Themen: ICANN-Studie – nTLDs beleben den Wettbewerb | Renewals – Rightside gewährt Geschäftseinsichten | TLDs – Neues von .doctor, .mk und .xxx | UDRP – Markenrechtsverletzung durch aldibet.com | Buchtipp – Neuauflage des Skriptum Internetrecht | 0123.com – Vier-Zahlen-Domain für US$ 252.500,- | Valencia – Premiere für „Brands and Domains“
ICANN-STUDIE – NTLDS BELEBEN DEN WETTBEWERB
Die Einführung neuer Top Level Domains hat zur allgemeinen Absenkung der Registrierungsgebühren geführt und den Markt insgesamt belebt. Zu diesem Ergebnis kommt die von der Internet-Verwaltung ICANN in Auftrag gegebene Studie „Assessment of the Competitive Effects Associated with the New gTLD Program“.
Die Steigerung des Wettbewerbs, die Vergrößerung des Angebots und die Erhöhung des Verbrauchervertrauens – diese drei hehren Ziele hatte sich ICANN auf die Fahnen geschrieben, um im Jahre 2012 mit dem nTLD-Programm das Domain Name System zu revolutionieren. Mit dem ersten Ziel, mehr Wettbewerb, hat sich die in Denver ansässige Analysis Group befasst und im September 2015 einen „Phase I“-Bericht veröffentlicht, der die Skalen für einen Test definiert. Dem folgte vor wenigen Tagen nun Phase II, bestehend aus einem 54-seitigen Bericht, der ab sofort zum Download zur Verfügung steht. Insgesamt betrachtet darf sich ICANN bestätigt fühlen: so sind zum Beispiel die Preise für „legacy TLDs“ wie .com und .net im Durchschnitt als auch im Median inzwischen gesunken. Aber auch bei den 15 größten Registries als auch Registraren hat sich einiges getan: dort ist der Markt erheblich in Bewegung geraten, wobei die jeweiligen Marktführer an Marktanteil verloren haben. Auch die US-Dominanz scheint zu schwinden: das größte Wachstum an so genannten „registry operators“ stellt die Studie in Europa und der Asia-Pazifik-Region statt.
Weniger überraschend ist dagegen, dass sich nTLDs an spezielle Interessensgruppen wenden, und der Anstieg bei einer nTLD aus dem gleichen Interessenskreis zu Lasten anderer nTLDs aus diesem Kreis geht. Domains mit neuer Endung werden demnach nicht blind registriert, sondern aus dem Angebot gezielt ausgewählt. Dabei besteht für die Analysis Group kein Zweifel, dass es einen Markt für nTLDs gibt: waren es im November 2014 noch zwei Prozent, entfallen auf die nTLDs inzwischen neun Prozent aller Domains mit generischer Endung. Da das Registrierungsniveau für „legacy TLDs“ nicht gesunken ist, ist die Zahl der insgesamt registrierten Domains durch die nTLDs gestiegen. Allerdings lässt sich kein weltweit einheitlicher Effekt feststellen, der durch die Einführung von nTLDs belegt ist. Es lassen sich lediglich Anzeichen dafür finden, dass regionalspezifische nTLDs wie .nyc allen anderen TLDs an Marktanteilen wegnehmen, sobald sie verfügbar sind.
Unmittelbar hat die Studie keine Auswirkung, zumal sie lediglich eine Momentaufnahme darstellt. So sind neue Endungen wie .shop oder .web darin naturgemäß noch nicht berücksichtigt; beiden prognostizieren Experten jedoch erhebliches Marktpotential gerade im Verhältnis zu .com. Zudem ist der Markt an neuen Endungen noch äußerst volatil; so sind zum Beispiel Schwankungen um mehrere zehntausend Domains binnen weniger Wochen noch häufig festzustellen, etwa weil eine Marketingaktion einer Registry oder eines Registrars ausgelaufen ist. Doch wie auch immer man die Zahlen interpretiert: in der öffentlichen Wahrnehmung haben praktisch alle nTLDs noch erheblichen Wachstumsbedarf.
