Themen: EU – VO-Vorschlag setzt Domain-Branche unter Druck | IPv4 – RIPE von eigenen Mitgliedern bedrängt | TLDs – Neues von .club, .tg und .vip | URS – Audi suspendiert audi.auto und audi.cars | Domain-Management – Handbuch von MarkMonitor | antalya.de – Urlaubsparadies für EUR 20.000,- | Berlin – #soko16 findet im September 2016 statt
EU – VO-VORSCHLAG SETZT DOMAIN-BRANCHE UNTER DRUCK
Handelt es sich bei den Regelungen zum Verbraucherschutz innerhalb der EU um einen zahnlosen Papiertiger? Diese Sorge treibt zumindest die EU-Kommission umher, weshalb ein neuer Vorschlag den Behörden mehr Macht verleihen soll. Auch die Domain Name Industry wäre in erheblichem Maße betroffen.
Die EU-Kommission ist unzufrieden. Trotz der so genannten CPC-Verordnung hat man ein hohes Maß an Verstößen gegen grundlegende Verbrauchergesetze der Union festgestellt. Laut einer Untersuchung hätten die koordinierten Scans von Webseiten zum Internethandel („Sweeps“) Nichterfüllungsquoten von grundlegenden Verbrauchergesetzen zwischen 32 und 69 Prozent ermittelt. Zwei Drittel der 37.000 Einzelbeschwerden, die 2014 bei den Europäischen Verbraucherzentren eingingen, hätten den grenzüberschreitenden Online-Handel betroffen. Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen würden keine starke und gleichmäßige Durchsetzung der Verbrauchergesetze in der Union gewähren, was jedoch für die Erhaltung eines dynamischen, digitalen Binnenmarktes erforderlich ist. Zur Behebung der identifizierten Mängel sei daher ein Gesetzgebungsvorschlag erforderlich; diesen „Vorschlag für eine Verordnung des EU-Parlaments und des Rates über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden“ hat die EU-Kommission am 25. Mai 2016 erstmals veröffentlicht.
Die Verordnung soll die Bedingungen festlegen, unter denen die zuständigen Behörden, die in den Mitgliedstaaten für die Durchsetzung des Verbraucherschutzrechts verantwortlich sind, untereinander und mit der Kommission zusammenarbeiten, um die Einhaltung dieser Gesetze und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts sicherzustellen und um den Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher zu fördern. Die Rechtsgrundlage für den Vorschlag bildet Artikel 114 AEUV. Insbesondere im digitalen Umfeld sollten die zuständigen Behörden Verstöße schnell und effektiv abstellen können, vor allem wenn der Händler beim Verkauf von Waren oder Dienstleistungen seine Identität verschleiert oder innerhalb der Union oder in ein drittes Land umzieht, um sich der Strafverfolgung zu entziehen.
Für die Domain-Branche von Bedeutung ist Artikel 8, der die so genannten Mindestbefugnisse der zuständigen Behörde festlegt. Konkret erwähnt sind Domains in Absatz 2 Abschnitt b), g) und l). Jede zuständige Behörde verfügt demnach mindestens über die folgende Befugnisse und übt diese nach den Bedingungen des Artikels 9 aus, um
b) die Bereitstellung aller relevanten Dokumente, Daten oder Informationen in jeglicher Form oder jeglichem Format, unabhängig von dem Medium, auf dem sie gespeichert, oder dem Ort, an dem sie aufbewahrt werden, durch jede natürliche oder juristische Person, einschließlich Banken, Internet-Dienstanbietern, Registern und Registrierungsstellen für Domainnamen und Anbietern von Hostdiensten zu verlangen, unter anderem zur Feststellung und Verfolgung von Daten- und Finanzströmen oder zur Feststellung der Identität der an Daten- und Finanzströmen beteiligten Personen, der Bankverbindung und des Besitzes von Webseiten;
g) einstweilige Maßnahmen anzuordnen, um eine schwerwiegende und nicht wiedergutzumachende Schädigung der Verbraucher zu verhindern, insbesondere die Sperrung einer Webseite, Domain oder einer ähnlichen digitalen Seite, Dienstleistung oder eines Kontos;
l) eine Webseite, Domain oder eine ähnliche digitale Seite, Dienstleistung oder ein Konto oder einen Teil davon abzuschalten; dies schließt auch die Aufforderung an Dritte oder andere Behörden ein, solche Maßnahmen durchzuführen.
