD Industry Summit. Die Veranstaltung ist für Registries und Registrare von Interesse.

Bei dem GDD Industry Summit handelt es sich um ein Treffen von Vertragspartnern von ICANN. Er richtet sich an Registries und Registrare. Es handelt sich nicht um eines der über das Jahr verteilten ICANN-Meetings, um Bestimmungen zu diskutieren. Mit dem GDD Industry Summit wird Vertragspartnern vielmehr die Möglichkeit gegeben, sich zu treffen und gemeinsame Probleme zu besprechen. Außerdem besteht die Möglichkeit, Mitarbeitern von ICANNs GDD-Team zu begegnen und mit ihnen von Angesicht zu Angesicht zu sprechen. Für die Agenda zeichnet die Registry and Registrar Stakeholder Group verantwortlich. Bisher liegt weder der genaue Termin noch der genaue Veranstaltungsort in Madrid, geschweige denn die Agenda für das Meeting vor. Wir hoffen, in Bälde näheres dazu veröffentlichen zu können.

Der GDD Industry Summit ist für Mai 2017 in Madrid (Spanien) geplant. Den ungefähren Termin sollte man sich schon einmal vormerken. Um eine Vorstellung davon zu bekommen, was anlässlich dieses Gipfeltreffens verhandelt wird, reicht ein Blick auf die Agenda der diesjährigen Veranstaltung:
> https://www.icann.org/gddsummit

Quelle: icann.org, eigene Recherche

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