Themen: nTLDs – nächste Einführungsrunde erst ab 2020 | .brands – ICANN setzt Registries unter Druck | TLDs – Neues von .eu, .sg und .sport | UDRP – Gelbe Seiten setzen sich vor WIPO durch | Sweetman – ein Domain-Käufer-Broker packt aus | 746.com – drei Ziffern bringen US$ 121.000,- | UWG – Sommerakademie der Wettbewerbszentrale
NTLDS – NÄCHSTE EINFÜHRUNGSRUNDE ERST AB 2020
Wer wegen der nächsten Runde zur Einführung neuer globaler Top Level Domains bereits mit den Hufen scharrt, muss sich noch eine ganze Weile gedulden: frühestens im Jahre 2020 soll es wieder soweit sein.
Über vier Jahre sind vergangen, seit am 12. Januar 2012 die Internet-Verwaltung ICANN das Bewerbungsfenster für eine neue Domain-Endung geöffnet hat. Bis Ende Mai 2012 gingen daraufhin insgesamt 1.930 Bewerbungen aus 60 Ländern und Territorien im TLD Application System (TAS) von ICANN ein. Auch wenn mittlerweile knapp 1.000 Endungen delegiert sind, dauert die Bearbeitung der Bewerbungen noch an; erst im Laufe dieses Jahres sollen alle Prüfungen abgeschlossen sein. Das hielt ICANN jedoch schon im Jahr 2014 nicht davon ab, die nächste Einführungsrunde vorzubereiten. „In den vergangenen Monaten gab es ein wachsendes Interesse am Zeitplan für die nächste Bewerbungsrunde”, teilte Akram Atallah, Präsident von ICANNs Global Domain Division, im Oktober 2014 mit. Das Bewerberhandbuch sehe ausdrücklich vor, die nächsten Runden so schnell wie möglich zu starten.
Ganz so schnell wird es jedoch nicht gehen. Anlässlich des Anfang Mai 2016 in Genf abgehaltenen „World Summit on the Information Society“ (WSIS) deutete Atallah an, dass das Jahr 2020 der realistischste Zeitpunkt für die nächste Einführungsrunde sei. Wörtlich sagte Atallah: „Everyone keeps asking me when the next round will be. The timeline is drifting towards the end of 2017 for all the reviews to happen but the PDPs could take longer, and based on all of that there will be input and recommendations to the board. Depending on what recommendations we get, this will dictate the amount of work we have to do to prepare for the next round. In my view, it will be tough to see the next round opening up before a 2018-2019 timeframe. That is optimistic. Depending on the changes needed from this round to next, the work could take us into 2020 before we can open the next round.“ Atallah betonte, dass man in jedem Fall erst die aktuelle Einführungsrunde auswerten werde, um die notwendigen Schlüsse zu ziehen. Damit zielte er insbesondere auf die von der US-Regierung angestrebte Stärkung der Verbraucherinteressen ab. Im Juni 2016 soll hierzu eine globale Verbraucherbefragung stattfinden, der weitere Studien im September folgen. Parallel sollen die Tätigkeiten des Trademark Clearinghouse einer unabhängigen Untersuchung unterzogen werden. Schließlich wird ein Policy-Prozess der Generic Names Supporting Organization (GNSO) initiiert, der sich ebenfalls umfassend mit den Ergebnissen der aktuellen Runde befasst.
Wer die Arbeit ICANNs in den vergangenen Jahren verfolgt hat, sollte diese Ankündigungen allerdings eher als Hinweis verstehen, dass die nächste Runde erst nach dem Jahr 2020 beginnen wird, zumal in der Zwischenzeit noch der komplizierte Prozess der IANA-Transition abzuwickeln sein wird. Angesichts zahlreicher Herkules-Aufgaben ist der Termin 2020 also eher spekulativer Natur.