Weitere Informationen zu der Studie finden Sie hier:
> https://www.icann.org/news/announcement-2016-10-11-en
Quelle: icann.org
RENEWALS – RIGHTSIDE GEWÄHRT GESCHÄFTSEINSICHTEN
Die in Kirkland (US-Bundesstaat Washington) ansässige Rightside Group Ltd. hat einen exklusiven Einblick in ihre Geschäftsgeheimnisse gewährt: demnach erfreuen sich die von Rightside verwalteten nTLDs einer hohen „renewal quote“.
Eine Domain zu verkaufen, ist leicht, doch den Kunden langfristig zufriedenzustellen und zu binden, ist die Kunst. Domain-Registrare messen diese Kunst an der sogenannten „renewal quote“; sie besagt, wie hoch der Anteil der (meist automatischen) Vertragsverlängerungen bei einer Domain-Endung ist. Vereinfacht ausgedrückt gilt: je höher die „renewal quote“, desto zufriedener der Kunde und desto erfolgreicher zumeist auch die Domain-Endung. Bei .com- und .net-Domains, den beiden zahlenmäßig erfolgreichsten generischen Domain-Endungen, schwankte dieser Wert lange Jahre um die Marke von etwa 80 Prozent. Mit Spannung blickt die Branche daher nun auf die „renewal quote“ für nTLDs, wo sich zwei Jahre nach dem Start der ersten Registrierungen im Februar 2014 die Fragen nach einer Vertragsverlängerung häufen. Rightside, selbst Registry für 40 neue Domain-Endungen, hat nun erstmals einen Blick in das eigene Zahlenwerk gewährt.
Demnach sind von den 40 Rightside-verwalteten nTLDs insgesamt sieben seit zwei Jahren erhältlich, nämlich .dance, .democrat, .ninja, .immobilien, .social, .reviews und .futbol. Sie kommen zusammen auf etwa 30.000 Registrierungen. Davon gingen rund 69 Prozent, also rund 21.000 Domains, in das zweite Jahr. Und von den rund 21.000 Domains gingen wiederum etwa 17.000, also etwa 81 Prozent, in ein drittes Jahr. Je nach nTLD schwankt die „renewal quote“ allerdings; so kommt .dance im ersten Jahr auf 70 Prozent, im zweiten Jahr auf 83 Prozent. Als nTLD mit den treuesten Domain-Inhabern erweist sich .immobilien, die im ersten Jahr auf 83 Prozent und im zweiten Jahr sogar auf 87 Prozent Verlängerung kommt. Rightside zieht aus dieser Entwicklung die verschiedensten Schlüsse; zum einen scheinen Domain-Investoren eher auf den langfristigen Erfolg zu setzen als den schnellen Euro. Zum anderen besteht offenbar Anlass zur Hoffnung, dass die Domains tatsächlich genutzt und nicht nur gehortet werden. Schließlich sei dies als Frühindikator für den generellen Erfolg des nTLD-Programms von ICANN zu werten.
Allerdings lohnt sich ein zweiter Blick. So blendet Rightside den Umstand aus, dass bei nTLDs mit geringer Registrierungszahl in vielen Fällen der Anteil an defensiven Registrierungen durch Markeninhaber überdurchschnittlich hoch ist; sie sind also gezwungen, den Registrierungsvertrag Jahr für Jahr zu verlängern. Ausserdem dürften sich unter den frühzeitig registrierten Domains vergleichsweise viele attraktive Internetadressen befinden, so dass Domain-Investoren schon deshalb gewillt sind, eine Vertragsverlängerung mit zusätzlichen Kosten einzukalkulieren. Dennoch: dass Rightside auf Transparenz setzt, kann der gesamten Domain Name Industry nur gut tun. Es wäre zu wünschen, dass weitere Registries diesem Vorbild folgen.