Um sicherzustellen, dass Händler ausreichend von Verübung von Verstößen abgehalten werden und dass sie nicht von diesen Verstößen profitieren, plant die EU-Kommission zudem Sanktionsregeln. So sollen die Verbraucher das Recht auf Entschädigung für Schäden in Folge solcher Verstöße erhalten. Freilich handelt es sich bei dem Vorschlag bisher nur um einen Entwurf, von dem abzuwarten bleibt, ob und in welcher Fassung er jemals in Kraft tritt. Sollte dies der Fall sein, wären die behördlichen Möglichkeiten, Registries und Registrare zur Abschaltung oder gar Löschung von Domains zu zwingen, jedoch erheblich erweitert.
Den Vorschlag der EU-Kommission finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1393
Quelle: eigene Recherche
IPV4 – RIPE VON EIGENEN MITGLIEDERN BEDRÄNGT
Die Bemühungen, an eine der begehrten IPv4-Adressen zu kommen, treiben seltsame Blüten: wie das RIPE meldet, ist die Mitgliederzahl binnen eines Jahres förmlich explodiert. Damit steigt aber der Druck, endgültig auf IPv6 zu wechseln.
Fünf Regional Internet Registries (RIRs) kümmern sich weltweit um die Zuteilung von IP-Adressen: Réseaux IP Européens Network Coordination Centre (RIPE NCC) für Europa, den Mittleren Osten und Teile von Zentralasien, American Registry for Internet Numbers (ARIN) in USA, Kanada, Bermuda, den Bahamas und Teilen der Karibik, Asia-Pacific Network Information Centre (APNIC) für die Region Asien und den Pazifik, Latin American and Caribbean Internet Addresses Registry (LACNIC) für Lateinamerika und die Karibik sowie African Network Information Centre (AfriNIC) für Afrika. Die RIRs sitzen damit an der Schnittstelle für eines der derzeit begehrtesten Güter im Internet: IP-Adressen im Format IPv4. Rund um den Globus gehen diese Adressen aus; so meldete etwa ARIN bereits im Herbst 2015: „IPv4 Free Pool Reaches Zero“.
Der Streit um dieses knappe Gut nimmt nun bizarre Züge an. Anlässlich des 72. RIPE-Treffens in Kopenhagen gab dessen Managing Director Axel Pawlik bekannt, dass die Organisation zwischen Mai 2015 und Mai 2016 über 2.000 neue Mitglieder hinzugewonnen hat – bei insgesamt etwa 13.000 Mitgliedern also ein deutlicher Anstieg. Erklärtes Ziel der Neumitglieder: sich auf diese Weise einen Zugriff auf die Zuteilung eines IPv4-Adressblocks /22 zu sichern. Dies zwang den RIPE-Vorstand im November letzten Jahres sogar dazu, Mehrfachmitgliedschaften ausdrücklich zu verbieten – mit der Folge, dass zahlreiche neue Gesellschaften gegründet wurden. Begleitet wurde der Mitgliederzugewinn von der Forderung, die strengen Vergaberegeln für eine Zuteilung der Adressblöcke („each LIR is entitled to receive exactly one /22 – no more, no less“) zu lockern und eine Mehrfachvergabe zu erlauben; andernfalls würden die Altmitglieder profitieren, die sich bereits in der Vergangenheit mit IPv4-Adressen hätten eindecken können. Dem trat der RIPE-Vorstand Remco van Mook entschieden entgegen und forderte, die Einmalzuteilung für die IPv4-Adressreserven ein für alle Mal festzuschreiben. Damit blieb er allerdings ungehört: die Mehrheit stimmte für Mehrfachmitgliedschaften und dürfte damit das Rennen um die letzten freien IPv4-Adressen weiter angeheizt haben.