Quelle: worldtrademarkreview.com
.BRANDS – ICANN SETZT REGISTRIES UNTER DRUCK
Die Internet-Verwaltung ICANN zieht die Zügel für .brands deutlich an: gleich zehn Marken-Endungen droht der Entzug des Registry-Vertrages. Ernsthafte Auswirkungen auf Sicherheit und Stabilität des Domain Name Systems sind jedoch nicht zu befürchten.
Über zwei Jahre sind vergangen, seit im Februar 2014 mit .bike, .clothing, .guru, .holdings, .plumbing, .singles und .ventures die sieben ersten nTLDs ihren regulären Registrierungsbetrieb aufgenommen haben. Doch während es einigen nicht schnell genug gehen konnte, zeigen sich vor allem .brands zögerlich: kaum eine weltbekannte Marke setzt ihre Domain-Endung aktiv ein. Wenn die Bayerischen Motorenwerke mit next100.bmw ihren 100sten Geburtstag feiern, sorgt dies bereits für Aufsehen. Aber während einige Endungen zumindest delegiert, also in die Root Zone eingetragen sind, zögern andere selbst diesen Vorgang hinaus. Dem will ICANN nun offenbar ein Ende bereiten: am 4. Mai erhielten zehn .brand-Bewerber mit einer „Termination Notice“ eine Rote Karte. Betroffen sind folgende Endungen:
.africamagic – Electronic Media Network (Pty) Ltd
.dstv – MultiChoice (Proprietary) Limited
.gotv – MultiChoice (Proprietary) Limited
.kyknet – Electronic Media Network (Pty) Ltd
.mnet – Electronic Media Network (Pty) Ltd
.multichoice – MultiChoice (Proprietary) Limited
.mzansimagic – Electronic Media Network (Pty) Ltd
.naspers – Intelprop (Proprietary) Limited
.payu – MIH PayU B.V.
.supersport – SuperSport International Holdings Proprietary Limited
In seinem Schreiben verweist ICANN auf Section 4.3(b) des Registry-Vertrages. Diese Regelung gibt ICANN das einseitige Recht, den Registry-Vertrag zu kündigen, „if Registry Operator fails to complete all testing and procedures for delegation of the TLD into the root zone within twelve months of the Effective Date.“ Diese Frist ist nach Angaben von ICANN schon vor Wochen ausgelaufen; auch eine Schonfrist von weiteren 30 Tagen ist abgelaufen, ohne dass die Delegierung vorangetrieben wurde. Man beabsichtige daher, den Vertrag zu beenden. Grundsätzlich hat ICANN zwar das Recht, die jeweilige Endung auf eine andere Registry weiter zu übertragen; im Fall von .brands dürfte dieser Schritt jedoch schon aus Sorge um die Haftung für Markenverletzungen kaum ernsthaft in Betracht kommen.
Die Trauer der Community über einen möglichen Verlust der zehn Endungen dürfte sich in Grenzen halten, da die freie Registrierung von Second Level Domains ausgeschlossen gewesen wäre. Aktive Domains gibt es mangels Delegierung ohnehin unter keiner dieser Endungen. Allerdings ist die Ankündigung von ICANN auch als Warnschuss für rund 200 weitere .brands zu verstehen, die sich ebenfalls übermäßig Zeit mit der Delegierung lassen; auch ihnen droht eine „Termination Notice“. Gut möglich, dass in den kommenden Wochen zahlreiche .brands den freiwilligen Rückzug antreten und damit das Licht der Online-Welt nie erblicken.
Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1376
Quelle: icann.org
TLDS – NEUES VON .EU, .SG UND .SPORT
Terrorunterstützer bei .sport? Um keine Angriffsmöglichkeiten zu bieten, hat jedenfalls SportAccord ein leitendes Mitglied ausgetauscht. Derweil präzisiert EURid die Vergabebedingungen für .eu, während Singapur für mehr Sicherheit bei .sg sorgt – hier unsere Kurznews.