Quelle: rightside.news
TLDS – NEUES VON .DOCTOR, .MK UND .XXX
Bei Vroniplag dürfte man die Hände über dem Kopf zusammenschlagen: die Endung .doctor steht jedermann offen. Derweil schafft Mazedonien sein Streitschlichtungsverfahren ab, während .xxx die Internet-Verwaltung ICANN in Versuchung führt – hier unsere Kurznews.
Brice Trail LLC, zu Donuts gehörende Verwalterin der neuen globalen Top Level Domain .doctor, hat kurz vor dem Start der Live-Phase die Registrierungsvoraussetzungen klargestellt. Demnach ist .doctor eine „unrestricted TLD“, sie kann also von jedermann zu jedem beliebigen Zweck registriert werden. Insbesondere ist es nicht notwendig, den Doktortitel zu führen, um eine .doctor-Domain registrieren zu dürfen. Wer allerdings unter einer .doctor-Domain damit wirbt, „licensed medical practitioner“ zu sein, muss dies auf Anfordern bestätigen können. Oder anders ausgedrückt: wer sich als „Doktor“ bezeichnet, muss diesen Titel auch führen, sonst verliert er die Domain – etwas anderes verbietet hierzulande aber schon § 132a StGB. Aktuell befindet sich .doctor in der Sunrise Period; ab dem 26. Oktober 2016 beginnt dann die allgemeine Registrierung.
Das Macedonian Academic Research Network Skopje, Registry der mazedonischen Länderendung .mk, hat sein Streitschlichtungsverfahren beerdigt. Bis Januar 2016 bot die „Macedonian domain name registration authority“ (MARnet) ein außergerichtliches Schiedsverfahren an; allerdings wurde es kaum in Anspruch genommen. Künftig sollen Domain-Streitigkeiten allein durch die staatlichen Gerichte entschieden werden, so wie es etwa auch in Deutschland üblich ist. Allerdings gibt es dort bisher keinerlei Urteile, an denen man sich orientieren könnte. Für die Zukunft scheint nicht ausgeschlossen, dass .mk die Geltung der Uniform Domain Name Dispute Resolution (UDRP) vorsieht; damit stünde mit dem Genfer WIPO Arbitration and Mediation Center doch wieder ein Schiedsgericht zur Verfügung; Pläne dazu gibt es aber noch nicht. Die Folgen des Abschieds sind schon jetzt unübersehbar: die Zahl der offensichtlich rechtsverletzenden .mk-Domains ist seit Januar 2016 spürbar angestiegen. Inhaber von Markenrechten sollten daher eine präventive Registrierung in Betracht ziehen.
ICM Registry LLC, Verwalterin der Rotlichtendung .xxx, hat der Internet-Verwaltung ICANN ein zweifelhaftes Geschäft angeboten: ICANN soll die Gebühren, die für eine Registrierung, Verlängerung oder Übertragung einer .xxx-Domain anfallen, von aktuell US$ 2,- auf künftig US$ 0,25 senken. Im Gegenzug wäre ICM Registry bereit, diverse „safeguards and compliance audit requirements“ zu akzeptieren; hierzu zählt im Wesentlichen die Einführung des Uniform Rapid Suspension (URS), die im Zuge des nTLD-Programms etabliert worden war. ICANN hat bereits signalisiert, mit diesem Vorschlag zumindest für einen vorübergehenden Zeitraum grundsätzlich einverstanden zu sein, wenn ICM ebenso einige Änderungen akzeptiert, darunter die Erhöhung der Quartalsgebühr von U$$ 2.500,- auf US$ 6.500,-. Vorerst hat die Öffentlichkeit Zeit bis 24. November 2016, zu den geplanten Modifikationen des Registry-Vertrages Stellung zu nehmen. Sollten sie durchgewunken werden, dürfte es nicht lange dauern, bis weitere gTLDs mit ähnlichen Vorschlägen an ICANN herantreten.