Die Lösung liegt so nahe: mit IPv6 steht längst ein Nachfolger bereit, der 3,4 x 10 hoch 38 IP-Adressen erlaubt und somit genügend freie Adressen bietet. Die Unternehmen fürchten jedoch zum einen technische Probleme durch einen Parallelbetrieb von IPv4 und IPv6 als auch enorme Kosten durch die Umrüstung. Erst wenn die Kosten für IPv4-Adressen diesen Aufwand übersteigen, dürfte auch der letzte verstehen, dass an IPv6 niemand mehr vorbei kommt.
Quelle: heise.de, eigene Recherche
TLDS – NEUES VON .CLUB, .TG UND .VIP
Togos Endung ist wieder in staatlicher Hand: nach jahrelanger privat betriebener Registry unterliegt .tg jetzt wieder hoheitlicher Kontrolle. Derweil gewährt .club Einblick in die Finanzen, während .vip einen Glanzstart hinlegt – hier unsere Kurznews.
Mehr als 18 Mio. Domains bei mehr als 1.000 delegierten Endungen – nüchtern betrachtet, scheint das Geschäft mit nTLDs eine Goldgrube zu sein. Doch lohnt sich auch der Betrieb einzelner neuer Domain-Endungen? Einen Einblick gewährte Colin Campbell, CEO der .club-Registry CLUB Domains LLC. Im Jahr 2015 hat man aus Registrierungen Einnahmen in Höhe von US$ 7 Mio. erzielt, davon US$ 2,5 Mio. aus Premium-Verkäufen. Die Ausgaben betrugen jedoch US$ 8 Mio., wovon allein US$ 5,75 Mio. auf das Marketing entfielen. Unter dem Strich bleibt ein Verlust von US$ 1 Mio. Zieht man in Betracht, dass .club zum Jahresende 2015 rund 555.000 Domain-Registrierungen verzeichnete und damit eine der erfolgreichsten nTLDs war, dürfte der weit überwiegende Teil anderer neuer Endungen noch größere Verluste einstecken. Für Campbell besteht aber kein Anlass zur Sorge: 2016 will .club eine schwarze Null schreiben, um sodann 2017 Gewinne zu erzielen.
Die in Westafrika gelegene Republik Togo hat nach Medienberichten die Hoheit über ihre Landesendung .tg zurückerhalten. Seit dem Jahr 1996 hatte „Cafe Informatique et Telecommunications“, ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen, die Aufgabe eines TLD-Managers inne. Am 11. Februar 1998 schuf Togo jedoch die Autorite de Reglementation des Secteurs de Postes et de Telecommunications (ART&P); am 14. Mai 2012 wurde ART&P sodann zum administrativen Manager für .tg ernannt. Seither arbeitet man an der Redelegierung, die nach dem Wunsch sowohl von „Cafe Informatique et Telecommunications“ als auch ART&P möglichst sanft ablaufen soll. Die Gespräche sind nun abgeschlossen: am 26. Mai 2016 hat ART&P mit der Migration der primären Nameserver begonnen, die künftig unter staatlicher Aufsicht stehen. Im nächsten Schritt will man an der Popularität von .tg-Adressen arbeiten; dazu gehört unter anderem, die bisher hohen Gebühren von zwischen US$ 77,- und 144,- im Jahr den Kosten von .com-Domains von zwischen US$ 6,- und 11,- im Jahr anzunähern. Weitere Neuregelungen sind nicht ausgeschlossen.
Minds+Machines Group Limited, Verwalterin der neuen Top Level Domain .vip, lässt die Korken knallen: in den ersten 5 Tagen nach dem Start der Live-Phase am 17. Mai 2015 stieg die Anzahl der registrierten Domain-Namen auf 203.720. Damit verzeichnet .vip den bisher besten Start einer nTLD; zum Vergleich: die aktuell Führende in der nTLD-Rangliste .xyz benötigte 21 Tage, um in ähnliche Regionen vorzustoßen. Auch finanziell hat sich .vip bisher gelohnt: an „billings and orders“ hat Minds+Machines bisher US$ 3,2 Mio. erzielt und damit zumindest jene US$ 3,1 Mio. eingespielt, die man im September 2014 im Rahmen einer Auktion für .vip zahlen musste. Besonders hoch ist – kaum verwunderlich – das Interesse an .vip in China: rund 80 Prozent der Registrierungen kommen aus dem Reich der Mitte, das zuletzt auch .com zu neuen Höhen getrieben hat. Von besonderer Hilfe soll dabei gewesen sein, dass .vip zwar Premium-Domains zu erhöhten Gebühren verkauft, die Premium-Gebühr aber nur einmal anfällt und nicht, wie bei anderen Endungen, jährlich zu zahlen ist. Allerdings gilt auch hier: wie nachhaltig das Domain-Interesse aus China ist, bleibt abzuwarten.