EURid, Verwalterin der Europa-Domain .eu, macht auf eine Reihe von Änderungen aufmerksam. So weist man darauf hin, dass im Zuge der Einführung internationalisierter Domain-Namen (IDNA2008) folgende Zeichen nicht länger unterstützt werden: Bindestriche an zweiter, dritter und vierter Stelle der Second Level Domain, das Zeichen „ŀ“ (der Buchstabe „L“ gefolgt von einem in dessen Mitte platzierten Punkt, aber ohne weiteres unmittelbar folgende „L“) sowie das Zeichen „ı“ (das punktlose „i“). Domains unter .eu, die derartige Zeichen beinhalten, sind am 6. Mai 2016 ausgelaufen. Betroffene Domain-Inhaber sollten entsprechend informiert sein, vorsorglich aber ihr Domain-Portfolio nochmals prüfen. Zugleich erinnert EURid nochmals daran, dass ab 1. Juni 2016 die Registrierung von .eu-Domains mit kyrillischen Zeichen möglich sein wird. Wer noch Fragen hat: unter der Adresse info@eurid.eu kann man EURid jederzeit per eMail kontaktieren.
Das Singapore Network Information Centre (SGNIC), Registry der Landesendung .sg von Singapur, hat die Einführung eines neuen Sicherheitsmittels angekündigt. Der bereits bei anderen Endungen wie .com und .net eingesetzte „Registry Lock“ macht Änderungen rund um eine .sg-Domain schwieriger. Bei Domains mit „Registry Lock“ muss zum Beispiel der Admin-C die Domain erst entsperren, bevor die Nameserver-Informationen etwa für eine Weiterleitung geändert werden. SGNIC will diesen Service vorerst für sechs Monate testen. Wer ihn nutzen möchte, muss sich bei SGNIC anmelden; besondere Gebühren fallen nicht an. SGNIC ermutigt sämtliche Inhaber einer .sg-Domain, das Angebot zu nutzen. Auch für offizielle Subdomains wie .com.sg, .org.sg, .net.sg, .edu.sg, .per.sg und .gov.sg steht der „Registry Lock“ ab sofort zur Verfügung.
SportAccord, in Lausanne ansässige Bewerberin um die neue globale Top Level Domain .sport, kämpft mit Personalproblemen. Kirsan Nikolajewitsch Iljumschinow, bis 2010 Oberhaupt der Republik Kalmückien und seit 1995 Präsident des Weltschachbundes FIDE, wurde vom US-Finanzministerium wegen mutmaßlicher Unterstützung der syrischen Regierung auf die „Specially Designated Nationals List“ gesetzt; damit wird ihm die Ausübung geschäftlicher Tätigkeiten untersagt. Bei SportAccord wurde Iljumschinow bisher als „executive organ“ geführt, ist seit der Ankündigung der US-Regierung dort aber offenbar durch den spanischen Sportfunktionär Jose Perurena ersetzt worden. Damit will SportAccord offenbar einem Bann von ICANN entgehen, da Sektion 1.1 des Bewerberhandbuchs voraussetzt, dass ICANN „all U.S. laws, rules, and regulations“ einhält. Spiegelbildlich hätte ein Zuschlag für SportAccord das Risiko in sich getragen, dass nicht nur ICANN ins Visier der US-Behörden gerät, sondern auch dem einzigen Mitbewerber, dot Sport Limited, eine Klagemöglichkeit eröffnet wird. Bis wann sich das Schicksal von .sport entscheidet, bleibt abzuwarten; derzeit sind auch im Zusammenhang mit der Plural-Variante .sports Schiedsgerichtsverfahren anhängig.