Weitere Informationen zu den geplanten Änderungen am Registry-Vertrag für .xxx finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1488
Quelle: lexology.com, domaininvesting.com, icann.org
UDRP – MARKENRECHTSVERLETZUNG DURCH ALDIBET.COM
Der Aldi-Konzern erstritt in einem UDRP-Verfahren vor der WIPO die Domain aldibet.com, die ein Brite registriert hatte. Der schmückte sich so nicht nur mit der Marke „Aldi“, sondern lehnte sich auch an andere Aldi-Marken an und verwies zugleich auf einen möglichen neuen Aldi-Service.
Die Aldi Stores Limited mit Sitz in Großbritannien und die Aldi GmbH & Co. KG sahen sich durch die von Michal Jablonski (Großbritannien) am 17. Mai 2016 registrierte Domain aldibet.com in ihren Rechten verletzt und gingen im Wege eines UDRP-Verfahrens vor der World Intellectual Property Organization (WIPO) gegen den Inhaber vor. Die Aldi GmbH & Co. KG ist Inhaberin zahlreicher britischer und EU-Marken wie „ALDI“, „ALDI HOLIDAYS“ und „ALDI TRAVEL“. Die Marken sind an die Aldi Stores Limited lizensiert. Aldi trägt vor, dass man über mehr als 5.000 Geschäfte weltweit verfüge und zur Zeit der meistbeachtete „Brand“ in Großbritannien sei. Mit der Domain aldibet.com regt deren Inhaber an, Aldi hoste eine Webseite, die mit Wettdienstleistungen einhergeht. Tatsächlich habe der Domain-Inhaber keine Lizenzrechte und sei auch sonst nicht berechtigt, die Marken von Aldi zu nutzen. Er habe die Domain registriert, um an der Marke zu partizipieren. Nutzer würden so in die Irre geführt. Unter der Domain aldibet.com fänden sie jedoch lediglich den Hinweis „page cannot be displayed“. Damit stört sie die Geschäfte von Aldi, da Nutzer enttäuscht, frustriert und verärgert über Aldi würden. Aldi verlangt die Übertragung der Domain auf sich. Der Beschwerdegegner meldete sich nicht ordentlich zu Sache. Allerdings erhielt WIPO eine eMail, in der eine Person unter anderem erklärte, die Domain sei für einen seiner zukünftigen Klienten registriert, um darunter ein Online-Portal zu entwickeln. Der Klient sei allerdings nicht bereit, seine Identität preiszugeben. Als Entscheider wurde der schwedische Rechtsanwalt Petter Rindforth berufen.
Petter Rindforth kam zu dem Ergebnis, dass die Beschwerde von Aldi berechtigt sei und entschied auf Transfer der Domain aldibet.com (WIPO Case No. D2016-1556). Die Frage nach der Markenähnlichkeit war schnell beantwortet: der Domain-Name beinhaltet die Marke „ALDI“, ergänzt um den Begriff „bet“, wobei der generische Zusatz die Verwirrung etwaiger Nutzer noch erhöhe, weil Aldi auch Inhaberin von Marken wie „Aldi Holiday“, „Aldi Talk“ und „Aldi Mobile“ ist. Unter diesem Gesichtspunkt liegt es nahe, dass Nutzer unter „aldibet“ eher einen neuen Service von Aldi erwarten, als etwas, das mit Aldi überhaupt nichts zu tun hat. Eine Berechtigung des Domain-Inhabers erkannte Petter Rindforth nicht: Weder der Name Michal Jablonski noch die Nutzung der Domain gaben irgendeinen Hinweis darauf, dass der Inhaber berechtigt sei und eine legale Nutzung vorliegt. Hinsichtlich der Bösgläubigkeit war für Petter Rindforth klar, dass die Marke ALDI in Großbritannien sehr bekannt ist und Michal Jablonski die Marke im Sinn hatte, als er die Domain am 17. Mai 2016 registrierte. Dabei erfolgte die Ergänzung um den Begriff „bet“ nicht, um sich von Aldi zu differenzieren, sondern um den Eindruck eines neuen Services von Aldi hervorzurufen. Dass die Domain nicht aktiv genutzt wird und auch nicht zum Verkauf angeboten wird, spreche nicht gegen die Bösgläubigkeit auf Seiten des Inhabers. Eine wie auch immer geartete aktive Nutzung der Domain würde unvermittelt zur Verwechslung und Verbindung mit der Marke der Beschwerdeführerin führen. Petter Rindforth entschied deshalb auf Transfer der Domain zur Beschwerdeführerin Aldi.