Quelle: domainnamewire.com, telecompaper.com, mmx.co
URS – AUDI SUSPENDIERT AUDI.AUTO UND AUDI.CARS
Die deutsche Audi AG erstritt in einem URS-Verfahren eine Suspendierung der beiden Domains audi.auto und audi.cars. Allerdings fragt man sich, warum sie kein UDRP-Verfahren führte.
Die weltweit bekannte Audi AG mit Sitz in Ingolstadt wendet sich im Rahmen eines Uniform Rapid Suspension (URS) Verfahrens gegen Herrn Sammy Quraan aus New Jersey (USA), der am 26. Januar 2016 die Domains audi.auto und audi.cars über GoDaddy registrierte. Die Domains weisen auf eine „Under Construction“-Seite. Die Audi AG sieht dadurch ihre über 50 Jahre alten Markenrechte verletzt. Sie hatte ihre Marke im Trademark Clearinghouse eingetragen; die Domain-Registrierungen erfolgten innerhalb der Claims Service-Phase, so dass der Domain-Inhaber vor Registrierung der beiden Domain-Namen auf die Markenrechte von Audi hingewiesen wurde. Als „Examiner“ für das URS-Verfahren wurde Charles K. McCotter bestimmt.
Charles K. McCotter hatte in diesem Falle leichtes Spiel: er entschied auf Suspendierung der Domains (Claim Number: FA16050 01673931). Die Identität von Domains und Marken war eindeutig. Die Domain-Namen werden nicht für gutgläubige Angebote von Waren und Dienstleistungen genutzt, sondern es wird lediglich eine „Under Construction“-Seite angezeigt. Die Beschwerdeführerin hat den Gegner nicht autorisiert, die Marke Audi zur Registrierung von Domains zu nutzen. Der Gegner ist weder mit der Beschwerdeführerin geschäftlich verbunden, noch kennt man ihn unter dem Begriff „Audi“ und den beiden Domains. Aufgrund dessen sah Charles K. McCotter keine legale Nutzung der Domains auf Seiten des Gegners. Während der Registrierung der Domains wusste der Gegner auch von der Marke der Beschwerdeführerin: Die Registrierung erfolgte im Zeitfenster des Claims Service; der Gegner muss also, bevor er die Domains verbindlich bestellen konnte, den Hinweis auf die bestehende Marke von Audi angezeigt bekommen haben. Zudem weisen die beiden Endungen, unter denen der Gegner die Domains registrierte, auf das Kerngeschäft von Audi. Der Gegner nutzt die Domains ferner nicht aktiv, seit er sie registriert hat. Nach alle dem ging Charles K. McCotter von einer bösgläubigen Registrierung und Nutzung der Domains aus und verfügte die Suspendierung.
Eine einfache und klare Angelegenheit, dieser Fall. Es stellt sich jedoch die Frage, warum Audi hier lediglich die Suspendierung der Domains durch ein URS-Verfahren veranlasste und nicht ein UDRP-Verfahren angestrengt hat, bei dem die Domains hätten übertragen werden können. Der Umstand, dass Audi seine eigene Branddomain .audi hat, ist keine ausreichende Antwort. Mit der eigenen Top Level Domain erschöpft sich nicht ein angemessenes Markenschutzkonzept, zumal die beiden Domains genau auf den Sektor zielen, auf dem Audi sein Geschäftsfeld hat.