Weitere Informationen zum „Registry Lock“ von .sg finden Sie unter:
> https://registrylock.sgnic.sg/
> https://www.sgnic.sg/registry-lock.html
Quelle: eurid.eu, sgnic.sg, icann.org
UDRP – GELBE SEITEN SETZEN SICH VOR WIPO DURCH
In einer UDRP-Entscheidung stritten zwei deutsche Parteien vor der WIPO über die Domain-Namen gelbeseiten.online und gelbeseiten.xyz. Die auf Englisch verfasste Entscheidung traf Rechtsanwalt Dr. Torsten Bettinger (München).
Die Gelbe Seiten Zeichen-GbR mit Sitz in Frankfurt am Main, eine Tochter der DeTeMedien Deutsche Telekom Medien GmbH, die wiederum Tochter der Deutsche Telekom AG ist, ging gegen den Inhaber der Domains gelbeseiten.online und gelbeseiten.xyz vor. Der Inhaber der Domains wohnt in Berlin, beide Domains hatte er im Oktober 2015 registriert. Die Beschwerdeführerin sieht sich in ihren Markenrechten verletzt. Den Begriff „Gelbe Seiten“ nutzt sie und ihre rechtliche Vorgängerin seit rund 45 Jahren; allein 2014 produzierte sie die Gelben Seiten in einer Auflage von 26 Mio. Telefonbüchern. Sie ist Inhaberin mehrerer nationaler und internationaler Marken, die sie in den 1990ern angemeldet hatte, und ist im Internet unter gelbeseiten.de erreichbar. Ihre Marke hatte sie zudem auch im Trademark Clearinghouse angemeldet. Sie startete ein UDRP-Verfahren vor der World Intellectual Property Organization (WIPO) gegen den Domain-Inhaber. Der Beschwerdegegner meldete sich nicht zur Sache. Als Panelist wurde der Rechtsanwalt Torsten Bettinger bestellt.
Er prüfte die Sache schnörkellos durch und kam zu dem Ergebnis, dass die Beschwerde berechtigt ist und die Domain-Namen daher auf die Beschwerdeführerin zu übertragen sind (WIPO Case No. D2016-0540). Die Domains des Gegners entsprechen vollständig der Marke der Beschwerdeführerin. Diese hatte einen Beweis des ersten Anscheins erbracht, dass der Gegner keine Rechte und kein legitimes Interesse an den Domains hat. Vielmehr bot er die Domain gelbeseiten.online über eine Registrarseite zum Kauf an, und benutzte gelbeseiten.xyz gar nicht, also nutzte er sie auch nicht für ein legitimes Interesse. Dem setzte er nichts entgegen. Auch die Bösgläubigkeit bestätigte Rechtsanwalt Bettinger: Den Begriff „Gelbe Seiten“ nutzt die Beschwerdeführerin und ihre Vorgängerin bereits seit 1968 markenmäßig, 1991 wurde die erste Marke der Beschwerdeführerin eingetragen. Die Domain-Namen sind bis auf die Endung mit diesem Begriff identisch, weshalb Rechtsanwalt Bettinger davon ausgeht, dass der Domain-Inhaber sich der möglichen Verwirrung und Fehlleitung von Nutzern bewußt war. Darüber hinaus ist die Marke der Beschwerdeführerin im Trademark Clearinghouse eingetragen, so dass der Gegner, als er die beiden Domain-Namen registrierte, auf die mögliche Markenrechtsverletzung hingewiesen wurde. Unter diesen Gesichtspunkten ging Rechtsanwalt Bettinger von der Bösgläubigkeit seitens des Beschwerdegegners aus und entschied folglich auf Übertragung der Domains.
Das UDRP-Verfahren um die Gelbe Seiten-Domains ist ein einfacher und gewöhnlicher Fall. Was überrascht, ist, dass beide Parteien ihren Sitz in Deutschland haben, die Entscheidung aber gleichwohl in Englisch gehalten ist. Das ist dem Umstand geschuldet, dass die Domains über den US-Registrar NameCheap Inc. registriert wurden und mithin der Domain-Vertrag auf Englisch geschlossen wurde. Die UDRP sieht für solche Fälle vor, dass das Verfahren und die Entscheidung in der Sprache des Domain-Vertrages geführt und getroffen wird, im Streitfall also in Englisch. Davon abgesehen, wäre ein solches Verfahren gänzlich unnötig, wenn der Gegner die offensichtlich Markenrechte verletzenden Domains nicht registriert hätte.