Die Entscheidung erweist sich als interessant, weil die Nutzung der Marke zusammen mit einem ergänzenden generischen Begriff zu einer Verschärfung der Evidenz einer Rechtsverletzung führt: Weil die Markeninhaberin Marken besitzt, die den Kernmarkenbegriff um generische Begriffe für unterschiedliche Dienstleistungen ergänzt, erweist sich die Domain aldibet.com als fortgesetztes Muster dieser Markenregistrierungen.
Die UDRP-Entscheidung zur Domain aldibet.com finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1489
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int
BUCHTIPP – NEUAUFLAGE DES SKRIPTUM INTERNETRECHT
Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universitätsprofessor an der Juristischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und zugleich Direktor des dortigen Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM), hat sein Standardwerk zum Internetrecht auf den neuesten Stand (Oktober 2016) gebracht. Es steht ab sofort zum kostenlosen Download bereit.
Auf dieses Mal 616 Seiten (also 18 Seiten mehr als die Ausgabe vom April 2016) liefert das Werk die gewohnten Inhalte in der bewährten Struktur. Das „Mehr“ an Seiten ist in dieser Ausgabe überwiegend den über 200 neuen Fußnoten geschuldet. In der aktuellen Ausgabe wurden zahlreiche Abschnitte umstrukturiert und überarbeitet, so etwa die Abschnitte zum Verbraucherschutzrecht, zur Schriftform und zur Akteneinsicht im Rahmen von Strafverfahren. Die in der vergangenen Ausgabe Eingang gefunden habende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erhielt eine eigene Überschrift, die Ausführung zur Norm wurden überarbeitet und gestrafft. Die aktuelle Rechtsprechung zur Linkhaftung, das Urteil des EuGH vom 08.09.2016, findet sich bereits erörtert, und auch das Problem des „Spaßbietens“ bei Online-Auktionen über einen Zweitaccount des Anbieters hat Eingang gefunden.
Wie immer können wir das Skriptum Internetrecht von Thomas Hoeren wärmstens empfehlen. Das Manuskript steht – wie übrigens auch sämtliche seiner archivierten Vorauflagen – zum kostenlosen Download bereit. Allerdings sollte man nicht vergessen: das Werk mag zwar gratis sein, wem der Inhalt zusagt und wer auch die künftige Arbeit des Instituts unterstützen will, sollte schon die Möglichkeit einer freiwilligen Spende in beliebiger Höhe auf das im Skript angegebene Konto nutzen. Denn im Fachbuchhandel kosten derartige Werke oft weit über EUR 100,-; selbst kleine Beträge sind daher nicht nur eine Anerkennung für den Autor, sondern helfen, dass das Skript Internetrecht auch künftig in aktualisierten Auflagen erscheinen kann.
Das Skriptum Internetrecht finden Sie als Download unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1490
Vorauflagen und weitere Skripte (darunter das Skriptum IT-Vertragsrecht) finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/733
Quelle: uni-muenster.de, eigene Recherche
0123.COM – VIER-ZAHLEN-DOMAIN FÜR US$ 252.500,-
Die vergangene Domain-Handelswoche erfreute mit 0123.com zu einem Preis von US$ 252.500,- (ca. EUR 229.545,-), wies sonst jedoch schwächere Zahlen auf. Die italienische Endung .it war immerhin gut vertreten.