Die URS-Entscheidung über die Domains audi.auto und audi.cars finden Sie unter:
> http://www.adrforum.com/domaindecisions/1673931D.htm
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: adrforum.com
DOMAIN-MANAGEMENT – HANDBUCH VON MARKMONITOR
Mit mittlerweile 1.000 delegierten Domain-Endungen wird der Umgang mit diesen und die Markenstrategie für Markeninhaber immer aufwendiger. Wer besser Marken und Domain-Namen koordinieren und letztere verwalten will, findet die umfangreichen und notwendigen Informationen im „Domain Management Handbook“ von MarkMonitor.
MarkMonitor bietet seit mehr als 15 Jahren Dienstleistungen zum Schutz von Marken im Internet an. Auf diese jahrelange Erfahrung stützt sich das jetzt erschienene „Domain Management Handbook“, das MarkMonitor kostenlos auf seiner Website zum Herunterladen anbietet. Allerdings muss man gewillt sein, vorher Angaben über sich und das Unternehmen, für das man tätig ist, zu machen. Hat man Namen, eMail-Adresse, Job-Titel, Unternehmensname und den Sitz des Unternehmens auf der Website hinterlassen, kann man die 41 Seiten umfassende .pdf-Datei herunterladen.
Das Handbuch bietet zunächst ein ausführliches Inhaltsverzeichnis, das dem Leser die klar strukturierten Themen dieses Büchleins aufzeigt: Von den „Domain Registration Basics“ über „New gTLDs“ geht es bis zu einem umfangreichen Glossar am Ende, in dem man alle Fachbegriffe verständlich erklärt bekommt, und in einer eigenen Rubrik auf die ICANN-relevanten Abkürzungen und Institutionen dargestellt findet. Nach einer kurzen Einführung, in der das Zielpublikum („companies with a global presence“) und der Grund für das Büchlein erklärt wird, nämlich dass sich aufgrund der neuen Endungen die Anforderung an das Marken- und Domain-Managing geändert haben, geht es um die Grundlagen der Registrierung von Domains. Die Frage, welche Domain-Namen und Vertipperdomains zu registrieren sind, hängt, so erfährt der Leser, davon ab, ob es sich um eine Kernmarke handelt, die in mehr als 30 Ländern angemeldet ist, oder lediglich um eine so genannte Schlüsselmarke, die in 15 bis 30 Ländern angemeldet ist. Es wird empfohlen, soweit wie möglich einen einheitlichen WHOIS-Eintrag für alle Domains zu nutzen, dazu standardisierte Nameserver einzurichten und alle Domains auf Inhalte zu leiten. Das Handbuch empfiehlt, alle Domains bei einem Registrar unterzubringen und gibt klare Anweisungen und einen Strukturplan, wie ein Transfer abzulaufen hätte. Fragen zum Umgang mit den neuen Domain-Endungen, den für diese geschaffenen Right Protection Mechanism mit Trademark Clearinghouse, Claims Service, URS usw. werden beantwortet. In einem Kapitel zur Domain-Sicherheit werden Angriffspunkte kurz dargestellt, und in einem Abschnitt die „Domain Security Best Practices“ vorgestellt. Schließlich werden auch Fragen zur Rettung von Domains beantwortet, die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten aufgezeigt und auch hier eine Empfehlung zur Priorisierung je nach Kern- oder Schlüsselmarke und der Schwere der Auswirkung der Rechtsverletzung gegeben. In weiteren Kapiteln gibt das Handbuch sodann Tipps für den Start eines neuen Produkts, für eine Überprüfung des Domain-Portfolios auf überflüssige Domains und zu guter Letzt für den Kauf oder Verkauf von Domains.
Das 41-seitige englischsprachige „Handbook Domain Management“ von MarkMonitor sollte in keinem Unternehmen fehlen. Domain- und Markenverantwortliche kommen nicht umhin, dieses Büchlein durchzuarbeiten und zu überprüfen, wie auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse die eigene Domain- und Markenstrategie verbessert werden kann. Wir empfehlen das Handbuch damit uneingeschränkt.
Sie finden das Domain-Management Handbook unter:
> https://info.markmonitor.com/handbook_domainmanagement
Quelle: markmonitor.com, onlinedomain.com
ANTALYA.DE – URLAUBSPARADIES FÜR EUR 20.000,-
Die vergangene Domain-Handelswoche lieferte wieder schwächere Zahlen. Die teuerste Domain war acure.com mit einem Preis von US$ 65.000,- (ca. EUR 58.036,-). Dafür war aber die deutsche Endung gut besetzt, und es gab eine Auktion von Domains unter neuen Endungen in China, die beträchtliche Preise hervorrief.