Die UDRP-Entscheidung über die Domains gelbeseiten.online und gelbeseiten.xyz finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1378
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int
SWEETMAN – EIN DOMAIN-KÄUFER-BROKER PACKT AUS
Der Domain-Broker Bill Sweetman hat seine Kundenkartei durchgeschaut und auf deren Grundlage analysiert, welches die begehrtesten Domains sind.
Der Kanadier Bill Sweetman ist Inhaber der Unternehmung „Name Ninja (Lethal Domain Name Consulting)“ und vertritt in der Regel Endnutzer, die von Domain-Spekulanten Domains kaufen. Die meisten seiner Klienten sind Start-Up Gründer, Serien-Entrepreneure oder Marketingleute. Wenn sie auf ihn zukommen, haben sie bereits eine konkrete Vorstellung der Domain oder der Art von Domain, die sie wollen. Sweetman wollte wissen, wie das in der Summe aussieht. Deshalb analysierte er die letzten 500 Domains, nach denen seine Kunden gefragt hatten. Dabei müsse man sich klar machen, so Sweetman, dass die Kunden wissen, was sie wollen und bereit sind, etwas mehr dafür auszugeben, um es zu erlangen.
Wie sich herausstellt, wollen seine Kunden ganz überwiegend generische Begriffe (68 Prozent) wie roboter.com oder roboterteile.com. 15 Prozent wollen erfundene Namen wie botzilla.com, je 6 Prozent wollen Sprüche wie herecomestherobots.com oder Akronyme wie hctr.com. Die verbleibenden 5 Prozent wollen Nachnamen. Die Anzahl der genutzten Begriffe beschränkt sich zu 50 Prozent auf ein Wort und zu 44 Prozent auf zwei Worte. Bei den Endungen stehen zu 89 Prozent generische Endungen auf der Wunschliste, wobei von diesen zu 94 Prozent nach .com gefragt wird. Jeweils zu 2 Prozent vertreten sind neben .net ausserdem die beiden Länderendungen .co und .io, die mittlerweile als gTLDs wahrgenommen werden. Die Nachfrage nach Länderendungen beläuft sich auf 9 Prozent, und die nach Domains unter einer neuen Endung auf die restlichen 2 Prozent. Sweetman zieht daraus den Schluss, dass generische Einwort-Domains unter .com die beliebtesten sind, gefolgt von .com-Domains, die aus zwei Worten bestehen.
Was Sweetman nicht weiter aufdröselt, ist, ob die gewünschten Domain-Namen unter den unterschiedlichen Endungskategorien und Endungen variieren, oder ob immer der generische Begriff in einem Wort an oberster Stelle steht. Man darf sich allerdings auch wundern, warum .co und .io noch so hoch im Kurs stehen, wo es jetzt doch die neuen Endungen gibt. Wie auch immer, abschließend weist Sweetman darauf hin, dass Grundlage dieser Analyse lediglich ein Bestand von 500 Domains ist, und man sie darum nicht überbewerten solle.
Den Artikel mit der Analyse von Bill Sweetman finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1377
Quelle: sweetmantra.com
746.COM – DREI ZIFFERN BRINGEN US$ 121.000,-
Die vergangene Domain-Handelswoche bescherte uns mit 746.com zum Preis von US$ 121.000,- (ca. EUR 105.217,-) eine teure Domain und darüber hinaus stabile Zahlen und kurze Domains unter .com.