Unter den Länderendungen mauserte sich die italienische Endung, die einerseits mit vacanzedinatale.it für EUR 7.601,- die weihnachtliche Ferienzeit beschwört, und auf der anderen Seite mit vier weiteren Domains erfreut. Die zweitteuerste Länderdomain, midea.es zum Preis von US$ 7.250,- (ca. EUR 6.591,-), kam aus Spanien. Die Endung lieferte auch drei weitere Domains zu günstigen Preisen. Die deutsche Endung ging leer aus.
Die neuen Endungen waren zunächst von dj.club für US$ 7.200,- (ca. EUR 6.545,-) und weiteren .club-Domains beseelt. Aber auch .shop und .top lagen mit im Rennen, wobei flüge.shop EUR 5.000,- erzielte, aber die Domain noch nicht aufgelöst wird. Die sonstigen generischen Endungen standen so schlecht nicht da. Zunächst erzielte press.travel EUR 1.100,-. Die Zeit hochpreisiger .travel-PR-Stunts scheint damit endgültig vorbei. Erfreuliches ist von .net zu vermelden, die mit craftzone.net zum Preis von US$ 19.000,- (ca. EUR 17.273,-) und osteoporosis.net zum Preis von US$ 10.000,- (ca. EUR 9.091,-) bessere Zahlen als sonst vorlegte.
Die Königsdisziplin meisterte .com mit 0123.com, die erfreuliche US$ 252.500,- (ca. EUR 229.545,-) erzielte. Selbstredend ging die Domain nach China. Mit gehörigem Abstand folgte gamewin.com mit US$ 35.000,- (ca. EUR 31.818,-) und zwei Drei-Zeichen-Domains: ocb.com für US$ 27.500,- (ca. EUR 25.000,-) und oir.com für US$ 24.999,- (ca. EUR 22.726,-). Das wars dann aber auch mit den wirklich guten Zahlen. Dank 0123.com war die vergangene Domain-Handelswoche gerettet.
Länderendungen
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vacanzedinatale.it – EUR 7.601,-
kickz.it – EUR 2.450,-
compa.it – EUR 1.431,-
cee.it – EUR 1.251,-
sportello.it – EUR 1.161,-
midea.es – US$ 7.250,- (ca. EUR 6.591,-)
farmaciaonline.es – EUR 4.000,-
arriaga.es – EUR 1.400,-
aseta.es – EUR 1.223,-
patrimonial.fr – EUR 5.500,-
mum.co – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.455,-)
gofundme.ae – US$ 3.400,- (ca. EUR 3.091,-)
winpalace.im – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.727,-)
grijs.nl – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.818,-)
bago.be – EUR 999,-
Neue Endungen
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dj.club – US$ 7.200,- (ca. EUR 6.545,-)
flüge.shop (IDN) – EUR 5.000,-
cloud.top – CNY 31.200,- (ca. EUR 4.224,-)
21.club – US$ 4.357,- (ca. EUR 3.961,-)
fx.club – US$ 2.550,- (ca. EUR 2.318,-)
vpn.top – CNY 15.600,- (ca. EUR 2.112,-)
Generische Endungen
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press.travel – EUR 1.100,-
craftzone.net – US$ 19.000,- (ca. EUR 17.273,-)
osteoporosis.net – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.091,-)
astaxanthin.net – EUR 3.900,-
rvf.org – US$ 4.140,- (ca. EUR 3.764,-)
propertymanagement.net – US$ 3.100,- (ca. EUR 2.818,-)
pingo.net – US$ 2.299,- (ca. EUR 2.090,-)
hiatt.net – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.364,-)
ksiegiwieczyste.org – US$ 1.315,- (ca. EUR 1.195,-)
.com
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0123.com – US$ 252.500,- (ca. EUR 229.545,-)
gamewin.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 31.818,-)
ocb.com – US$ 27.500,- (ca. EUR 25.000,-)
oir.com – US$ 24.999,- (ca. EUR 22.726,-)
voet.com – EUR 16.500,-
worldwideweb.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 16.364,-)
finmarket.com – US$ 16.500,- (ca. EUR 15.000,-)
decadent.com – US$ 13.500,- (ca. EUR 12.273,-)
olxgroup.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.091,-)
unhackable.com – US$ 9.999,- (ca. EUR 9.090,-)
foldingchairs.com – US$ 9.500,- (ca. EUR 8.636,-)
incentivized.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 7.727,-)
nchain.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.364,-)
likeon.com – EUR 5.500,-
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
VALENCIA – PREMIERE FÜR „BRANDS AND DOMAINS“
Für Anfang Dezember lädt Dietmar Stefitz zu einem neuen Format: brandand.domains wendet sich an Unternehmen, die bereits über eine eigene Domain-Endung verfügen, und solche, die sich um eine eigene .brand-Domain bewerben wollen.