Unter .com waren die Preise wieder mal die besten: acure.com erzielte US$ 65.000,- (ca. EUR 58.036,-) und ffg.com als eine von drei Drei-Zeichen-Domains US$ 60.000,- (ca. EUR 53.571,-). Ihr folgten nwt.com für US$ 40.000,- (ca. EUR 35.714,-) sowie uio.com zu einem Preis von US$ 21.600,- (ca. EUR 19.286,-).
Die deutsche Endung .de war bei den Länderendungen stark vertreten und lieferte mit antalya.de zum Preis von EUR 20.000,- den höchsten Wert. An zweiter Position lag die kolumbianische urlaub.co mit EUR 10.000,-. Ebenfalls hochpreisig zeigte sich die Schweiz mit hochzeitskarte.ch für EUR 8.000,- und geburtskarte.ch für EUR 7.500,-.
Die neuen Endungen überzeugten bei einer Auktion bei Alibaba’s AliAuction (TaoBao.com) am 20. Mai 2016. In der Auktion zeigten sich an prominenter Stelle sechs .vip-Domains. Die Endung ist derzeit der Überflieger und liefert erstaunliche Registrierungszahlen. Kein Wunder also, wenn Ergebnisse wie i.vip zum Preis von CNY 320.000,- (ca. EUR 43.837,-) und 18.vip für CNY 209.000,- (ca. EUR 28.631,-) zu Tage treten. Insgesamt brachte die Auktion von insgesamt 22 nTLDs, von denen wir hier lediglich 18 gelistet haben, da die weiteren vier aus asiatischen Zeichen bestehen, US$ 253.916,- (ca. EUR 226.711,-). Unabhängig davon wurden auch andernorts nTLDs gekauft: nina.bio ging zum Preis von US$ 4.000,- (ca. EUR 3.571,-), gefolgt von rohin.bio für US$ 1.950,- (ca. EUR 1.741,-) und traverse.cloud für US$ 1.230,- (ca. EUR 1.098,-).
Die alten generischen Endungen .org und .net waren sehr dünn besetzt. Allerdings lieferte .net mit bbr.net zu einem Preis von US$ 20.525,- (ca. EUR 18.326,-) gleichwohl ein Glanzlicht. Die vergangene Domain-Handelswoche war damit eher schwach, aber interessant.
Länderendungen
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antalya.de – EUR 20.000,-
hawk.de – EUR 8.900,-
miners.de – EUR 8.000,-
beach.de – EUR 5.999,-
kreditperclick.de – EUR 5.000,-
miteinander.de – EUR 4.900,-
garagen24.de – EUR 2.826,-
bigsun.de – EUR 2.500,-
urlaub.co – EUR 10.000,-
robots.co – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.250,-)
slice.co – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.463,-)
hochzeitskarte.ch – EUR 8.000,-
geburtskarte.ch – EUR 7.500,-
bugaboo.co.uk – GBP 3.350,- (ca. EUR 4.405,-)
drip.io – US$ 4.500,- (ca. EUR 4.018,-)
herbs.eu – EUR 4.000,-
bri.co.uk – GBP 2.825,- (ca. EUR 3.715,-)
renov.fr – EUR 3.600,-
powertec.eu – EUR 3.526,-
mobiliaro.es – EUR 2.800,-
Neue Endungen
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i.vip – CNY 320.000,- (ca. EUR 43.837,-)
18.vip – CNY 209.000,- (ca. EUR 28.631,-)
che.vip – CNY 180.000,- (ca. EUR 24.658,-)
10.top – CNY 135.000,- (ca. EUR 18.494,-)
aa.xyz – CNY 130.000,- (ca. EUR 17.809,-)
tm.vip – CNY 100.000,- (ca. EUR 13.699,-)
16.xyz – CNY 92.900,- (ca. EUR 12.726,-)
mk.top – CNY 85.000,- (ca. EUR 11.644,-)
100.vip – CNY 76.000,- (ca. EUR 10.411,-)
520.vip – CNY 73.500,- (ca. EUR 10.069,-)
80.xyz – CNY 72.100,- (ca. EUR 9.877,-)
nt.xyz – CNY 48.001,- (ca. EUR 6.575,-)
air.top – CNY 35.010,- (ca. EUR 4.796,-)
198.xyz – CNY 30.800,- (ca. EUR 4.219,-)
aaa.xyz – CNY 21.801,- (ca. EUR 2.986,-)
zhubao.top – CNY 20.200,- (ca. EUR 2.767,-)
daili.top – CNY 15.200,- (ca. EUR 2.082,-)
ok.top – CNY 10.800,- (ca. EUR 1.479,-)