Nicht nur wegen der Drei-Ziffern-Domain 746.com, die den Preis von US$ 121.000,- (ca. EUR 105.217,-) erzielte und sich in chinesischen Händen befindet, erwies sich .com wieder als stärkste Endung. Darüber hinaus bot .com ein weites Feld solider Preise: neben 746.com gab es elf Drei-Zeichen-Domains mit Preisen zwischen US$ 50.250,- (ca. EUR 43.696,-), die fdp.com erzielte und dabei nicht in die Hände einer kleinen Partei in Deutschland ging, und US$ 20.105,- (ca. EUR 17.483,-), für die vyc.com zu haben war. Daneben kamen aber ausserdem noch vier Vier-Ziffern-Domains zum Zug und ein paar andere Domains, die sich aus wirklichen Begriffen zusammensetzen.
Unter den Länderendungen setzte sich die britische .uk an die Spitze, mit ecigarette.co.uk zu GBP 10.000,- (ca. EUR 12.644,-) und vier weiteren .uk-Domains. An zweiter Position lag die kanadische homify.ca zum Preis von EUR 10.000,-. Dann stellte sich mit territory.de für EUR 8.330,- die erste .de-Domain ein, der noch vier folgten. Im Übrigen erwies sich der Bestand der verkauften Länderdomains als nicht sehr exotisch.
Die neuen Endungen waren lediglich von .xyz vertreten und nicht stark besetzt. Aber immerhin findet sich die jahreszeitgemäße spring.xyz, die US$ 6.000,- (ca. EUR 5.217,-) lockte. Langweilig waren dagegen uuu.xyz zu US$ 5.000,- (ca. EUR 4.348,-) und lll.xyz für US$ 4.200,- (ca. EUR 3.652,-). Die sonstigen generischen Endungen lieferten keine großen Zahlen: poem.org war mit US$ 8.000,- (ca. EUR 6.957,-) vorne, und ie.org folgte mit US$ 6.400,- (ca. EUR 5.565,-). Dank 746.com und den weiteren, soliden Preisen der .com-Domains war die vergangene Domain-Handelswoche recht erfreulich.
Länderendungen
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ecigarette.co.uk – GBP 10.000,- (ca. EUR 12.644,-)
ambiente.co.uk – EUR 7.490,-
steps.co.uk – GBP 4.165,- (ca. EUR 5.266,-)
lic.co.uk – GBP 3.000,- (ca. EUR 3.793,-)
hcl.co.uk – GBP 2.999,- (ca. EUR 3.792,-)
homify.ca – EUR 10.000,-
territory.de – EUR 8.330,-
darmkur.de – EUR 5.000,-
boxer.de – EUR 4.000,-
paintballsports.de – EUR 3.000,-
zdg.de – EUR 2.550,-
jackpot.fr – US$ 8.750,- (ca. EUR 7.609,-)
assurancevie.ch – EUR 5.000,-
nra.tv – US$ 4.950,- (ca. EUR 4.304,-)
bikes.in – US$ 4.110,- (ca. EUR 3.574,-)
instant.me – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.478,-)
jackpot.co.nz – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.478,-)
ivea.eu – EUR 2.379,-
backoffice.co – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.174,-)
sexxx.eu – EUR 2.050,-
Neue Endungen
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spring.xyz – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.217,-)
uuu.xyz – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.348,-)
lll.xyz – US$ 4.200,- (ca. EUR 3.652,-)
Generische Endungen
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ohne-rezept-kaufen.biz – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.174,-)
poem.org – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.957,-)
ie.org – US$ 6.400,- (ca. EUR 5.565,-)
endpoverty2015.org – US$ 5.110,- (ca. EUR 4.443,-)
bad.net – US$ 5.101,- (ca. EUR 4.436,-)
gicu.org – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.913,-)