Dietmar Stefitz, bekannt als Organisator der Domaining Europe Konferenz, die lange Jahre regelmäßig in Valencia (Spanien) und zuletzt in Den Haag (Niederlande) stattfand, hat ein neues Konferenzprojekt: „Brands and Domains“ (bandsand.domains). Zusammen mit der .brand Registry Group organisiert er die neue Konferenz, die erstmals am 01. Dezember 2016 in Valencia stattfindet. Dort sollen Experten für Marketing, für den Betrieb von Registries und von Suchmaschinen mit den Unternehmen zusammengebracht werden, die Inhaber einer .brand sind. Auch Unternehmen, die in Zukunft eine Bewerbung um eine .brand planen, sind angesprochen. Zur Zeit handelt es sich bei dieser Veranstaltung um die einzige, die sich allein den .brand-TLDs widmet. Sie beginnt am 01. Dezember um 09:00 Uhr und endet gegen 20:00 Uhr nach einem „Eyeopener“. Dazwischen gibt es Vorträge und Panels, die sich mit den unterschiedlichen Anforderungen an Unternehmen beschäftigen, darunter Rechtsfragen oder wie man sich auf die nächste Bewerbungsrunde vorbereitet. Die Keynote spricht Ingrid Baele (Vizepräsidentin Philips), in der sie die globale Domain-Strategie von Philips darstellt. Ebenfalls mit dabei sind unter anderem Guillaume Pahud (CEO dot stories), Martin Sutton (Brand Registry Group) sowie Marie-Emmanuelle Haas und Nacho Amadoz (puntCAT).
Wer danach noch Zeit und Lust auf eine weitere Veranstaltung hat: am Folgetag, dem 02. Dezember 2016, findet am selben Ort „The Name Show“ (thename.show) statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Veranstalter Dietmar Stefitz, zusammen mit einem Team von Social Media Managern, Webmastern und weiteren, wollen mit „The Name Show“ die Aufmerksamkeit für die neuen Endungen erhöhen. Valencia ist dabei eine Station von mehreren, welche die Show auf der iberischen Halbinsel absolviert.
Die Konferenz Brands & Domains findet am 01. Dezember 2016 im Hotel Sorolla Palace, Avinguda Cortes Valencianas 58, 46015 Valencia, Spanien. statt. Der „Full Conference Pass“ kostet EUR 259,- (zuzüglich EUR 54,39 Umsatzsteuer). Wer an dem Thema interessiert ist, sollte zugreifen, da die Teilnehmeranzahl begrenzt ist.
Weitere Informationen und Anmeldung für Brands and Domains unter:
> http://brandsand.domains/
Weitere Informationen und Anmeldung für The Name Show unter:
> http://thename.show
Quelle: brandsand.domains, onlinedomain.com, domaininvesting.com