nina.bio – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.571,-)
rohin.bio – US$ 1.950,- (ca. EUR 1.741,-)
traverse.cloud – US$ 1.230,- (ca. EUR 1.098,-)
Generische Endungen
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bbr.net – US$ 20.525,- (ca. EUR 18.326,-)
vr-games.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.679,-)
geoitalia.org – US$ 1.251,- (ca. EUR 1.117,-)
.com
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acure.com – US$ 65.000,- (ca. EUR 58.036,-)
ffg.com – US$ 60.000,- (ca. EUR 53.571,-)
nwt.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 35.714,-)
uio.com – US$ 21.600,- (ca. EUR 19.286,-)
antonia.com – GBP 14.000,- (ca. EUR 18.411,-)
6047.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 11.161,-)
ncommerce.com – EUR 10.000,-
scentium.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.929,-)
driftboat.com – US$ 8.995,- (ca. EUR 8.031,-)
jjmc.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 7.589,-)
drklein.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.357,-)
rapidrefi.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.357,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, onlinedomain.com
BERLIN – #SOKO16 FINDET IM SEPTEMBER 2016 STATT
Die von telemedicus.info initiierte Sommerkonferenz (#soko16) findet zum dritten Mal statt. Anfang September treffen sich in Berlin Juristen und Politiker, um sich dem Thema „Die Macht der Plattformen“ zu widmen. Die Keynote-Rede hält die Europaabgeordnete Julia Reda.
Noch im März diesen Jahres hieß es bei telemedicus.info, man wolle einen eigenen Geschäftsführer für die #soko16 einsetzen und die neue Landingpage in einigen Wochen online stellen. Inzwischen ist ausreichend Zeit vergangen, und der langjährige Telemedicus-Autor Hans-Christian Gräfe ist – wie angekündigt – Geschäftsführer der #soko16 geworden. Er bündelt die Organisation der #soko16. Auch die Landingpage ist da und voll von Informationen über die vom 03. bis 04. September 2016 in Berlin stattfindende Konferenz. Erfreulicherweise konnten Telemedicus und Hans-Christian Gräfe die Europaabgeordnete Julia Reda für die Keynote gewinnen. Frau Reda ist Abgeordnete der Piratenpartei und bestens bekannt für ihr Engagement für ein besseres Urheberrecht. In ihrer Keynote widmet sie sich allerdings dem Leitthema der Konferenz, nämlich Fragen wie etwa „Was ist eine Plattform?“ und „Was macht sie juristisch relevant“? Daneben sind zahlreiche bekannte Juristen wie der Rechtsanwalt Thorsten Feldmann, Linda Kuschel, Rechtsanwältin Sabine LeutheusserSchnarrenberger, Rechtsanwalt und Autor Dominik Höch sowie weitere Professoren, Experten aus der Wirtschaft und spezialisierte Anwälte als Referenten und Diskutanten geladen. Die #soko16 verspricht eine so unterhaltsame wie informative Veranstaltung zu werden, bei der diesmal – dem Wunsche und Anregungen der Teilnehmer im vergangenen Jahr entsprechend – Diskussionen mehr Raum einnehmen werden.
Die Telemedicus #soko16 findet vom 03. bis 04. September 2016 in Berlin statt. Der genaue Ort wird noch bekannt gegeben. Die Teilnahme kostet zwischen EUR 5,- und EUR 35,-. Derzeit sind noch Plätze verfügbar.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.telemedicus.info/soko16/
Quelle: telemedicus.info