cum.org – US$ 4.200,- (ca. EUR 3.652,-)
dnw.net – US$ 4.104,- (ca. EUR 3.569,-)
resort.net – US$ 4.100,- (ca. EUR 3.565,-)
hww.net – US$ 3.700,- (ca. EUR 3.217,-)
tvr.net – US$ 3.655,- (ca. EUR 3.178,-)
yys.net – US$ 3.600,- (ca. EUR 3.130,-)
qqt.net – US$ 3.516,- (ca. EUR 3.057,-)
vmi.org – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.043,-)
wax.net – US$ 3.400,- (ca. EUR 2.957,-)
ncbs.org – US$ 3.300,- (ca. EUR 2.870,-)
hhl.net – US$ 3.222,- (ca. EUR 2.802,-)
xzt.net – US$ 3.210,- (ca. EUR 2.791,-)
ywt.net – US$ 3.210,- (ca. EUR 2.791,-)
.com
—–
746.com – US$ 121.000,- (ca. EUR 105.217,-)
fdp.com – US$ 50.250,- (ca. EUR 43.696,-)
dnl.com – US$ 49.200,- (ca. EUR 42.783,-)
rod.com – US$ 45.600,- (ca. EUR 39.652,-)
cak.com – US$ 38.800,- (ca. EUR 33.739,-)
nachos.com – US$ 33.000,- (ca. EUR 28.696,-)
emigration.com – US$ 30.400,- (ca. EUR 26.435,-)
mycite.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 26.087,-)
ypu.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 26.087,-)
sxi.com – US$ 25.700,- (ca. EUR 22.348,-)
diw.com – US$ 23.100,- (ca. EUR 20.087,-)
2153.com – US$ 22.456,- (ca. EUR 19.527,-)
uje.com – US$ 22.322,- (ca. EUR 19.410,-)
psv.com – US$ 22.200,- (ca. EUR 19.304,-)
1413.com – US$ 20.300,- (ca. EUR 17.652,-)
vpq.com – US$ 20.300,- (ca. EUR 17.652,-)
vyc.com – US$ 20.105,- (ca. EUR 17.483,-)
5303.com – US$ 20.010,- (ca. EUR 17.400,-)
8294.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.391,-)
mychoice.com – US$ 17.877,- (ca. EUR 15.545,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
UWG – SOMMERAKADEMIE DER WETTBEWERBSZENTRALE
Die Wettbewerbszentrale mit Sitz in Bad Homburg veranstaltet im Juni 2016 an zwei Standorten eine Sommerakademie unter dem Titel „Einführung ins Wettbewerbsrecht unter Berücksichtigung des neuen UWG“.
Die eintägige Veranstaltung über das Recht des Unlauteren Wettbewerbs (UWG) richtet sich an Rechtsanwälte und Justiziare, die eine Einführung in das Werberecht und Informationen zur korrekten Werbegestaltung benötigen. Das Thema umfasst beispielsweise auch eMail-Marketing. Besprochen werden die Grundlagen des UWG, unlautere geschäftliche Handlungen, Irreführung, vergleichende Werbung und einiges andere mehr. Der Referent ist Dr. Friedrich Pfeffer (Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart).
Die Sommerakademie findet an zwei unterschiedlichen Tagen und an zwei unterschiedlichen Orten statt. Die Termine sind:
10. Juni 2016 in Hamburg
Barceló Hamburg, Ferdinandstrasse 15, 20095 Hamburg
21. Juni 2016 in München
Holiday Inn Munich City Center, Hochstrasse 3, 81669 München
Die Seminare umfassen jeweils fünfeinhalb Stunden, starten jeweils um 10:00 Uhr und enden um 17:00 Uhr. Die Teilnahme kostet normal EUR 595,- (inklusive EUR 95,- Mehrwertsteuer), Mitglieder der Wettbewerbszentrale zahlen EUR 505,- (EUR 425,- zuzüglich EUR 66,50 Mehrwertsteuer). Neben einem Handout in Form der Seminarpräsentation gibt es für die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung als Fortbildungsnachweis im Sinne des § 15 FAO.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.wettbewerbszentrale.de/de/_seminare/?id=39
Quelle: wettbewerbszentrale.de